JAV muss nach münd. Prüf. gehen, was tun? |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:24 |
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Hallo zusammen.
Ach ist das schön, wenn man mal im Internet entspannen kann. Okay, nun zum Thema. Bei uns werden leider nur 3 von 9 Azubis übernommen. Unsere JAV-Tante gehört leider nicht zu den 3 besten. Sie muss ihre Koffer packen. Welche realistischen Chancen hat Sie auf Grund ihres Status trotzdem bei der Bank zu bleiben??Mein Vorstand springt von Ast zu Ast,
bis ihm ein Ast ins XXXXXXXXX passt. |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:28 |
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Sie muss in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werde.
Musst du mal im Arbeitsschutzgesetz nachschlagen...
Einmal ist das: § 15 KSchG
und: § 78a Abs. 4 BetrVG |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:31 |
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JAVs können nicht entlassen werden!!! |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:37 |
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Das habe ich Ihr auch gesagt, aber die zuständige Personalentwicklung stellt sich quer. Wie kann Sie dagegen vorgehen, das Problem ist, es ist keiner vom Betriebsrat da. Mein Vorstand springt von Ast zu Ast,
bis ihm ein Ast ins XXXXXXXXX passt. |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:39 |
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Wie gross ist denn die bank in der du bist.... du muss einen BR haben!!!!! Wenn ihr grosser als eine Filiale seit!!! |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:45 |
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Wir haben fast 500 Mitarbeiter. Mit der Betriebsrat ist nicht da, meinte ich, er ist nicht anwesend, im Urlaub, zu Hause, Bankfrei...., denk dir was aus ;-) Mein Vorstand springt von Ast zu Ast,
bis ihm ein Ast ins XXXXXXXXX passt. |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:49 |
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wie schon gesagt... ihr steht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach oben genannter Gesetzeslage zu.
War bei mir damals genau so... ich musste damals dafür unterschreiben, dass ich es ablehne, weil ich nicht ind er Bank bleiben wollten. =D
meine begründung: gebt es jemanden der, den Job gerne macht.
Naja dann hab ich unterschrieben, dass ich es nicht haben will... und das war natürlich ein dickes Fuck you an alle die dachten ich will nur an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. =D
ach das waren noch Zeiten... |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:54 |
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@Amjad
sehr geil! Genau die Situation habe ich jetzt auch!!! Muss unterschreiben, dass ich verzichte...
Ich genieße bald das ***bing bing bing*** !!!Studenten Leben!!! JUHU |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:55 |
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@Putzfraumann
sag denen das mit den §...
wenn sie darauf nicht eingehen...vors Arbeitsgericht... |
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Verfasst am: 02.12.2005 10:56 |
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wie kann denn der komplette betriebsrat nicht da sein? wir sind 600 angestellte und bei uns müssen mind. 5 betriebsratsmitglieder da sein(auf wunsch des vorstandes), demzufolge hat unser personalrat sogar einen urlaubsplan. seht zu das euer betriebsrat antanzt und widerspruch einlegt. sie muß in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, egal ob der vorstand will oder nicht. weve got time to wait
and we wait until its too late
we always move in seconds
in a world auf 1000 days.... |
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Verfasst am: 02.12.2005 11:16 |
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bei uns wurden die JAV´ler nur auf zwei Jahre übernommen.
Und der eine muss sogar nächstes Jahr gehen. Also von daher... |
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Verfasst am: 02.12.2005 11:23 |
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Was wäre denn, wenn die Bank sie austrickst und ihr eine Stelle am XXXXX der Welt angeboten wird. Welche Möglichkeiten hat Sie?
Wir 3, die übernommen werden, müssen uns übrigens auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Besteht dann immer noch die Chance, dass wir nicht genommen werden, obwohl die 3 besten einen befristeten A. auf 2 Jahre kriegen sollen??Mein Vorstand springt von Ast zu Ast,
bis ihm ein Ast ins XXXXXXXXX passt. |
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Verfasst am: 02.12.2005 12:35 |
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Also wir haben in WISO gelernt, dass die JAV‘ler übernommen werden müssen, auch befristet!
Bei uns bekommen die erstmal ein Jahr befristet und dann mal weiter schauen |
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Verfasst am: 02.12.2005 12:37 |
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du musst sie übernehmen...aber du kannst sie ja wohinstecken... wenn du weisst was sie nicht mögen...
und hoffen...dass sie von allein gehen.
da ist alles offen =) |
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Verfasst am: 02.12.2005 12:43 |
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jav muss übenommen werden......kein ausweg für den vorstand sie müssen
sonst kann man klagen und gewinnt
also bei uns werden die jav menschen 6 monate übernommen |
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Verfasst am: 02.12.2005 14:20 |
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Wir haben alle befristete Verträge für sechs Monate bekommen.
Eine bei uns auas dem Lehrjahr ist bei der JAV und hat dagegen Einspruch eingelegt. (MIt Unterstützung vom Betriebsrat.) Und jetzt bekommt sie einen unbefristeten Vertrag!____________________________________________________
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich noch nicht ganz sicher -Albert Einstein- |
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Verfasst am: 02.12.2005 14:35 |
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JVA |
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Verfasst am: 11.12.2005 19:11 |
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Das dachten wir auch das man als JAV mitglied nicht gekündigt werden kann. Aber dies bezieht sich lt. unserer Ausbildungsleiterin nur auf Personen die bereits im festen Arbeitsverhältnis stehen. Auf Azubis würde es nicht zutreffen weil durch bestehen der Prüfung der Vertrag automatisch abläuft.
Ich persönlich glaubs ja nicht. |
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Verfasst am: 11.12.2005 22:33 |
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Die Mitglieder der JAV müssen nach der Ausbildung zumindest in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor Bestehen
der Prüfung ausgesprochen wurde. Zusätzlich muss das ganze vom Betriebs- bzw. Personalrat abgesegnet werden.
Alles was sonst gesagt wird ist Bullshit! Jeder, der was anderes sagt, würde ich auslachen!
Also, macht euch nit so viel Kopfweh. Wenn ihr bei der Bank bleiben wollt.....besteht auf euer RECHT! |
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