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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Bankvollmacht
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masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 17:36
Hi leute ich brauche eure hilfe heute kam jemand in die bank er ist 20 und hat vor zwei jahren seinen eltern vollmacht auf alle künftigen und bestehenden konten vollmacht gegeben jetzt will er das ändern kann er das machen ohne dass das die eltern mitkriegen, weil das wollte er nicht
wildecker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 17:40
Ich sag jetze einfach mal ja.
Er ist Kontoinhaber und kann jederzeit Vollmachten widerrufen. Die Eltern merken dass ja erst wenn sie auf sein Konto zugreifen wollen.
Das mit alle bestehenden und zukünftigen Konten soll rechtlich unsicher sein sagt man bei uns und ist deshalb bei uns nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 17:42 - Geaendert am: 05.04.2005 17:43
wenn er vor 2 jahren schon volljährig war und die vollmacht erteilt hat, kann er die Vollmacht einfach neu regeln indem er ne neue u-karte anlegt auf der nur er steht, ohne die eltern als bevollmächtigte.
allerdings merken die schon früher oder später das sie keine vollmacht mehr haben! *g*
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 17:53
Als volljähriger Kontoinhaber hat er die alleinige Handlungsvollmacht, wer auf sein Konto zugreifen kann und wer nicht. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, den Bevollmächtigten Auskunft über die Änderung od. Löschung bestehender Einzel- oder Gesamtverfügungsberechtigten zu geben.

Aber mich würd interessieren, wieso sich für dich die Frage stellt masterbankerin. Umsonst frägst du ja wohl nicht.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 17:56
sehr wahr ghostrider!
komische sache! ;,,-)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 18:00
Ausnahmefälle: Unter Betreuung (allgemein oder auf finanzen beschränkt) gestellte volljährige Kontoinhaber oder Kontoinhaber, deren Vermögen verwaltet wird (verschollen auf der flcuht...etc..)

in zweiterem fall wird sich jedoch kaum die Vollmachtenstellung ändern...sonst würde ja das vermögen nicht verwaltet werden..;-)
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 12:48
danke!! jetzt habe ich es kapiert
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 13:02
Also mir ist prinzipiell ja eigentlich egal, wie wer sich im Internet ausdrück. Dachte aber, dass Bankkaufleute wenigstens Satzzeichen setzen können. Schaut ja grausam aus. Schreibst deine Bewerbung auch so?
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 13:04
ich habe nicht soviel zeit wie du, dass ich den ganzen satz perfekt mit satzzeichnen ausstatten kann!!!!!! Hauptsache du kannst es! Schönen Tag noch für dich du super schlauer Bursche
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 13:06
hey deep blue du bist ein gramatikheld????
und ein sehr genauer obendrein!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 13:09
Komisch, dass du dann zum Einen dafür Zeit hast 6 Ausrufezeichen zu setzen und zum Andren hier zu posten.

Brauchst dich aber nicht angegriffen fühlen. 4 Mio. Menschen in Deutschland können schließlich nicht richtig schreiben. Da fällt es bei dir auch nicht mehr groß auf.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 13:13
du solltes bei nem deutschen amt arbeiten und dort die leute mit deiner pingeligen art erfreuen!
würde dir bestimmt spaß machen. aber nur weil ich nicht zwischen groß und kleinschreibung unterscheide und nur rudimentäre satzzeich benutze heißt das nicht das ich es nicht könnte!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 13:15 - Geaendert am: 06.04.2005 13:17
Du hast vergessen dich unter masterbankerin einzuloggen und unter masterbanker geschrieben. Versuche es bitte noch einmal.

Schaut übrigens dämlich aus, sich mit einem 2nd Account Recht zu geben. Vorallem wenn man sich so dumm anstellt wie du.

Und das mit dem Amt würde mir gefallen, ja.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 13:24
hier scheint ja wieder die streitlust überhand zu nehmen.

mal zum eigentlichen Thema:
ich bin auch der meinung, dass man als volljähriger kontoinhaber, vollmachten jederzeit widerrufen kann.
was ich nur eigenartig finde ist, dass er nicht will das die eltern nix davon erfahren?! wo isn da die logik....früher oder später kommts doch eh raus. und dann geht die diskussion doch erst recht los?!

ach so:
ich wünsche keine korrekturen von evtl. rechtschreibfehlern, fehlender satzzeichen, groß- und kleinschreibungen etc.
ich hab schlichtweg nicht drauf geachtet!
*g* nur um diskussionen zu vermeiden... :)

Grüße
Janka

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Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter,
die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300
Wörter,
die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25.911 Wörter!
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Svendreba
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 14:00
da muss ich auch meinen senf dazugeben!!
1. satzzeichen sind in sonem forum sch... egal
2. man kann sich auch mal vertippen
3. die GROß- und kleinschreibung geht mir am arsch vorbei

@ Deep-Blue ich sach nur: "Klugscheiß dir in die Hose!!!"
das is der hammer womit man sich hier rumschlagen muss
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 14:27 - Geaendert am: 06.04.2005 14:30
m
einegÜtEhabe
iHcdaein enfalllos ge tretentut.mirjaschonleid...
!duhas tjarecht/satz?°zeicheni nsonemfo
rumsi [ndshite}wer dnix mehrsa gen;jed aka nnsch rei benw iee rwi ll.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 15:30
uff...meine augen.... ;)
fand ich trotzdem jut!
losjetzt
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 15:56
:) das sieht aus wier meine SMS wenn ich zeichen Sparen will um alles noch in eine SMS zu bekommen!:)

L(i)ebe!

DerGrieche
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 16:09
Das sieht eher aus wie eine SMS die ich im Rausch am Wochenende schreibe :-)

Naja, man kann es so und so sehen mit der Rechtschreibung. Jedoch erleichtern Satzzeichen das lesen ungemein. Groß/Kleinschreibung muss im Internet nicht unbedingt sein....

Aber trotzdem ist es ziemlich klugscheisserisch sich darüber aufzuregen, denn es zwingt hier keiner irgendwen zum lesen.

In diesem Sinne.... Einen schönen Mittwoch noch...

Achja, Mittwochs kann man übrigens gut in Düsseldorf feiern gehen - Altstadt - SUB!

*** Born to be PORN ***

Ghostfinder
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 16:23
Gibt es da noch was zu diskutieren?
Ich denke nach meinem Wissensstand nicht!
Denn:

Wenn der Kontoinhaber selbst die Vollmachten entziehen will, dann wird das einfach gelöscht und die kriegen nix mit!

Es sei denn sie wollen irgendwann mal Geld abholen bzw ihre Karte am GAA nutzen!
Dann merken die das schon!

Warum sollten wir denn die VB`s informieren?

_________________________________________________
Schlägt die Uhr Zwölfe, knarrt es im Gewölbe...

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