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Berufsausbildungsbeihilfe???
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DB41236
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 09:06
aloha allerseits...

sagt mal, bekommt einer von euch diese ausbildungsbeihilfe oder hat jemand erfahrungen damit gemacht????
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2004 09:24
die erfahrung, dass selbst meine mutter alleine schon zuviel verdient hat
DB41236
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 09:51
deine mutter hat zu viel verdient???
Jenny18
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 10:06
ja mit den anträgen hab ich schon erfahrungen gemacht, und auch mit den ablehnungen!!!!
Und das beste ist, kindergeld bekomme ich auch net mehr....kotz..........
tja so ist das!!!
Man kommt gerad so hin mit der kohle, wenn man net mehr zu haus wohnt!!!

MfG Jenny
Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 11:40
Tja, da habt ihr leider Recht! Man muss schon unter den "schlimmsten Bedingungen hausen", dann würde man eventuell diesen Zuschuss bekommen. Alles wird dabei angerechnet! Ob der Lohn der Eltern...einfach alles.
Ich glaube, man kann aber die Gebühren für GEZ beantragen... oder bin ich da jetzt ganz falsch???

liebe Grüße Jenny

DB41236
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 11:41
jaja, dass kenn ich auch,
lag damals ein paar euro drüber- aber da ich jetzt umziehe würd ich gern wissen ob sich ein neuer antrag lohnt- und ob ich da auch alles neu ausfüllen müsste- weis net ob meine eltern so freundlich wären dass nochmal auszufüllen
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 12:02
aber mit diesen GEZ-Gebühren wäre ich vorsichtig! Die GEZ macht da öfters eine Menge Ärger und dann wissen sie auch, dass ihr was habt.
Und wenns dumm läuft, dann lehnen sie euren Antrag ab und dann dürft ihr gleich blechen. Wohn zum Glück noch zu Hause und hab keinen eigenen Fernseher...aber mit der GEZ müsst ihr echt aufpassen...!!
Das sind fiese Vertreter !!!!!
Lest mal im Internet nach unter:

http://www.usta.de/Info/SozialInfo/2000/gez.html


Die GEZ-Masche mit der Gebührenbefreiung
Die Masche ist äußert beliebt, da sie ja scheinbar den Studis die Möglichkeit bietet, ein Radio oder einen Fernseher zu besitzen. Die Sache hat nur einen Haken: Der Antrag ist befristet. Theoretisch sollte dann einige Zeit vor Ablauf des Befreiungsantrages ein Schreiben ins Haus geflattert kommen, in dem man daran erinnert wird, einen neuen Befreiungsantrag zu stellen bzw. die monatliche Gebühr zu überweisen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Erinnerung oft nicht ankommt. Dem UStA sind Fälle bekannt, in dem dann der/die Studierende viel Geld nachzahlen musste, nur weil die GEZ geschlampt hat. Die GEZ stellte sich auf den Standpunkt, dass der Befreiungsantrag vor z. B. 8 Monaten auslief und kein neuer Befreiungsantrag gestellt wurde. Die Studierende musste dann das gesamte Geld nachzahlen.
Falls du aber doch einen Gebührenbefreiungsantrag stellen willst, tust du das im Amt für Sozialwesen. Dieses befindet sich im Rathaus West (Kaiserallee 4). Die Öffnungszeiten sind montags und mittwochs von 8 - 12 Uhr und donnerstags von 14 - 17 Uhr. Im Internet findet man das Sozialamt unter http://www.karlsruhe.de/Stadt/Ver/soziala.htm und die Email-Adresse lautet soziala@karlsruhe.de. Mitbringen müsst ihr dann alles was relevant ist, um euer Vermögen zu bestimmen: BAföG-Bescheid, Einkommensnachweise von den Arbeitgebern, Studi-Ausweis, Studienbescheinigung, Krankenkassennachweise über die Höhe der Einzahlungen etc. Die rechtliche Grundlage, ob einem Befreiungsantrag stattgegeben wird oder nicht, findet sich in den Verwaltungsvorschriften des SWR. Die Verwaltungsvorschriften sind im UStA einsehbar.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2004 12:17
Aber was hat die GEZ mit der Berufsausbildungsbeihilfe zu tun?
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 12:22
Meeeeeennnsch Florian, mit den Gedanken schon beim Mittagessen ?????
*grinz*
Mein Beitrag hat sich auf folgendes bezogen:

Jenny1984
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.04.2004 11:40


Tja, da habt ihr leider Recht! Man muss schon unter den "schlimmsten Bedingungen hausen", dann würde man eventuell diesen Zuschuss bekommen. Alles wird dabei angerechnet! Ob der Lohn der Eltern...einfach alles.
Ich glaube, man kann aber die Gebühren für GEZ beantragen... oder bin ich da jetzt ganz falsch???
liebe Grüße Jenny
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2004 12:25
Ach so, sorry. Tja, bin wohl mit den Gedanken noch im Osterurlaub...
Jenny18
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 12:25
Also ich hab mir einen antrag von der gez geholt zur gebührenbefreiung!!
bin für 1 jahr befreit, bis august!!!
martinluenendonk
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 12:35
Ich schlage vor ihr macht eine Einkommensliste für euch, d.h. ihr schaut wieviel Einnahmen und Werbekosten ihr im Jahr habt, dann schaut ihr wie weit ihr von euren Eltern wegwohnt, falls ihr alleine eine Wohnung habt, das könnt ihr dann mit den Fahrtkostne anrechnen, etc.
So steigen eure Chancen einen Antrag durchzubringen erheblich.

Ich helfe euch gerne! ;-)

LG

Martin
Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 13:14
@florianlessmann

es hat mit den Thema eigentlich nicht zu tun!

Mein Gedanke war nur, dass man da eventuell auch Geld einsparen könnte!!

Deshalb empfand ich es als gut, diesen Gedanken hier einzufügen.

Aber da es dir anscheinend nicht passt...

endschuldige ich mich hiermit !!!!!
Bank_Paul
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.04.2004 13:27
Also ich habe bis Februar diesen Jahres noch Ausbildungsbeihilfe bekommen. Ganze EUR 31,00 im Monat.
Die Bewilligung der BAB lag evtl. daran, dass beide Elternteile arbeitslos waren und sind und dass ich eine Wohnung unterhalte, die im Monat EUR 250,- verschlingt.
Außerdem fahre ich jedes Wochenende in die Heimat.
Vielleicht liegt es ja damit zusammen.
Meiner Meinung nach ist die Beantragung der BAB aber viel zu komplieziert (soviel Zettelkram). Deswegen habe ich es auch nicht wieder beantragt.
Jenny18
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 13:35
hi,
meine wohnung kostet mich im monat 300 euto und ich hab pro monaz auch noch 100 euro fahrtkosten, da bleibt net mehr viel!!!
die rechnungen wollen ja auch noch bezahlt werden!
Scheiss bab, das amt muss man bescheissen, damit man überhaupt was bekommt!
Mein kumpel hat für 2 monate in einer wohnung gewohnt die ihn 270 euro pro monat gekostet hat, das hat er beinm amt angegeben, dann ich er in eine wg gezogen und zahlt nur noch 120 euro pro monat!
Tja er hat dann eine bab nachzahlung in höhe von 860 euro bekommen und bekommt jetzt regelmäßig sein geld, sind knapp 150 euro im monat!
Tja nur durch béscheissen kommt man zu geld!
Bank_Paul
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.04.2004 13:43
Hi Jenni18,
den Trick muss ich mir merken.
Es ist aber wirklich so.
Genauso wie mit der "Schnelligkeit" des Arbeitsamtes (generell Ämter): Wenn Normalbürger Geld haben will, dann muss man schon 10 Jahre ;-) im Voraus planen, aber wenn die was haben wollen, dann muss es sofort sein.

Mit freundlichen Grüßen
Bank_Paul
Jenny18
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 14:06
es ist auch so!
Aber ich würd es nicht tun, erwischen die dich, bist du am ar.....!
Das mit der schnelligkeit stimmt, und vorallem informieren die einen ja auch immer so toll, nämlich fast gar nicht!
Und hinterher heißt es dann, das haben wir ihnen doch gesagt, jaja verar....kann ich mich allein!
DB41236
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2004 15:25
also GEZ hab ich auch befreit bekommen- doch die von der bab sind ja echt knallhart, mir ist damals gesagt worden dass ich ja wieder zu meinen eltern ziehen könnte- obwohl die vom amt damals sagten dass ich bloß ausziehen soll.

hab aber gehört dass man bafög beantragen könnte- wie siehts denn damit aus???
hat dass schonmal jemand versucht??
Bank_Paul
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.04.2004 15:31
Von Bafög in der Ausbildung (Duales System) habe ich noch nichts gehört. Man bekommt doch Bafög eigentlich nur, wenn man eine schulische Ausbildung macht mit Schulgeld.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.04.2004 17:43
Also als erstes muss ich dir sagen: Stell dich auf einen langen Kampf ein, denn du bekommst nichts vom Staat geschenkt, und schon gar nicht wenn du azubi bei der Bank bist. Ich hab auch einen solchen tollen antrag ausgefüllt, den kannst du aber erst bekommen wenn du A 18 bist und B eine eigene Bude.

Und dann musst du dich dort komplett "ausziehen" bei denen, das heißt du musst deine miete bestätigen lassen und dein gehalt und das du zur schule gehst und und und. Dann wartest du ungefähr 3 monate drauf bis du mal bescheid bekommst. und ich hatte das große glück NICHTS zu bekommen, obwohl ich von vorn bis hinten echt nicht mit meinem geld klar komme.... aber ist auch kein wunder bei den pauschalen die die ansetzen...

zum Bsp. sollst du im Monat mit 11 EUR auskommen und dir dafür deine Sachen für die Arbeit kaufen :o) toller witz oder?? das reicht grad mal für ein Paar socken und so kann man das spielchen über alle ausgaben die man so hat weiter spinnen.


ich hab natürlich widerspruch eingelegt... aber ohne erfolg, da mir ja im monat ganze 60 EUR zum leben bleiben, viel zu viel meint das liebe Arbeitsamt... naja davon darf ich dann noch versicherung, sachen und handy zahlen: ALSO UNMÖGLICH; danke lieber Staat....

achso bevor ich es vergesse: eigentlich würden mir ja 8, 51 EUR zur verfügung stehen aber weil das unter der 10 EUR GRENZE liegt zahlen die mir das nicht aus. Also bekomme ich nicht einmal das was mir eigentlich zusteht...

in diesem sinne ermutige ich euch aber weiter.... versucht es :o)

Greetings to all Beyounce
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