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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Urlaubssperre vor Abschlussprüfung
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spai
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.10.2004 16:32
Hallo Ihr,

ist es rechtens, wenn der Ausbildungsbetrieb vor der Abschlussprüfung eine Urlaubssperre verhängt?

Bitte um Antwort
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.10.2004 16:33
Also einen Tag vor der Prüfung muss er Dich freistellen!
maynardjameskeenan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.10.2004 16:40
@ absinth0509:

es geht doch nicht um die freistellung, sondern um eine urlaubssperre !

ob das rein rechtlich i.o. ist? keine ahnung, bin ich jurist?

ich bin mir sicher das sich das ohne paragraphen und sonstigem glumb & scheiß regeln lässt, oder?

***********************
there are no good guns, there are no bad guns.
a gun in the hand of a bad man is a bad thing. any gun in the hand of a good man is no threat to anyone... except bad people.
***********************


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2004 15:21
@spai
dein Betrieb kann dir vor deiner Prüfung keine Urlaubssperre reinhauen!!!
Ich weiss nicht wie lange vorher!!!
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.11.2004 21:36
Also wenn die Zeit vor der Prüfung nicht in die Zeit der Schulferien fällt, dann kann der Betrieb den Urlaub ablehnen(Urlaubssperre)!
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 11:35
wo haste das denn her absinth? wuerde mich jetzt auch interessieren!
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 11:39
er hat das BGB gefressen?
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 11:42
na mich interessiert natuerlich der genaue paragraph etc etc
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 11:50
Das ist meine einzige Schwäche, mit dem Gesetzes Schrott hab ich es wahrlich nicht. Ich sollt mir wohl auch mal so nen Wälzer zulegen..(hab nur die Bayrische Taschenbuchverfassung)

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2004 12:36
Zum Glück hab ich 2 1/2 Wochen Urlaub :o)
Grüße
Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2004 13:45
Das ist aber auch ganz schön unverschämt.
Wann sollt Ihr denn die Zeit zum lernen nehmen?
Nach der Arbeit kann man sich doch sowieso nicht aufs lernen noch konzentrieren.
Ist nicht richtig!
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 14:10
Für was brauchst du urlaub vor der AP
Der Betrieb MUSS dir paar Tage freigeben

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2004 14:46
er muss dir nur zwei tag frei geben soweit ich weiß...wir bekamen einen tag vor der mündl. und einen vor der schriftl. frei.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 14:52 - Geaendert am: 02.11.2004 14:52
@sanco
das sind die 2 tage sonderurlaub die dir zustehen, die kannst du aber auch legen wie du willst.

lest mal alle fleißtig das bbig ;)

aber ich denk mal ganz einfach so wenn das bbig schon sagt das einem sonderurlaub zur prüfungsvorbeireitung zusteht, dann darf ja wohl auch keine urlaubssperre für die zeit verhängt werden ....
aber ich guck ma kurz nach

@ghostrider
beck-texte bgb 5€ arbeitsgesetzes sammlung 6,50
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 14:52
Gesetzlich geregelt ist aber nur der Tag vor der schriftlichen Prüfung.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 15:00
mhm meinste ?

bin grad zu dumm im bbig das zu finden was ich suche ..

werd mich mal an meine mathe übungen setzen ... vwl war ja SOOOOOOOOO spannend wieder
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 15:03
Du hast aber schon mal gesucht, kann ich mich dran erinnern!!!!!!!! Und ich hab´s dann gefunden. Weiß aber nicht mehr genau, wo das stand.
Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2004 15:19
@ plas

Bei uns sind die Sonderurlaubstage zugeordnet worden...konnten uns nicht aussuchen wann wir den nehmen möchsten!
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2004 17:48
So nochmal zum Nachschlagen : §§9,10 JArbSCHG

Für Prüfungen und am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist der Jugendliche von der Arbeit freizustellen.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2004 23:38
ah deswegen stands auch nit im BBiG ;)

thx
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