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Bereich Allgemeines zur AP Winter 2020
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Allgemeines zur AP Winter 2020

Welche Aufgaben anfechten?
 
easybanking
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2019 16:44
-> 12 -> Was ist an der Gewinnverwendung (JÜ) falsch?
-> 19 -> Warum ist die Provision von Marktzinsen und Laufzeit abhängig? Diese beträgt bei allen Banken 2,5% oder 5%. Wird bei Avalen keine Schufa-Meldung gemacht?
-> 25 -> Wenn das ein Handelsgeschäft ist, steht dem Bürgen doch auch kein privates Bürgschaftswiderrufsrecht zu außer bei Fernabsatz.

härteste Prüfung aua
lfunk1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2019 17:05
12-> bin ich voll bei dir mit Anfechtung
19-> ist die Frage, es ist wie eine Bürgschaft der Bank, die geht denke ich mal in die Schufa, aber wenn man ein Mietaval über Versicherungen macht gibt es keinen Eintrag
25-> da hab ich kein plan
ElonMusk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2019 21:57 - Geaendert am: 27.11.2019 10:24
Zu Aufgabe 1: (Nr.4) Die Bank MUSS ein Basiskonto nicht nach 10 Tagen nach Einreichung eines Eröffnungsantrages einrichten. Sie kann es immer noch ablehnen aus diversen Gründen (hatte schon eins bei dieser Bank und aus kriminellen Gründen geschlossen worden, hat schon eines bei einer anderen Bank, etc.)
Immerhin ist Nummer 5 ja auch falsch. Sie dürften es nicht ablehnen.
In gewisser Weise schließen sich beide somit gegenseitig aus.


Zu Aufgabe 12: Die HV der AG beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses. Ja, beschließt die Verwendung des GEWINNES, aber auch auf den Weg dort hin, bestimmt sie bei der Verwendungen des Überschusses mit. Denn wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss feststellen, können sie immer noch einen Teil des Überschusses (max 50 %) in andere Gewinnrücklagen einstellen. Darüber hinaus kann die HV aber auch weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder diese als einen Gewinn vortragen. Zudem kann nach möglicher Bestimmung in der Satzung der AG darüberhinaus auch noch eine andere Verwendungen beschlossen werden (Frei nach § 58 AktG).
All das sind Verwendungen des Jahresüberschuss oder Vielen davon.
Allgemein sei aber dazu gesagt, dass die IHK bereits häufig sehr fahrlässig mit der Verwendung der Begriffe "Jahresüberschuss" und "Bilanzgewinn" umgegangen ist. Hierzu möchte ich unter anderem nur einmal die Prüfung Rechnungswesen Sommer 2017 anmerken. Die scheinbar hier nun falsche Antwort, wird dabei sogar wortwörtlich in der Aufgabenstellung so beschrieben. Das ist nur ein Beispiel für die häufig fragwürdige und teils einfach falsche Verwendung der Begrifflichkeiten. Das schlägt hier nun zurück und das völlig zurecht. Ansonsten wird auch bei allen Formulierungen akkurat auf das kleinste Wort geachtet, um scheinbar „falsche“ Antworten eliminieren zu können.
Nun ist die leider nicht einmal als passabler Deutsch-Test verwertbare Prüfung, zu der dieser Teil der Prüfung mittlerweile verkommen ist, vorbei.
Was bleibt, ist eine wirklich Aufgaben-schwache Prüfung von teils mehr als fragwürdiger Qualität. Beschämend.
Laeticiasara
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2019 16:26
Ich finde Nummer 1 sollte auch angefochten werden,
MÜSSEN wir es wirklich in 10 Tagen machen? Das gilt doch nicht als richtig weil sich das sonst mit Antwort nummer 5 widerspricht...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2019 11:21
Bei der Aufgabe 19 wird die Lösung 5 als richtig angegeben.

5. Die Höhe der Avalprovision ist unter anderem von der Darlehenslaufzeit und vom allgemeinen Zinsniveau abhängig.

Kritik: Das ist falsch.

Begründung:

Ein Aval ist eine Kreditleihe. Deshalb spricht man nicht von Darlehen - wie beim Gelddarlehen - sondern von Kredit.

Somit müsste es Kreditlaufzeit heißen.

Die Höhe der Avalprovision ist vom Ausfallrisiko abhängig. Das allgemeine Zinsniveau spielt dabei keine Rolle, weil kein Geld fließt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2019 16:18
Meine Kritik war erfolgreich. Die AKA hat die Aufgabe aus der Wertung genommen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2020 09:25
Zu dem wurden zwei weitere Aufgaben aus Bankwirtschaft II aus der Wertung genommen.
 

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