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Beratungsgespräche in der Ausbildung
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Zimtstern
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.06.2004 09:38
Wir dürfen schon im erste Lehrjahr schon Beratungen durchführen, halt nur im Rahmen unseres Wissens!
Im dritten Lehrjahr dürfen wir alles außer Fonds beraten und auch abschliesen!
Don-Bastiano
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.06.2004 12:51
Also bei mir war das so das mein Chefe von Beginn an gesagt: "Hat mach mal, wenn was is frägst einfach!"
Und dann ging es nach zwei drei Monaten schon los! Und bei mir hat sich auch niemand dazu gesetzt. Ich durfte nur bei zwei Gesprächen mal zusehen!
Kommt immer auf die Filialen und den Chefe an, und was in der Bank so geregelt is!

Tschervuuusch


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.06.2004 13:16
...und es hat Dir ja nicht geschadet!....Basti!

ausserdem.....lernen alle erst richtig am Kunden....Trockengespräche sind zwar nett...aber das reale
Leben ist nun mal einfach effizienter!
SueL
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.06.2004 13:34
Hab damals auch nur bei eins zwei Gesprächen zu geschaut und dann hat sich das auch von selbst erledigt, als ich auf ner GST war, bei der die Serviceberater beide Schulung hatten und ich ne Woche Vertretung machen musste. Und mal ehrlich, ich hab mir da so durch geschafft und aus seinen eigenen Fehlern lernt man ja bekanntlich und so wars bei mir auch. Waren zwar keine Weltbewegenden, aber ich bin von Gespräch zu Gespräch sicherer geworden....
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.06.2004 14:04
bei uns ist es so, dass auch die azubis 1.lehrjahr bereits benotete beratungsgespräche machen...
in der gschäftsstelle allerdings dürfen wir nur beisitzer bei beratungsgesprächen machen..
aber die vorbereitung auf die mündliche prüfung ist dadurch optimal...
PeteyPablo
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.06.2005 12:40
Also ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es total unterschiedlich ist... Selbst innerhalb von Filialen... In der einen Gruppe durfte ich Gespräche führen, in der anderen habe ich in der ganzen Phase bei 3 Stück dabei sitzen dürfen. Ich finde es totalen Schwachsinn, wenn man Azubis nicht das Vertrauen entgegenbringt, Gespräche selbstständig zu führen. Die Praxis die man da sammelt kommt einem in der mündlichen Prüfung dann zu Gute.
landesbanker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.06.2005 11:57
bei uns in der bundeshauptstadt ist es gang ung gebe, dass auch azubis gespräche führen......
was nützt es, die gesamte ausbildung nur zuzusehen ohne selber erfahrungen sammeln zu können.....
BO
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.06.2005 13:11
Es ist aber auch Filöialabhängig, ob man das darf oder nicht!

Manche sind sehr tolerant und lassen die Azubis das machen soweit sie das können und andere wollen das nicht (hinweisend auf deren Verantwortung, wenn etwas schief geht)....meistens sitzt aber bei den WP Angelegenheiten ein Berater dabei, der notfalls eingreifen kann und auch Feedback geben kann!

Hörst du diese Lieder?
Böhse Onkelz immer wieder?
---------------------------------
Geh` immer vom Schlimmsten aus, dann kann es nur besser werden!

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.06.2005 13:28
Ich darf was ich weiss bin im 3. Lehrjahr habe gestern wieder nen Sparkassenbrief über 3T€ und nen Zuwachssparer über 10 T€ abgeschlossen.

wir dürfen das durchaus.


Kasse dürfen nach unseren Revisionsrichtlinien Auszubildende im 1. Lehrjahr schon eigenständig führen.

Bin hier in meiner Geschäftsstelle zur Zeit Hauptkassier.
SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.06.2005 13:51
meiner erfahrung nach, sollen die azubis der ex-vuw (hvb) schnellstmöglich gespräche führen. natürlich nur, wenn man es sich zutraut und das nötige fachwissen hat. wenn man dann gezeigt hat, was man kann, ist es durchaus auch möglich beratungen ganz alleine durchzuführen.
wenn ich nach der ausbildung kundenberater werden soll, muss ich das doch sinnigerweise schon vorher gelernt und gemacht haben!
von azubis aus der bs (andere ki) weiß ich aber auch, dass die nicht wirklich beratungen selber führen.
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