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Negativer Schufaeintrag
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florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 11:28
Noch einmal an Cashguard:
Ich finde es schön, daß es Lehrer gibt, die sich wie oben beschrieben z.B. in den Ferien durch Praktika u.ä. weiterbilden.
Aber es ist nunmal so, daß in der Schule wirklich nur die reine Theorie gelernt wird - geht ja auch gar nicht anders.
Fab_4_Life
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.01.2004 11:30
Das kann schon sein das das die Entscheidung beeinflusst hat deinen Freund nicht zu nehmen aber ich kann mir das nur schwer vorstellen. Ich weiß nur das es 3 Jahre dauert bis ein Merkmal wieder gelöscht wird.Ist also schon eine lange Zeit die dich so ein Merkmal beeinflusst. Habt ihr schon gewusst das selbst die Anfrage nach z. B. einem Kredit zu einem Merkmal führt wenn der Betreuer am PC eine SCHUFA Abfrage durchführt. Aber es gibt auch positive Merkmale wie wenn ein Kunde alle seine Schulden zurückzahlt.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 11:37
Aber eine Kreditanfrage muß ja kein negatives Merkmal sein. Soweit ich weiß, ist die Vegabe eines Kredites sogar ein positives Merkmal.
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.01.2004 11:51 - Geaendert am: 07.01.2004 11:53
@ florian

Schießt du jetzt nicht über‘s Ziel hinaus?

Herrmann hat aus einer BaKred-Verlautbarung zitiert die in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Kreditausschuß und den Verbraucherverbänden erarbeitet wurde. Praktiker haben diese Empfehlungen erarbeitet, an die sich jedes Institut halten sollte. Die Vereinbarungen basieren auf geltendem Bürgerlichem Recht.

Wenn in eurem Institut entgegen dieser Verlautbarung ec-Karten zu Konten von Minderjährigen ausgegeben worden, finde ich das bedenklich. Es gibt Ausnahmen (wie dein Beispiel), diese sollten aber nicht zur Regel gemacht werden und gar als praxisüblich bezeichnet werden.

Und weil es so schön ist, hier ein weiterer Auszug aus der BaKred-Verlautbarung:

"III. Verhaltensweise bei feststehender Unwirksamkeit des Vertrages
Solange die Banken die eindeutigen Bestimmungen des BGB und die in dieser Verlautbarung aufgestellten Grundsätze beachten, werden schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen die Ausnahme bilden. Sollte es in Einzelfällen trotzdem zu einem schwebend unwirksamen Vertrag gekommen sein, der wegen einer verweigerten Zustimmung oder Genehmigung rückabzuwickeln ist, so hat die Bank bei der Beendigung des Geschäftsverhältnisses maßvoll vorzugehen und nach Lösungen zu suchen, bei denen auch die schutzwürdigen Interessen des Minderjährigen voll zur Geltung gebracht werden. Die Abwicklung kann deshalb nur nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts (§ 812 ff. BGB) erfolgen, wobei das Recht des Minderjährigen zu beachten ist, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Entreicherungseinrede des § 818 Abs. 3 BGB zu erheben.

Die Ausübung sozialen Drucks - sowohl auf den Minderjährigen als auch auf die Eltern - oder gar die Drohung mit einer Meldung an die Schufa sind unzulässig und laufen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zuwider. Auch die Ankündigung einer Strafanzeige, z. B. wegen Betrugs, und das Betreiben von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Falle des Nichtausgleichs einer entstandenen Überziehung sind, sofern der Bank nicht besondere Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, unverhältnismäßig, da die Bank bei Mißachtung der gesetzlichen Konzeption des im BGB verankerten Minderjährigenschutzes im Rahmen einer Mitverantwortung zu der eingetretenen Situation selbst beigetragen hat. Sie kann sich insbesondere nicht darauf berufen, in gutgläubiger Weise von der Volljährigkeit des Kunden ausgegangen zu sein, denn die Unkenntnis der Minderjährigkeit wird im Regelfall auf einer mangelhaften Altersprüfung beruhen.

Eine Forderung gegen die Eltern des minderjährigen Kunden steht der Bank nicht zu; eine allgemeine Haftung der Eltern für die Schulden ihrer Kinder besteht nach deutschem Recht nicht."

Fazit: Ein "Kartenmißbrauch" durch einen Minderjährigen wie im Ausgangsbeispiel ist nicht an die Schufa zu melden. Die Bank hat dafür zu sorgen, dass keine Überziehungen möglich sind.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 12:09
Okay, ich geb mich geschlagen. Aber mein o.a. Beispiel kommt in der Praxis dennoch vor.
P.S. Ich bin ja auch schon seit einem Jahr kein Bänker mehr, wie in meinem Profil zu lesen ist.
Fab_4_Life
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.01.2004 12:35
Ja hast recht ein Kredit kann auch ein gutes Zeichen sein aber allen der Name Kredit klingt doch eher schlecht oder? Das mit der EC-Karte für Minderjährige ist bei uns so dass nur in ganz besonderen Fällen die Minderjährigen eine EC-Karte bekommen ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft kommt aber normal nicht vor.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 12:44
Wieso klingt die Bezeichnung "Kredit" für Sie schlecht bzw. negativ? Aus dem Lateinischen "creditum" bedeutet es: das leihweise Anvertraute, Darlehen.
Wenn ich jemanden etwas anvertraue, also einen Kredit gewähre, dann gehe ich als KI doch zuerst einmal von der vereinbarten Rückzahlung aus - durch entsprechende Bonitätseinschätzung, oder?
Fab_4_Life
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.01.2004 12:54
Kann sein das das Wort eine lateinische Bedeutung hat die gut kling. (Hatte nie Latein=> Realschüler) Aber ich meine das es in der Sprache der Leute schlecht klingt weil hat Kredit in unserer Sprache eine schlechte Stellung hat und die Leute oft über andere reden die einen Kredit aufgenommen haben und sich Gedanken machen ob er das je wieder zurückzahlen kann. Aber du hast schon recht wenn du sagst das nach der Bonität Kredite vergeben werden ist bei uns auch so hab halt nur gemeint das Kredit schlecht in der allgemeinen Sprache klingt.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 14:12
Stimmt. Aber da Kredite ja eben nur bei entsprechender Bonität vergeben werden, sind sie ein positives Schufa-Merkmal!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 14:26
Zusammenfassend zur Schufa - Positiv- vs. Negativmerkmale, vgl. Sie auch die Übersicht:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=292
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 15:51
@florianlessmann
Beispiele zu Theorie und Praxis
1. Nehmen wir an, der Jugendliche, der sein Konto überzieht, zahlt nicht mehr. Sie wollen den Betrag einklagen. Die Richter werden nach den Gesetzen urteilen.
2. In der Praxis entsteht der Eindruck, dass durch Übergabe des Kfz-Briefes das Eigentum am Pkw auf das KI übertragen wird. Wenn ich Ihnen den Brief meines Pkw geben, habe ich da schon das Eigentum am Pkw übertragen?
3. Während meiner Praktika stellte ich (mit Erschrecken fest), dass die leitenden Angestellten sich genau an theoretische Grundlagen halten. Was glauben Sie, was ein Vorstand lernt, wenn er die Eigenungsprüfung ablegt. Theorie und Praxis waren im Einklang.
4. Ein Lehrer, der 35 Jahre lang Bankkunde ist, ein Haus finanziert hat, Geldbeträge anlegt, wird oftmals mehr praktische Erkenntnisse habe als ein Azubi, der gerade ein paar Monate Bankenluft geschnuppert hat.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2004 16:52
Ich bezog mich dabei auf das Beispiel mit den EC-Karten für minderjährige. Außerdem bin ich zwar auch noch unerfahren, aber bereits ausgelernter Bankkaufmann, wie man meinem Profil entnehmen kann. Zum anderen habe ich leider auf meiner Berufsschule die Erfahrung gemacht, daß die Lehrer sich in ihrer eigenen Welt befanden, die ziemlich realitätsfremd war. Es freut mich, feststellen zu können, daß es auch andere, gute Beispiele gibt!
funky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.01.2004 11:48
hallo,
also erstmal zum Thema Schufa :
Ein großer Teil der Sparkassen in Deutschland arbeitet mit der Schufa zusammen.
Ebenso gibt es aber auch noch andere Anbieter die den gleichen
Sektor wie die Schufa abdecken.
Zum Thema EC Karte :
EC Karten können an Minderjährige ausgegeben werden.
In diesen Fällen haften dann die Eltern für die Karte. Meistens wird dieses
bei vermögenden Kunden getan.

Mfg Funky
Klotz1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.01.2004 16:51
ich hab die Erfahrung gemacht, dass Sparkassen ec-Karten auch an Minderjährige ausgeben. Ich hab von meiner örtlichen sparkasse z..B. schon mit 14 Jahren eine ec-Karte bekommen. Heute muß ich sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde, zumal die besagte Sparkasse auch gerne Kontoüberziehungen zugelassen hat. Das finde ich doch etwas verantwortungslos. Eine SCHUUFA-Eintrag kann ich mir nicht vorstellen, da die Bank die Zahlung ja nicht hätte zulassen dürfen und von einem Minderjährigen kann man das nötige Fachwissen nicht verlangen.
Im Zuge der Umstellung auf Maestro ist es jetzt so, dass bei einem Zugriff per Karte auf das Konto der Saldo geprüft wird. und reicht der nicht aus, wird die Zahlung verweigert.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2004 17:12
Naja. Nicht ganz richtig.
Bei der EC-Karte bzw. mittlerweile heißt die ja SparkassenCard wird geprüft, ob das Konto gesperrt ist bzw. auch die Karte aber der Kontostand nicht.
Der Kunde kann solange die Karte nicht gesperrt ist weiterhin Geld am GAA abholen und in Geschäften bezahlen.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.01.2004 17:51 - Geaendert am: 08.01.2004 18:05
@Klotz1982
"Heute muß ich sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde, zumal die besagte Sparkasse auch gerne Kontoüberziehungen zugelassen hat. Das finde ich doch etwas verantwortungslos. Eine SCHUUFA-Eintrag kann ich mir nicht vorstellen, da die Bank die Zahlung ja nicht hätte zulassen dürfen und von einem Minderjährigen kann man das nötige Fachwissen nicht verlangen."
Die Sparkasse kann die Zahlungen zulassen, wenn die Haftung der Eltern gegeben ist, da sonst garkeine Geldkartenfunktion bei Minderjährigen rechtlich gesehen vorhanden sein darf! Laut Gesetzt darf der Minderjährige nur im Rahmen seines ihm zur Verfügung gestellten Geldrahmens verfügen.

Peace
sunshine_live
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.01.2004 09:48 - Geaendert am: 09.01.2004 09:52
Hio,

eigentlich müssten wir doch alle bei den Multiple-Choise-Fragen gelernt haben, was "grundsätzlich" bzw. "ist deshalb aufgerufen" heißt - nämlich dass es Ausnahmen gibt (Soviel zu dem Eintrag von hermann).

Ich bin bei einer Privatbank, und bei uns ist es jetzt auch seit ca. einem Jahr genehmigt, einem Minderjährigen eine EC-Karte auszustellen. Natürlich könnten wir einen möglichen Soll-Saldo nicht gegen den Minderjährigen einfordern, aber letzendlich find ich die Regelung ok, dass der Betreuer es genehmigen kann. Leider ist es mit einer Service-Karte ja nicht möglich per POS zu bezahlen und dann ist halt auch POZ und ELV möglich.

Viele Berufsschullehrer werden eh durch die Schüler auf dem laufenden gehalten, wie die Theorie dann in den verschiedenen Banken umgesetzt werden. Manche tun das, manche nicht.

Aber ich find es schon cool, wenn sich ein Lehrer die Mühe macht, sich mit so einer Seite zu beschäftigen und dann auch seine Kommentare reinschreibt!
xhollix
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2004 11:45
Naja, zu den Karten kann ich nur sagen, dass Minderjährige mit Zustimmung der Eltern und gewissen Beziehungen und Vermögen auch ne Mastercard bekommen können, also warum keine ec-Karte?

Grundsätzlich würde ich sagen, dass eine negative Schufameldung nicht gerade förderlich ist für einen, der eine Ausbildung zum Bankkaufmann machen will. Diese Person sollte doch verantwortungsbewusst mit Geld umgehen können und das scheint bei einem solchen Eintrag nicht gegeben zu sein.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.01.2004 18:55
@sunshine_live
Ein Lehrer? Hier sind mehrere unterwegs und manche Lehrer schreiben zwar keine Beiträge, aber lesen was ihre Schüler so schreiben!

Peace
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.01.2004 20:03 - Geaendert am: 09.01.2004 20:07
Leider wurden die guten EC-Karten mit dem funkelnden Beethoven ja abgeschafft.
D.h. Der Handel kann beim ELV nicht mehr unterscheiden, ob es eine Kundenkarte ist, oder ob es sich dabei um eine EC-Karte handelt.

Leider machen wir mit der einheitl. Karte immer wieder schlechte Erfahrungen.
Ein minderjähriger, der beispielsweise bei der Parfümkette Müller mit Karte zahlt, bekommt fast alles was er will.
Warum?
Müller wendet das ELV Verfahren an, d.h. es werden bei der Karte keinerlei Prüfungen gemacht, um welche Karte es sich dabei handelt. (Kundenkarte oder EC.)
Leider spricht sich das sehr schnell herum und viele minderjährige probieren das halt dann einfach mal aus.
Das Ende vom Lied:
Wir dürfen uns mit Überziehungen abkotzen und wieder alles zurückgeben, und der Handel muss dann auf dem Rechtsweg das Geld, sofern es funktioniert wieder einklagen.
Wenngleich er seine Sorgfaltspflicht bei der Bezahlung verletzt hat.
Es kann also jeder minderjährige der im Besitz einer Kundenkarte seiner Bank ist sein Konto überziehen.
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