Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Volkls
J4smin3
OlexaLeleka
setis64664
MathiasDuerr

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kreditkartenzahlungen
 
Lolle1202
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 13:58
Hallo,

hab mal ne kleine Frage:

Sind Zahlungen mit der Kreditkarte für den Verkäufer garantiert?
sternchen17
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:02
Ich denk schon. Wenn das Limit auf der Karte ausgeschöpft ist, dürfte man damit auch nicht bezahlen können.
Anubis
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:03
In der Regel schon. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung zu widersprechen aber dafür brauchst schon echt nen guten Grund (z.B. ebay und der Artikel kam gar nicht erst).

Alles in Allem ist die Kreditkarte für den Verkäufer die sicherste Variante.

—= Born as a slave, destined to lead =—

Lolle1202
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:03
Aber wenn man die Lastschrift dann nicht zurückgeben darf, was mache ich dann wenn die Karte missbräuchlich verwendet wird?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:08
Der Kunde zahlt ein Jahresentgelt für die Kreditkarte. in diesem Betrag ist auch eine Versicherung für den unverschuldeten, missbräuchlichen Gebrauch dabei.
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:22
Schliesse ich mich Herrn Herrmann an.

Einziges zu beachtende: Haftung für Kreditkarteninhaber max. 50,-€

Zahlung ist auch garantiert!!!
Anubis
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:41
Lole das ist ganz einfach. Hatte nämlich so einen Fall vor ein paar Tagen gerade erst. Der Kunde (oder du) schreibt einen kurzen Bericht wie es zu dieser falschen Zahlung gekommen ist und das er die Zahlung gerne wieder haben möchte. Am besten z.B. Schriftverkehr etc mitsenden und die GZS guckt ob sie den Betrag erstatten kann.
Bei Missbrauch liegt der Fall ja auf der Hand und sie erstatten das sofort.

—= Born as a slave, destined to lead =—

Lolle1202
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.11.2006 14:43
vielen lieben dank! Ihr habt mir sehr weitergeholfen!
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse