Fragen zum Kindergeld/Werbungskosten |
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Verfasst am: 09.02.2009 12:38 |
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Eigentlich ist es auch ein Unding, dass wir als Bankkaufleute unsere Bankklamotten nicht absetzen können. Sportlehrer können beispielsweise ihre Sportklamotten absetzen und könnten diese auch in der Freizeit anziehen. Wenn ich mir mein Banklogo auf den Anzug sticken lasse, kann ich dann den Anzug geltend machen? ;-) |
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Verfasst am: 09.02.2009 17:04 |
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Sobald man die Kleidung auch pirvat anziehen könnte, kann man die Kosten nicht als Werbungskosten ansetzen.
Auch Finanzbeamte können ihre Kleidung nicht als Werbungkosten ansetzen.
Allerdings kann man versuchen, Reinigungskosten anzusetzen. |
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