Kontoeröffnung bei Minderjährigen |
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Verfasst am: 11.07.2012 22:44 |
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage an euch wegen den Unterschriften auf dem Kundenstammvertrag und der Zustimmungserklärung.
Ich weiß, dass bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter also in der Regel die Eltern zur Kontoeröffnung zustimmen müssen. Wer unterschreibt bei euch auf dem Kundenstammvertrag und der Zustimmungserklärung und wird da unterschieden nach beschränkt geschäftsfähig und geschäftsunfähig? Mich würde insbesondere interessieren, ob ihr den Minderjährigen auch mitunterschreiben lässt, wenn er beschränkt geschäftsfähig ist also das 7. Lebensjahr vollendet hat oder ob bei euch generell nur die Eltern unterschreiben?
Vielen Dank bereits vorab für eure Hilfe!!!
Viele Grüße
Marina |
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Verfasst am: 12.07.2012 12:02 |
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Hallo Marina,
also bei uns ist es so, dass die Unterschriften der Erziehungsberechtigten auf dem Kundenstammvertrag ausreichend sind, egal welches Alter der Minderjährige hat.
Ist ein Kundenstammvertrag vorhanden, werden auf der Zustimmungserklärung keine Unterschriften mehr benötigt. Das Fromular muss lediglich ausgedruckt und den anderen Unterlagen beigelegt werden.
lg Schnaddi |
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Verfasst am: 13.07.2012 12:51 |
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Hallo Schnaddi,
vielen Dank für deine Antwort.
Das war echt klasse, dass ich so schnell von dir ne Rückantwort auf meinen Beitrag bekommen habe.
Lg
Marina |
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