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Kindergeld Fortzahlung?!
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princess210784
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.03.2007 18:13
Nur Hinweg oder Hin und Rückweg!!
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2007 18:37 - Geaendert am: 24.03.2007 18:38
ich gebe seminare als dienstreisen an.

aber da es net um die steuererklärung geht, würde ich sagen 2fach, da es bei der steuererklärung ebenfalls so ist
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2007 21:40
Wahrscheinlich, dass sie auf dem Weg zur Berufschule die gefahrenen Kilometer und bei dem Weg zur Arbeitsstätte nur die Entfernungskilometer ansetzen kann.

In meiner Rechnung oben mit 30 und 60 Cent gelöst.

Seminare müsste meines Wissens auch zu den gefahrenen Kilometern zählen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Bei uns wurden die Seminarfahrten immer komplett von der Bank ersetzt, so dass sich da keine möglichkeiten ergeben haben
Leni87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2007 11:19
Hi,

hier ein Berechnungsbeispiel:

Die Eheleute Huber haben eine gemeinsame 20-jährige Tochter Sabine, die sich bis zum 20.06.2004 in Berufsausbildung befindet. Anschließend ist sie als Büroangestellte beschäftigt.

In den Monaten Januar bis Juni 2004 fließt dem Kind eine Ausbildungsvergütung von 2.550€ sowie Arbeitsentgelt in Höhe von 400€ zu.
Von Juli bis Dezember 2004 erhält Sabine Arbeitslohn in Höhe von 8.400€. Außerdem fließen Sabine im Dezember ´04 Einnahmen aus Kapitalvermögen fr das gesamte KJ 2004 in Höhe von 2.000€ zu.
Leni87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2007 11:19
Lösung:

Die zeitanteiligen Einkünfte und Bezüge des Kindes werden für 2004 wie folgt berechnet:

Grenzbetrag: 7.680€
-> gekürzter Grenzbetr. (Jan.-Juni) 3.840€

a) Eink. d. Kindes im Anspruchszeitraum:

Ausbildugsvergütung 2.250€
+ Arbeitsentgelt 400€
+ Arbeitslohn 8.400€
------------------------------------------------------------------------
= Brutto-Arbeitslohn im Kalenderjahr 11.350€

Ausbildungsvergütung 2.250€
+ Arbeitsentgelt 400€
------------------------------------------------------------------------
= Brutto-Arbeitslohn im Anspruchszeitraum 2.950€

- Arbeitsnehmer-Pauschbetrag (920€)
zeitanteilig gekürzt (Jan.-Juni) - 460€
------------------------------------------------------------------------
= Einkünfte nach § 19 im Anspr.zeitraum = 2.490€

Bruttozinsen 2.000€
- WK-Pauschbetrag 51€
- Sparer-Freibetrag 1.370€
-------------------------------------------------------------------------
= Einkünfte nach § 20 im Kalenderjahr = 579€
-> Einkünfte im Anspruchszeitraum (Jan-Juni) = 290€

b) Bezüge des Kindes im Anspruchszeitraum

Sparer-Freibetrag 1.370€
- Kostenpauschale -180€
------------------------------------------------------------------------
= Bezüge im Kalenderjahr = 1.190€
-> Bezüge im Anspruchszeitraum (Jan-Juni) = 595€

------------------------------------------------------------------------------------
Summe der Einkünfte u. Bezüge d. Kindes = 3.375€
------------------------------------------------------------------------------------

c) Berücksichtigung des Kindes

Da die Summe der Einkünfte und Bezüge im Anspruchszeitraum von den maßgebenden Grenzbetrag von 3.840€ nicht übersteigt, ist das Kind in 2004 zu berücksichtigen.
Leni87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2007 11:24
Anmerkung:

Dieses Beispiel bezieht sich auf 2004 und ist somit schon bissl älter.

Seit 2005 darf man auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abziehen...

Ich hoffe, das Beispiel hilft dem ein oder anderen weiter.

LG Leni :o)
Oscar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.03.2007 08:16
Guten Morgen!

Also ich hab jetzt mal Grob meine Werbungskosten ausgerechnet... komme auf knapp 1650€... könnte das klappen im 3. LJ?
Bluete
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.03.2007 09:56
ja, sofern du alle anderen beiträge abgezogen hast ...
habe auch so um die 1700 EUR Werbungskosten verdienet hab ich zwar auch 11400 brutto ...
warte noch auf das ergebnis vonner der famkasse ...
zu dem kilometergeld ist folgendes zu sagen:
Steuererklärung: Arbeitsstelle + Schule/Seminare = hin + Rückweg x 0,30 EUR
FamKasse: Arbeitsstelle einfach, Schule/seminare hin+ rückweg auch x 0,30 EUR
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.03.2007 10:12
Jetzt hab ich auch mal ne Frage:

Ich war im Juni 2005 mit der Ausbildung fertig und habe dann vor Beginn des Studiums im Oktober den August und den September voll gearbeitet.
Durch die Werbungskosten etc. kam ich unter die 7680,- Euro und hab auch mein Kindergeld bekommen.

Jetzt fordern die das Kindergeld für August und September zurück, weil ich da einer "Vollzeiterwerbstätigkeit" nachgegangen sei.

In dem Merkblatt, dass wir 2005 bekommen hatten steht aber drin, dass der Anpruch auf Kindergeld bestehen bleibt, wenn
- das 27. LJ noch nicht vollendet ist
- nicht mehr als 4 Monate zwischen den beiden Ausbildungen liegen
- der Jahresverdienst 7680 Euro nicht übersteigt.

Was soll ich jetzt davon halten? Die Dame am Telefon meinte, dass es kein Problem gewesen wäre, wenn ich nur vom 02.08.2005-29.09.2005 gearbeitet hätte - das ist doch irgendwie lächerlich, oder?

You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

Bluete
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.03.2007 12:32
da würd ich dir doch glatt raten mal in die paragraphen zu schauen oder einen steuerberater aufzusuchen ... das ist sonst ziehmlich schwierig zu beurteilen ...
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.03.2007 14:29
Weiß jemand von euch vielleicht aus eigener Erfahrung ob Minijobs (also 400,-€, nicht sozialversicherungspflichtig) bei der Berechnung der Kindergeldansprüche herangezogen werden?
partyolli
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.03.2007 15:08
Da kannst du dich schon mal über ne Rückforderung freuen:),
in der steht das du das das geld innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen sollst.
spezi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.03.2007 15:17 - Geaendert am: 27.03.2007 15:19
Ich habe im letzten Jahr Brutto 11.800€ verdient und ich habe mein Kindergeld noch bekommen. Bin im letzten Jahr immer mit dem Auto zur Berufsschule gefahren und das sind 72 Tage gewesen, ein Tag sind 100kilometer und das sind dann mit der Kilometerpauschale 0,30 = 2160,00€ und schon war mir mein Kindergeld sicher! welchen Betrag wir genau angegeben haben weiß ich leider nicht mehr, aber die Kindergeldstelle meinte dann, weil es so viel Fahrtauswand zur Schule war, bekomme ich es weiter!
Dickes_B_
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.03.2007 15:46
Saarbrücken - Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, urteilte das Finanzgericht. Zudem sieht es in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit 2007 nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden.

Gilt ja bekanntlich auch für das Kindergeld. Also für 2007 erstmal Füße still halten und dann mal den Antrag richtig ausfüllen, dann bekommt jeder seine Kohle.
x-J-Baby-x
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2007 14:46
ich habe dazu auch male eine frage.
Das Kindergeld wurde mir für 2007 nicht bewilligt.
So laut den Rechungen von mir und meinem Chef muss ich es aber noch bekommen...???
was soll ich da bitte machen wenn sie es mir ablehnen und lau rechung ich es noch bekomm.

danke
dieJule
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 14:50
ich bin damals in widerspruch gegangen weils auch erst hieß für 05 gibts nimma aba dann wurde da ja was geändert und es gab bis letztes jahr sommer dann noch kindergeld!

i don´t care as long as you sing
06.07.2007 elbufer! *yeah*
süße wir werdn so verdammt rockn!
lieb dich....
now she starts to undress
with a smile that you will never forget
jane became insane

x-J-Baby-x
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2007 15:02
also soll ich gegen das schreiben was ich von denen bekommen habe einen widerspruch einlegen. einen schriftlich oder wie?
na klasse..naja gut dann werde ich das jetzt gleich mal schreiben
dieJule
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 15:33
ja also so hattens meine ellis damals gemacht und da kam dann auch irgndwann ma was aba wie das imma so is dauert das halt!

i don´t care as long as you sing
06.07.2007 elbufer! *yeah*
süße wir werdn so verdammt rockn!
lieb dich....
now she starts to undress
with a smile that you will never forget
jane became insane

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2007 17:51 - Geaendert am: 07.05.2007 13:04
Kindergeld beantragen i.d.R. die Eltern.
Einspruch in einen Kindergeldbescheid erheben i.d.R. Eltern.

Kindergeld für sich selbst erhält, wer man
1. in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2. Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.

Der Experte für Kindergeld ist hier Julien.
Bitte das Forum nach Autor Julien durchsuchen und man wird sehr gute Beiträge finden.

Außerdem stehen die Bedingungen für den Bezug des Kindergeldes im Bundeskindergeldgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkgg_1996/gesamt.pdf

Zudem gibt es ein Merkblatt
http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/KG%202oed.pdf
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2007 07:35
mit Julien und den Kindergelddebatten hab ich immer noch so meine Probleme*g*

Aber ich würde was das Kindergeld angeht nicht unverscht lassen, so eine Nachzahlung ist schon was schönes *g*
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