Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 25
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

JAV-Wahl 2006 - Ich bin drin
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2006 19:23
Hallo,

bin bei meiner Bank in die JAV gewählt worden und habe somit Anspruch auf unbefristete Übernahme.

Kann mir jemand helfen, wie genau ich den Antrag stelle? Oder hat noch jemand ein Musterschreiben?
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2006 21:19
Da sag noch mal einer, dass sich nur Leute reinwählen lassen, denen es um die Übernahme geht...
Kati0912
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2006 21:25
Ja, genau.
Frag doch mal in der Personalabteilung nach! Die freuen sich bestimmt über solche Anfragen!
Flogge
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2006 22:05
Ich dachte man kann dann nur nicht so schnell gekündigt werden!?!?!?
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 06:51
Mist, sonst hättest du doch kandidiert, oder?
Susi84
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 07:31
@Prisemuetchen

Also erstmal ist dir durch die Wahl in die JAV keine fristlose übernahme garantiert. Du hast nur einen Kündigungsschutz über die zeit in der du JAV-mitglied bist und ein Jahr danach. Anschließend kannst du gekündigt werden, wenn kein platz für dich in deiner Bank bist etc.

Und zweitens: Es ist echt unter aller Sau, wenn du diesen Antrag stellst. Das zeigt erstens die Gründe warum du dich hast aufstellen lassen und zweitens deinen Egoismus deinen Mitazubis gegenüber. Die anderen die nicht in der JAV sind müssen für ihre Übernahme hart arbeiten und du würdest dich darauf ausruhen das du ein JAV-mitglied bist.
Würdest du es nicht unfair finden, wenn jemand übernommen wird nur weil er zufällig in die JAV gewählt wurde, aber nicht die entsprechende Leistung bringt???
Und vorallem schadet es deinem Image den anderen gegenüber, weil sie sehen, dass du dich aufstellen lassen hast, NUR um deine Übernahme für eine bestimmte zeit zu garantieren. DAS ist nicht der Sinn ein JAV!!!

MfG

Susi
Kevin84
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 08:12
Sone Leute kann ich ja auch leiden....

Na herzlichen Glückwunsch, da kann man als Bank nur hoffen,dass du die JAV-Versammlungen verplantst und an gewissen Sitzungen nicht teilnimmst, denn dann verfällt der Anspruch einer Übernahme!

man man man

***und dann das ganze hier noch posten***


einfach nur schlecht!

Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 08:14
Susi 84 hat im FACHLICHEN und im moralischen Inhalt völlig RECHT.

Keine Übernahmegarantie JAV

Mann, mann so ein Scheiße, wegen Übernahme in die JAV.
Wie wär´s denn mal mit Leistung zeigen?

Gruß
schnege
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 08:42 - Geaendert am: 30.11.2006 08:45
Also ich find das auch nicht O.K., wenn du dich einzig und alleine wegen der Übernahme dieses Amt angenommen hast.

Ich wurde auch damals während meiner Azubi-Zeit in die JAV gewählt. Meine Absichten waren aber nicht die, dass ich unbedingt übernommen werden wollte. Und genau wegen solchen Leuten wie Dir haben andre JAV-Mitglieder dann mit Vorurteilen zu kämpfen. Ich musste mir während meiner Amtszeit von einigen anhören, dass ich das Amt angeblich NUR wegen der ÜBERNAHME machen würde. Daraus ergab sich dann meinerseits ein langes Gespräch wegen der Übernahme mit meiner Ausbildungsleiterin. Ich hätte auch so einen Vertrag bekommen, allerdings nur befristet. Sie hat mir dann gesagt, dass -wenn ich den "JAV-Schutz" in Anspruch nehme- trotzdem keine Azubi´s auf ihre Stelle verzichten müssten. Daraufhin hab ich´s dann gemacht. und ich bin auch nochmal in die JAV gewählt worden jetzt. Und jetzt gehts halt wieder von vorn los mit solchen Vorurteilen...

Nur sieht irgendwie keiner von denen, die das behaupten, dass hinter diesem Amt auch ne gewaltige Menge arbeit steckt.
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 09:10
tyrionarido : flogge 1:0

Ich hab ja grad so laut gelacht in der Filiale.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:32
"Also erstmal ist dir durch die Wahl in die JAV keine fristlose übernahme garantiert. "


Absoluter Mist! Weil in jeder Hinsicht falsch!

§78a BetrVG regelt eindeutig, dass Mitglieder der JAV Anspruch auf unbefristete Übernahme haben.

Ich habe einfach meine unbefristete Übernahme damals beim Personalchef schriftlich gefordert. Etwa so:

"Am 01.01.2000 wurde ich zum Mitglied der JAV gewählt. Gem. §78a BetrVG verlange ich daher die unbefristete Übernahme in ein Angestelltenverhältnis."

Des reicht schon. Kannst dich aber auch an den Betriebsrat wenden, der die sicher hilft.

Übrigens ist heute jeder sich selbst der Nächste. Wer was hier von Moral und Anstand bezüglich JAV faselt sollte mal aus seiner Traumwelt aufwachen. Lieber einmal Schwein sein, als Harz4. Würde mal drüber nachdenken ;-)
Jacki86
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:37
Natürlich! Und wenn man dann noch die Aufgaben der JAV erfüllt ist doch alles in Ordnung ;)
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:39
> Lieber einmal Schwein sein, als Harz4. Würde mal drüber
> nachdenken ;-)

Lieber Leistung zeigen, als sich wegen Gesetzesklauseln für ein Jahr den Job zu sichern und dann sicher auf der Straße zu stehen.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:43
Berufserfahrung zählt heute wohl mit zu den wichtigsten Einstellungskriterien. Dazu kommt, dass es sich leichter ist aus einem Arbeitsverhältnis woanders zu bewerben, als aus der Arbeitslosigkeit.
Im Übrigen hat man Anspruch auf unbefristete Übernahme, steht also mit Sicherheit nicht in einem Jahr auf der Straße.
Anakin_Skywalker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:45
tyrionarido meint glaub ich damit, dass es ja schon eher weniger positiv auffällt wenn man übernommen wird, aufgrund der JAV- Zugehörigkeit...

Und das daraus eine negative Meinung gegenüber dem Azubi gebildet wird.
also ich seh das so: Erst mal ohne versuchen
Kevin84
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 10:54
Jenau!!!! :)

H A R Z 4....wer kennt es nicht, der berühmte Begriff, der nach einem Gebirge benannt worden ist!!!

*ohne worte*
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 11:06
zumal har(t)z 4 lediglich das wort für eine reform ist.
und man bekommt keine reform ;)

unbefristet heißt übrigens nicht, dass man einen freibrief hat (wenn man nimmer in der jav is, net dass gleich wieder mit paragraphen geworfen wird)

wir hatten auch so ein fall in der jav während der ausbildung. zwiprü unter 40%
interne tests unter 50%
dank der jav hätte sie trotzdem nen unbefristeten vertrag bekommen wo jeder andere nen händedruck erhalten hätte.

ok sie is dann (wie anzunehmen) durch die prüfung gerasselt :)

wenn man dank jav nen vertrag bekommt, den man sonst nie im leben bekommen hätte, is des net so gut. die ehemaligen abb‘s, niederlassungsleiter etc. kennen die leistungen der ehemaligen azubis und wissen selbst dass der platz nicht kompetent besetzt ist.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 11:38 - Geaendert am: 30.11.2006 11:46
Man kann diskutieren in einem Forum oder man kann sich als Oberlehrer eines Deutschkurses ausgeben. Ich gehe mich gleich aufhängen, weil ich Hartz ohne T geschrieben habe. Schande über mich. Keine Strafe wäre hart genug. Ohman...hättest wenigstens noch deine Meinung zum Thema schreiben können du Held anstatt nur dünnes Gelaber loszulassen. Schließlich weiss Jeder was gemeint ist. (J)enau! :)

----
Achya. Weil wir gerade in lustiger Runde zusammensitzen und mir langweilig ist/war, habe ich mal ein paar Zitate von Kevin, unserem Godfather of Rechtschreibung und Grammatik, rausgesucht:

"Sone Leute" <- mit "sone" Leute hab ich noch nichts zu tun gehabt..aus welchem Land kommen die?

"...Glückwunsch, da kann..." <- bewerb dich mal bei www.deppenkomma.de

"so, Prüfer" <- Artikel sind dir völlig fremd, das zeigst du auch ganz ungehemmt

"hab mir grad ne tafel MILKA marzipan-creme geholt...." <- Der Satz ist wohl die reinste Vergewaltigung der deutschen Sprache.

Wer anderen eine Grube gräbt ist Bauarbeiter.
Kevin84
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 11:44 - Geaendert am: 30.11.2006 11:59
@ tief-blau:

meine Meinung um 8:12Uhr!

*wir sind alle sooo schlechte menschen*
:(

....
Ooooh alles klar! Dazu muss ich jetzt glaube ich nichts mehr sagen! Schonmal etwas von Umgangssprache gehört???
Meine Fresse, da ist aber einer angepisst! *tzzzz*
[[aka (...), da is aba eina anjepisst]]

Thema durch!
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2006 11:54
Nach einem Doppelpunkt schreibt man groß weiter.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse