|
|
Bereich Ausbildung & Berufseinstieg |
Moderator: TobiasH |
|
|
Ausbildungszeugnis |
|
|
Verfasst am: 04.03.2014 14:21 |
|
|
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor kurzen die Ausbildung beendet und habe dann ein Ausbildungszeugnis bekommen.
Vllt könntet Ihr mal drüber schauen und mir sagen, was Ihr davon haltet ??
Frau .... geb.....in... absolgvierte vom .... - ..... blablabla
Die Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsordnung wurden durch den Einsatz in unterschiedlichen Fachabteilungen sowie in unseren Filialen vermittelt.
Leistungsvermögen und Leistungsorientierung wurden während der Ausbildungszeit an Hand folgender Anforderungsdimensionen beurteilt.
Fachwissen
Kundenorientierung und verkäuferische Fähigkeiten
Kooperation und Te4amfähigkeit
Initiative und Erfolgsorierntierung
soziale belastbarkeit
lernbereitschaft
Auftreten und Umgangsformen
Planen und organisation
Diese Anforderungen und die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeitem hat Frau ..... zu unserer ZUFRIEDENHEIT erfüllt.
Gegenübervorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war sie freundlich, aufgeschlossen und hilfsbereit.
Im Sinne der Handlungsorierntierung hat Frau .... während ihrer ausbildung im Themengebiert -Geschäftspolitik- an dem Projekt -Erscheinungsbild von Filialen und Mitarbeitern- teilgenommen.
Ihre verkäuferische Ausbildung erhielt Frau .... durch die Intervalltrainings:
-Umgang mit Kunden
-Das strukturierte Verkaufsgespräch
Frau... hat am ..... ihre Ausbildung durch die Ablegung der Prüfung der IHK DArmstadt mit Erfolg abgeschlossen.
Ich würde gerne dagegen vorgehen, habt Ihr evtl Tipps für mich?
Ist das ein Einfaches Ausbildungszeugnis? Denn ich hatte kein qualifiziertes verlangt?
Ich bitte euch um euren Rat und bin ich euch jetzt sehr Dankbar.
freudlichste Grüße |
|
|
|
Verfasst am: 18.03.2014 21:46 |
|
|
Das vorliegende Zeugnis ist auf jeden Fall ein qualifiziertes.
In einem einfachen Zeugnis wird über die Personalien sowie über die Art und Dauer der Beschäftigung geschrieben. Mit einem qualifizierten bist du auf jeden Fall besser dran.
Dein Zeugnis liest sich mit einer Note 3. Um auf Nummer sicher zu gehen kannst du aber auch direkt in deinem Betrieb nachfragen, welche Note sie dir gegeben haben. |
|
|
|
Verfasst am: 19.03.2014 15:35 |
|
|
Die Grundlage zur Zeugniserstellung befindet sich in §109 GewO.
"(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen."
Das vorliegende Zeugnis ist demnach ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - und meiner Meinung nach auch nicht sonderlich positiv (Note 3 würde ich auch meinen).
Vorallem der Satz zum Projekt - und, dass Du nur daran teilgenommen hast- irritiert und klingt nicht gut.
Letztlich ist ein Vorgehen gegen ein Zeugnis sehr schwierig, wenn keine gravierenden Mängel oder wirklich negativen Tatsachen erwähnt sind, welche das berufliche Weiterkommen behindern.
Gleichzeitig solltest Du Dir aber überlegen, ob Du wirklich nur ein einfaches Zeugnis haben möchtest. Für die Dauer einer Ausbildung ist das Qualifizierte eher üblich und ein zukünftiger Arbeitgeber wird sich dann erstrecht wundern, warum Du nur ein einfaches bekommen hast. |
|
|
|
|
|
| |