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Bundeswehr
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Anni67
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.07.2006 15:31
Hallo, ich habe jetzt Post von der Bundeswehr bekommen. Meine Ausbildung endet im Januar 2007. Bis da hin bin ich freigestellt. Ich soll jetzt noch einmal zum Eignungstest. Meine Bank hat aber gesagt, dass ich auf jedenfall einen befristeten Vertrag bekomme ( mind. 3 Monate max 1 Jahr). Kann die Bundeswehr mich trotzdem nach der Ausbildung ziehen? Ich bin jetzt 22 Jahre alt. Wie lange zieht die Bundeswehr überhaupt? Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.07.2006 15:53
Kurz und knapp:

Ja, die Bundeswehr kann dich trotzdem ziehen.

Übrigens gabs endlich mal ein gescheites Urteil für alle die, die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag haben und unserem Bürokratenstaat sinnloserweise gleichzeitig dienen sollen:

http://www.gmx.net/de/themen/beruf/karriere/arbeitsrecht/2564756,cc=000000055900025647561UQqlv.html
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.07.2006 16:09
Ich bin Ende Januar 07 auch mit der Ausbildung fertig, habe mich auch zurückstellen lassen. Hoffe die melden sich bei mir nicht, aber das glaub ich eher mal nicht.

Also mußt du nochmal zur Musterung?
Anni67
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.07.2006 16:20
ich habe vor der Ausbildung eine Eignungsuntersuchung gemacht und wurde mit 2 gemustert. Diesen Eignungstest musste ich nicht machen. Ich habe gestern die Einladung zum Test bekommen. Wie ist dass, wenn ich einen 1 Jahresvertrag bekomme? Da bin ich dann über 23. Ziehen die mich dann noch? Deep-Blue sagte ja dass ich zum Bund muss. Aber mit welcher Begründung? Geht denn der Befristete Vertrag (zu den ich nur eine mündliche Zusage habe) vor??? Wie kann ich den Bund entgehen?
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.07.2006 16:56
Achso dieser Test. Den habe ich auch noch nicht gemacht. Bin auch T2 gemustert. Falls ich da nicht drumherum komme, mache ich auf jeden Fall Zivildienst.

Glaub schon, dass die dich nachdem du 23 bist noch ziehen können, wenn du wegen deinem Vertrag nochmals zurückgestellt wirst. Bin mir da aber net sicher.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.07.2006 20:37 - Geaendert am: 30.07.2006 20:41
In dem Moment, wo Du Deinen Marschbefehl erhälst, fällst Du mit einem Arbeitsvertrag unter das Arbeitsplatzschutzgesetz. Ein befristeter Vertrag ruht ebenso wie ein unbefristeter, verlängert sich allerdings nicht. Beispiel: Du erhälst nach Abschluss der Ausbildung einen 12-Monats-Vertrag. Am Ende des ersten Monats musst Du Deinen Grundwehrdienst antreten. Nach (zur Zeit) neun Monaten beim Bund muss dein Arbeitgeber Dich weitere zwei Monate beschäftigen.

Gruß
Julien
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.07.2006 21:01
ja mir geht es genauso. bin nun nimmer zurückgestellt und könnte also zum 1.10 gezogen werden und hab nen befristeten vertrag bis ende dezember. wäre dann natürlich kacke, da ich nun gerade ne komplette wohnung eingerichtet habe und nachdem bund wohl arbeitslos
deswegen hoff ich einfach mal dass sie mich nimmer wollen, werde im august 22. und es gibt ja genügend jüngere.
hab wenigstens glück dass ich definitv nochmal gemustert werden muss, da meine musterung schon glaub 3 jahre zurückliegt. problem is da dass ich da ausdauermäßig "durchtrainiert" bin. muss ich mir noch was einfallen lassen.

oder ich heirate :) bei interesse bitte ne mail schreiben *lol*
PhiNag
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.07.2006 12:48
Habe auch eine kurze Frage zu Thema Wehrpflicht:
Bin jetzt 19 Jahre und mit der Ausbildung fertig...
Das einzigste mal, dass sich die Bundeswehr bei mir gemeldet hat, war nachdem ich den Realschulabschluss hatte.
Habe denen dann geantwortet, dass ich in der Ausbildung bin und nicht zu "denen" komme !!!
Obwohl ich jetzt seit Januar wie gesagt "fertig" bin, haben die sich bisher kein zweites mal gemeldet !!! Rechne aber jeden Tag damit...
Jetzt zur Frage:
Habe mich ab dem 10.08 für eien Abendgymnasium angemeldet !!!
Dienstags und Donnerstagsabend ist der Unterricht...
Die Frage lautet:
Reicht eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Kurs aus, um dem Bund um weitere zwei Jahre zu "entkommen" ???

Bitte um schnelle Antwort...
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.07.2006 13:11
wegen der frage ab wann die net mehr ziehen können sobald du das 25 lebensjahr vollendet hast können die dich glaube ich net mehr einziehen
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.07.2006 13:15
Also zu dem Thema mit der Abendschule, würde ich sagen, dass sie dich nicht ziehen können, denn du bezahlst ja auch für die Abendschule. Ich wurde während meines befristeten Arbeitsverhältnisses gemustert und wäre frühstens nach dessen Ende gezogen worden. Aber ich hatte das Glück dass die mich ausgemustert haben.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.07.2006 13:17
Wenn du denen vom Bund erzählst, dass du abends zum Unterricht gehst, dann hörst du nur, dass das kein Problem sei, da du da eh frei hast ;-) Wäre ich also vorsichtig.
Kommt natürlich auch darauf an, wer dir gegenüber sitzt.

Mein Antrag auf Zurückstellung vom Bund (wegen Bankfachwirt) wurde in München erst abgelehnt und dann in Frankfurt, nach meinem Widerspruch gegen den Musterungsbescheid, bewilligt.

Bin selbst nun noch bis 31.10.06 zurückgestellt und werde mich wohl beim THW anmelden, um weiterhin arbeiten zu können und um wenigstens etwas sinnvolles für unseren Staat zu tun.

Übrigens: Hatte bei mir auch nur nach dem Abschluss von der Realschule was vom Bund gehört. Erst als ich dann 20 war, kam plötzlich die Einladung zur Musterung. Kann also auch ganz schnell gehen der Mist.
Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:27
@ Metalhead

ne, man(n) kann nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gezogen werden!

______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ...

Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:28
@ Deep-Blue

Deine Einstellung finde ich klasse - Respekt!

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Stromberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:29
Das ist falsch! Das GEstz, dass man nur bis 23 gezogen werden kann ist wieder aufgehoben. Ihr könnt es vielleicht rauszögern, aber irgendwann werdet ihr entweder Wehrdienst oder den anderen Blödsinn leisten müssen.

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:36
@ Stromberg

hab ich gar nicht‘s gehört von.

Und welchen Sinn hat nun diese Gesetzesänderung schon wieder?

Sorrü für die Falschaussage, Männer! =)

______________________________________
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Stromberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:38
Naja, ich glaube die Begründung hatte irgendwas mit Wehrgerechtigkeit zu tun. Find ich auch richtig. AMnche drücken sich mit allen Mitteln und andere leisten ihren Dienst.

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:40
Nun, die Männer sind eben nicht mehr das, was sie einmal waren^^

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Stromberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:45
Naja, es sind auch nicht alle so verweichlicht! :-D

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:51
ja, das will ich hoffen...
Die Männer in meinem Freundeskreis waren ALLE beim Bund - und sie haben es nicht bereut.

Ich glaub, es hat ihnen auch nicht geschadet =) Bis auf einige wenige Alkoholexzesse ...

Ne, ehrlich, ich würde auch zum Bund gehn, natürlich nur, wenn ich n Kerl wäre ...

______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ...

Stromberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.07.2006 14:54
Ich persönlich kann sagen, dass das die geilste ZEit war, die ich bisher hatte. Ich hätte auch da bleiben können, war alles schon geregelt. Hätt ichs mal besser gemacht! :-(

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

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