Berufsausbildungsbeihilfe??? |
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Verfasst am: 14.04.2004 08:56 |
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Hallo zusammen!
Ich bin gerade in der Beantragung...also ich bin im Dezember ausgezogen und wollte Wohngeld beantragen,worauf ich ja eigentlich Anspruch habe...da meinte die Beamtin zu mir, dass ich erst diese beihilfe beantragen muss...jetzt habe ich die Formulare soweit ausgefüllt und hoffe jetzt nur noch...aber nach euren Erfahrungsberichten verliere ich diese fast,büüü |
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Verfasst am: 14.04.2004 09:32 |
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Gib die Hoffnung nicht auf...so wie bei dir war das bei mir auch! Bin auch ausgezogen und wollte eigentlich Wohngeld-war dann auch so dass ich zuerst Ausbildungsbeihilfe beantragen musste...ist schon ganz schön viel Papierkram - es hat sich aber bei mir gelohnt! Bekomme nun jeden Monat knapp € 150,--!!! Mit soviel hätt ich nie gerechnet! :-) |
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Verfasst am: 14.04.2004 15:39 |
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Also ich bekomme jetzt seit gut einem 3/4 Jahr die Berufsausbildungsbeihilfe und bin damit sehr zufrieden. Man muß sie jedes Jahr neu beantragen und richtet sich sicherlich nach dem Einkommen der Eltern aber auch viele andere Faktoren spielen da eine Rolle.
Als ich BAB beim Arbeitsamt beantragt habe, mußte ich einige Sachen genau ausfüllen von wegen wieviele Miete zahle ich, wieviel Miete zahle ich, Nebenkosten, Benzinkosten ... und so weiter ... Bei mir ist das BAB schon relativ hoch aber das liegt auch daran, daß ich für die Ausbildung ca. 500 km weit weg von zu Hause gezogen bin und ich dadurch Miete und jede Menge Benzinkosten habe für die Heimfahrten ...
Ich kann jeden Empfehlen einfach mal den Antrag zu stellen und dann sieht man ja, was man bekommt ... muß aber dazu sagen, daß sich das Arbeitsamt wirklich ziemlich viel Zeit läßt aber es lohnt sich ja dann doch schließlich |
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Verfasst am: 15.04.2004 22:52 |
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Bin ja schon fast entmutigt, aber fürs Wohngeld muss ich tatsächlich BAB beantragen. Beginne im August meine Ausbildung, kann ich die BAB schon vorher beantragen oder erst, wenn ich schon angefangen habe? |
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Verfasst am: 16.04.2004 00:27 |
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Hallo zusammen!
Das mit der Berufsausbildungsbeihilfe habe ich sein lassen, weil (wie schon erwähnt), einfach sich lohnt, wegen soviel Zettelkram und Nachspiele...!
Aber was viele, viele nicht wissen zum Thema Bafög:
Wie jeder weißt, wird das Einkommen der Eltern miteinberechnet, wenn man diese Förderung beantragen, weil man studieren geht (oder auch schulische Ausbildung oder Vollzeitschule..usw...)! Aber laut den gesetzlichen Vorgaben und wenn ich es nicht falsch verstanden haben sollte, kann man es beantragen, ohne dass das Einkommen der Eltern miteinbezogen wird!!! Voraussetzung:
>> Antragsteller (also viele von uns =) ) muss vorher mindestens eine dreijährige Berufstätigkeit ODER Berufsausbildung bzw. mit der entsprechender Verkürzung, ausgeübt haben. <<
Aber wie gesagt, unverbindlich, habe es auf Seite http://www.das-neue-bafoeg.de/ gelesen!
Also weg mit BAB, hin zu Bafög!
Gruß |
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Verfasst am: 16.04.2004 00:37 |
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Hi, ich bin´s nochmal, habe den jetzt den genauen Paragraph gefunde, man achte bitte auf Absatz 4:
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Abschnitt III: Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
(1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf).
(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen; die Anrechnung erfolgt zunächst auf den nach § 17 Abs. 2 Satz 1 als Zuschuss und Darlehen zu leistenden Teil des Bedarfs. Ehegatte im Sinne dieses Gesetzes ist der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, sofern dieses Gesetz nicht anderes bestimmt.
(2a) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende
1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das
30. Lebensjahr vollendet hat,
3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
>>> 4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war. <<<
Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.
--------------------------------------------------------------------Vision 100% hat heute begonnen und dauert jetzt 6 Wochen...Leistung aus Leidenschaft! |
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Verfasst am: 16.04.2004 08:08 |
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@ Diplomat
Mein Ausbildung dauert 2.5 Jahre, muss ich dann noch länger arbeiten um Bafö zu bekommen?
Ich wollte eigentlich gleich studieren. |
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Verfasst am: 16.04.2004 10:20 |
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war gestern beim arbeitsamt und der beamte meinte es sieht sehr gut aus für mich...nur dummer weise habe ich bei den vielen Unterlagen eine bescheinigung vom A-geber zuhause vergessen..muss sie dann nächste woche einreichen...hoffentlich meinte er das ernst...mal sehne,was da raus kommt! |
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Verfasst am: 16.04.2004 20:07 |
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Ich kann empfehlen es rechtzeitig zu beantragen, da sich das Arbeitsamt ziemlich viel Zeit läßt. Solltest du es zu spät beantragen ist dies aber nicht so schlimm, da du dann das BAB für die Monate nachgezahlt bekommst. |
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