Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 20
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Zivildienst
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3  | >> )
 
Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 10:11 - Geaendert am: 17.10.2006 10:12
@mcmanaman
Na du scheinst dich auszukennen......

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 10:12
inwiefern?
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 10:21
@stromberg

Richtig ich kann alles und weiß alles.


Waren Sie etwa auf russenschlampen.de? ;-)

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

_Rudi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 10:21
Hallo Leutz,

also ich habe meinen Wehrdienst vor der Ausbildung absolviert und kann nur sagen, dass für viele Jugendliche eine taugliche Erfahrung wäre zu erkennen, dass sie nicht am Ende der Nahrungskette stehen.
Das es teilweise extrem deprimierend ist, sich von Leuten belehren lassen zu müssen, die eine Glühleuchte nicht von einem Teelicht unterscheiden können, geb ich zu. Aber gerade an solchen Situationen kann man wachsen. Ich möchte keinem Zivildienstleistenden (der Name sagt es, leisten) seine Leistungen aberkennen, im Gegenteil. Gute Freunde von mir haben mir von ihren Erfahrungen berichtet und da kann ich nur sagen ,,Meine Hochachtung"

Dennoch bin ich der Meinung, dass es egal ist, für welche Richtung, Wehr- oder Zivildienst, man(n) sich entscheidet, hauptsache man tut etwas für die Gesellschaft.

Obwohl ich wie gesagt dafür bin, dass besonders ,,großschnäuzige" Heranwachsende ruhig mal die beruhigende Stimme eines Stabsunteroffiziers beim Waffentraining zu hören bekommen sollte!

Danke für die Aufmerksamkeit!
Till
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 11:55
Also Leute ich habe auch ein Problem in der Richtung.

Ich wurde im januar T2 gemustert (knap an T1 vorbei) und hab mich auch für den Soldat auf Zeit interessiert gezeigt usw.. aber meine bewerbung nciht eingereicht weil ich mich umentschieden habe und studieren gehen möchte. mein studium würde im sommer 2007 beginnen, und miene ausbildung im januar 2007 enden. d.h. ein halbes jahr liegt dazwischen.

vor ein paar tagen habe ich eine einladung von den grünen jungs bekommen das ich mich doch bitte bei ihnen nochmal zum psycho test melden möchte. was nun ? hin muss ich das ist klar aber wie verklicker ich denen das ich kein bock auf die habe aber auch keine zeit um zivi zu werden da ich ja nur 5-6 monate "arbeitslos" wäre.

_____________________________________________
Ich bin einfach gestrickt... ich brauche nur etwas zú essen, Sex und manchmal ne runde CSS

Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:05 - Geaendert am: 17.10.2006 12:06
Naja. Das ist denen relativ egal ob du Zeit hast oder nicht. Du kannst deinen Dienst dann entweder vor oder nach deinem Studium absolvieren. Das man mit 23 nicht mehr gezogen wird gibts nicht mehr. Du kommst also nicht drum rum!

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:15
Ihr könnt es kommentieren wie ihr wollt, ist mir relativ egal...aber wenn ich ausgemustert werden möchte wie mach ich das am besten, wenn ich vorher sage ich möchte nicht zum bund dann mustern die mich doch eh nicht so gründlich oder? also wäre das ein fehler...!Oder?
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:21
hehe
also wenn du bei der musterung sagst, du willst net zum bund. dann bist du am ende der musterung zu 99,9% T2 und somit tauglich. besser nix sagen.

und die 23 jahre regelung gibt es soviel ich weiß noch, jedenfalls steht des so in den gesetzen.
Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:23
also soweit ich weiß, gibts die 23er regelung nich mehr. Das gestz ist irgendwann leztes jahr abgeschafft worden wegen wehrgerechtigkeit und so. N bekannter ist letzten herbst mit 27 noch eingezogen worden....

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:30
da ist es wie in der prüfung - mit dem schönen wort "grundsätzlich" :)

§ 5 Grundwehrdienst

(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt

1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
b) wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes (§ 3 Abs. 2) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben oder
d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden;

2. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden;

3. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.

heißt für mich, wenn man 22 ist und in ausbildung ist man über den geburtstag hinauszurückgestellt und eine einberufung wäre dann bis zum 25ten lebenjahr möglich.

ist mal allerdings mit 20 zurückgestellt worden und hat die ausbildung mit 22 beendet. dürfte der bund sich nur bis zum 23ten geburtstag melden, da man ja theoretisch zur verfügung steht.

aber genau weiß ich das auch net, bin kein anwalt und kenn mich mim wehrrecht nun auch net super doll aus.
Knaeckham
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:35 - Geaendert am: 17.10.2006 12:37
Moin!

Bei mir war es so, dass ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann ein Jahr später anfangen musste, da ich eingezogen wurde.
Das wird dann wohl beim Studium nicht anders sein.
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:39
richtig
wenn man noch nicht in der ausbildung ist, kann man eingezogen werden, auch wenn man den vertrag unterschrieben hat.

man beachte das wörtchen kann. es ist von kwea zu kwea unterschiedlich. manche genehmigen den widerspruch manche nicht.
Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:43
Ist man bis zum 23. Lebensjahr erfasst und lässt sich immer wieder zurückstellen, muss man auch noch nach 23 irgendeinen Dienst leisten. Ist man bis 23 aber noch nicht erfasst, bleibt man trotzdem Werdienstpflichtig und einberufbar, in der Regel ists dann aber vorbei!

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:50
was wäre wenn man zwar erfasst ist und zurückgestellt wurde. man nun aber zur verfügung stehen würde, aber net eingezogen wird.

was passiert dann am 23ten geburtstag, außer dass die 3 im alter steht.

meiner meinung müsste da mal ne klare struktur rein, was das einberufsungsalter angeht. kannst ja als mann dein leben einfach net planen. will man nach der ausbildung nen studium anfangen, muss man damit rechnen eingezogen zu werde (wie dein freund mit 27). man kann z.b keinen längeren auslandsaufenthalten planen (ohne sich irgendwie strafbar zu machen)
usw.
Pennywise
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:52
Ich hatte das Glück gehabt, und konnte zurückgestellt werden, weil ich das Argument brachte, eine Ausbildungsmöglichkeit zu haben.
Die vom kwea haben gesagt, dass sie bei der momentanen Lage auf dem Arbeitsmarkt keinem die Ausbildung verwähren würden, wenn jemand schon ne feste Zusage hat.
Wenn ich Pech hab werd ich noch im Sommer nächsten Jahres gezogen, weil ich dann mit Ausbildung fertig bin, allerdings ist das angesichts der vielen Kürzungen, die dei BW vornimmt eher unwahrscheinlich...
Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:54
wenn du erfasst und zurückgestellt wurdest und jetzt zur vefügung stehst brauchst du nur sagen dass du jetzt loslegen willst und schon biste dabei.
ich find die linie eigntlich relativ klar.....

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 12:57
@pennywise
ich würd eher sagen wenn du glück hast wirst du im sommer gezogen. im januar und oktober willst du deinen dienst bestimmt nicht antreten. da fangen nur arbeitslose und leute die deine sprache nicht sprechen an.

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 13:01
dass man nur sagen muss hier bin, nimmt mich, ist klar.
nennt man auch freiwillig melden.

aber was ist wenn ich mit meinem leben was anderes vorhätte. z.b mit 23 nen studium anfangen und zwischen 22 und 23 noch arbeiten will. und in dieser zeit nix mehr vom bund höre
Stromberg
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 13:05
Du weißt doch dass du erfasst bist und irgendwann deinen dienst leisten musst. hast also die möglichkeit dein studium zu verschieben oder nach dem studium Wehrdienst leisten.
Muss man halt in seine lebensplanung einbauen.
Meiner Meinung nach je früher desto besser!

Am 7. Tage erschuf Gott die Pioniere und der Teufel ging ins Stillgestanden...

Pennywise
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.10.2006 13:05
Die Aussichten sind somit dann wohl nicht so prickelnd...
Aber erst mal abwarten, was sich noch so ergibt - auch zwischen lauter arbeitslosen Assis wird es ja wohl den einen oder anderen geben, der noch halbwegs "normal" drauf ist...
Was einen nicht umbringt, macht einen nur noch härter!
Grundsätzlöich wäre ich dem Dienst and er Waffe auf gar keinen Fall abgeneigt - wenn ich nicht bei der Bank gelandet wäre hätte ich mich auch verpflichten lassen und beim Bund studiert, aber so lässt es sich auch leben.....
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3  | >> )
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse