|
Verfasst am: 11.07.2012 22:51 |
|
|
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu einem Nachlassfall.
Folgender Sachverhalt.
Kontoinhaber ist verstorben. Es gibt mehrere Erben.
Einer davon bekommt eine Erbschaftsvollmacht, darf also auch Konten alleine auflösen. Nun ist es so, dass die Erben zusätzlich gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt einen Vertrag erstellt haben, in dem alles nochmal genau geregelt ist.
Allerdings wird ein Sparkonto nicht erwähnt. Darf nun die Erbschaftsbevollmächtigte die Kontoauflösung und Verlustmeldung mit Haftungserklärung allein unterschreiben oder müssen da alle Erben mitunterschreiben. Normalerweise unterschreiben ja alle Gläubiger die Verlustmeldung mit Haftungserklärung. Da hier eine Erbschaftsvollmacht vorliegt, könnte es aber ja sein, dass die Unterschrift der Erbschaftsbevollmächtigten genügt.
Vielen Dank bereits vorab für eure Hilfe.
Viele Grüße
Marina |
|
|