AWL-Frage |
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Verfasst am: 08.03.2005 14:47 |
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Ich kaufe im Januar einen Teppich und nach den Herbstferien merke ich, dass er ,weil er am Fenster liegt, ausgebleicht ist.
Hat eine Reklamation Aussicht auf Erfolg? |
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Verfasst am: 08.03.2005 14:48 |
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Ich tät einfach mal sagen : nö
selbst schuld
ausser: das war nicht so beschrieben vom Verkäufer
oder der Teppich hat Garantie |
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Verfasst am: 08.03.2005 14:50 |
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Ich glaub auch nicht dran!
Es sei denn, man hat wirklich eine Garantie! |
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Verfasst am: 08.03.2005 15:06 |
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Generell hast du auf den Teppich auch Anspruch auf zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frage ist, ob es unsachgemäße Behandlung ist, dass du den Teppich ans Fenster gelegt hast. Außerdem liegt die Beweislast, dass der Teppich von Anfang an einen Mangel in der Verarbeitung aufgewiesen hat bei dir, da die ersten sechs Monaten der Frist verstrichen sind. |
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Verfasst am: 08.03.2005 15:45 |
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Also so wie oben geschrieben, war die Aufgabenstellung.
Da stand nix von Garantie.
Das wär dann die einzige Aufgabe die ich richtig hätte. |
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