Intradayhandel - verboten für Banker? |
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Verfasst am: 21.08.2007 10:59 |
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So lieber Basti, dann fall ich da ja wohl nirgends rein oder????
Also darf ich doch handeln, daytraden wie ich mag? o.O. |
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Verfasst am: 21.08.2007 11:20 |
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Also irgendwie hab ich das Gefühl verstehst du es nicht ganz...
Du darfst meinetwegen soviel Daytraden wie du willst. Es geht beim Compliance darum, die von mir aufgeführten Manipulationsmöglichkeiten (auch durch Kunden nicht nur durch MA) zu verhindern. Und da wir als MA besonders große Manipulationsmöglichkeiten haben, möchte dein AG nicht oder nur bedingt, das du Fremddepots unterhälst...
Beispiel: Oma Duck verkauft bei dir ihre Telekom Aktien, du sagst ihr: " Oma Duck, mach mal ohne Limit !"
Gleichzeitig springst du zu deinem OnlineBroker Depot und greifst schön die Order zu 10 € die Aktie ab (ein Hoch auf das offene Orderbuch).
Sowas soll verhindert werden...
Kapiert? |
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Verfasst am: 21.08.2007 11:29 |
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Jo, dass weiss ich schon lange, mein Freund.
Aber deswegen war das Threadthema ja: ""Intradayhandel verboten oder nicht"
Dass es nicht gern gesehen ist weiss ich, und Fremddepots hab ich keins.
Ich wollte einzig und allein wissen, ob es rechtlich(!) verboten ist, nur weil ich Bankangestellter bin, einen Intradayhandel vorzunehmen.
So...jetzt verstehen wir uns beide oder? x) |
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Verfasst am: 21.08.2007 11:33 |
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Wo ist denn der Unterschied zwischen Intraday Handel und meinetwegen dem Kauf/Verkauf eines Wertes innerhalb von 2 Tagen? |
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Verfasst am: 21.08.2007 11:40 |
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Das Verbot von Konten bei anderen Instituten ist rechtlich eine sehr heikle Angelegenheit. Warum sollte eine Bank für die jemand arbeitet, Konten bei anderen Banken untersagen dürfen. Das ist ein sehr gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, der nur in extremen Ausnahmefällen vor einem Gericht bestehen kann.
Trotzdem ist es üblich jede Menge Blödsinn in die Compliance Regeln zu schreiben. Auch die Empfehlungen der Verbände sind teilweise haarsträubend.
Im Zweifel mal nen versierten Anwalt fragen, dann kann man Entweder eine Änderung der Compliance Regeln beim Arbeitgeber veranlassen oder, wenn auch nicht vorzugswürdig, die Regeln ggf. teilweise nicht mehr beachten, wenn man weiß, was rechtlich keinen Bestand hat. |
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Verfasst am: 21.08.2007 11:48 |
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Also in unserem Haus wurde wegen sowas mal ne Kündigung ausgesprochen, weil das echt schon richtige Abzocke war.
Also ich weiss nicht ob es jetzt gesetzlich oder rechtlich verboten ist, aber lassen würde ich es trotzdem! |
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Verfasst am: 21.08.2007 12:20 |
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@basti
weiss ich nicht, aber unsre Innenrevision verbietet den Kauf und Verkauf an ein und demselben Handelstag |
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Verfasst am: 21.08.2007 12:48 |
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@baenkli:
Die nächste Höhergruppierung kommt bestimmt...
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nicht!!! |
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Verfasst am: 21.08.2007 13:50 |
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@ DrFaustus
na das bestimmt. andererseits, wer zeit für solche geschäfte hat, da wirds nicht viel höher zu gruppieren geben....
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