Abgeltungssteuer |
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Verfasst am: 08.05.2017 20:32 - Geaendert am: 08.05.2017 21:45 |
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In manchen Prüfungen liest man, dass statt 25% Abgeltungssteuer mit 24,51 % oder 24,45 % gerechnet wird. Grund ist wohl die Kirchensteuer. Hat jemand evt. nähere Erläuterungen aus der Berufsschule?
Und wann muss ich welches Verfahren anwenden.
Vielen Dank
Update: Hat sich bereits geklärt. |
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Verfasst am: 19.05.2017 11:16 - Geaendert am: 19.05.2017 11:20 |
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Wenn jemand Kirchensteuerpflichtig ist verringert sich die Abgeltungssteur.
8 % Kirchensteuerabzug: 24,51
9 % Kirchensteuerabzug: 24,45
Variiert nach Bundesland. |
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Verfasst am: 19.05.2017 21:52 |
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In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer nur 8%, weil hier noch mehr Personen Kirchenmitglied sind. In allen übrigen Bundesländern beträgt der Kirchensteuersatz 9%.
Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die zu versteuernden Kapitalerträge (= Bemessungsgrundlage für die KESt).
AbgSt= 100: (4 + KiSt)
AbgSt = 100: (4 + 0,09) bzw. AbgSt = Zinsen : (4 + 0,08)
AbgSt = 100: 4,09 bzw. AbgSt = Zinsen : 4,08
AbgSt = 24,45 % bzw. 24,51 %
Zur Erinnerung: Berechnung ohne KiSt
AbgSt = 100 : 4
AbgSt = 25 %
Ich hoffe, dass die Erklärung weiterhilft. |
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