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Jugend- und Azubivertretung
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DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 08:31
JAVler haben einen Kündigungsschutz von 2 Jahren und einem Jahr "nachhaltig", also insgesamt 3.
Überschneiden sich Ausbildungsende und die 3 Jahre muß der Azubi unbefristet übernommen werden. Es sein denn der Betriebsrat widerspricht und der Vorstand/Geschäftsleitung etc. stimmen zu, dann kann man den Azubi auch innerhalb der 3 Jahre kündigen.
Vor dem Arbeitsgericht gibt das aber dann eine ganz "heiße" Diskussion!

Ach ja, und man sollte vorher schauen, dass der Betrieb auch einen Betriebsrat hat, sonst steht man vor dem Chef mit dem "JAV-Antrag" und guckt doof aus der Wäsche (ohne BR keine JAV).
KayHennig
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.05.2004 12:35
also bei uns in altenburg laufen auch grad wahlen.
die alte JAV hat sich bis jetzt immer sehr gut organisiert
und eingesetz. manchmal fehlen aber die möglichkeiten
und der einfluss
LuckyLord
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2004 12:42
Also die Mitglieder der JAV haben zwar einen Kündigungsschutz MÜSSEN aber nicht übernommen werden.

Die gesetzliche regelung ist: JAV mitglieder die in der Ausbildung sind, müssen nicht übernommen werden. Sollte Sie nicht übernommen werden, MUSS der Betrieb die Mitglieder 3 Monate bevor das Ausbildungsverhältnis ende benachrichtigt werden.

Bewerbungsinfos bezüglich der JAV könnte ihr bei eurem Personalrat erfragen oder direkt bei eurer JAV. Die Wahl zur Jav finden alle 2 Jahre statt. (auch gesetzlich geregelt)


Bei Fragen einfahc mal anschreiben.
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 13:03
hab grad nochmal mit unserem personalrat teleniert, luckylord hat recht. der kündigungsschutz gilt nur über die amtszeit der mitglieder, sichert den mitgliedern die noch in der ausbildung sind allerdings NICHT die übernahme.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 13:07
klaro..
wenn du azubi bist und jav und die übernahme ansteht müssen die dich für 2 jahre übernehmen

die einzige möglichkeit für den AG wäre es vor gericht nachzuweisen das es unzumutbar ist den jav weiterzubeschäftigen.
les nochmal eben nach ...
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 13:16
nope, wenn deine amtszeit 2 jahre über die ausbildungszeit hinaus dauert, dann wirst du wahrscheinlich übernommen. sollte dir dein ag sagen, dass du nicht zum betrieb passt, schlechte leistungen erbracht hast blablabla, dann müssen sie dich nicht übernehmen. übernimmt der betrieb grundsätzlich keine azubis, darf er bei dem jav‘ler keine ausnahme machen! werden ein paar azubis wegen schlechter leistungen etc nicht übernommen, muss der betrieb den jav‘ler nicht übernehmen wenn seine leistungen identisch schlecht sind oder er nicht zum betrieb passt.
ich geb dir gerne die nummer von unserem personalrat plas, dir würd ich nämlich zutrauen, dass du da anrufst:)!
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 13:18
ach ja, und die sache mit dem gericht, der azubi kann vor gericht eine klage erheben wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, was draus wird muss das gericht entscheiden.
auf den verdacht hin, dass ich mich wiederhole (*g*),jav‘ler müssen defintiv nicht übernommen werden.
carina_jung
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.05.2004 14:28
wie sieht es denn mit den Stellvertretern aus, müssen die auch übernommen werden?
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 14:40
für die gilt das selbe wie für die mitglieder der jav WENN sie 1x im jahr an einer hauptversammlung teilgenommen haben. tun sie das nicht werden sie nicht als stellvertreter anerkannt. vom prinzip her funktioniert es so wie bei migliedern des personalrates und deren vertretern.
LuckyLord
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2004 14:57
Nochmal für plas!

Kündigungsschutz ist für JAVler vorhanden, allerdings ist mit der JAVtätigkeit, keine Garantie das man übernommen wird.

sollte ein JAVler nicht übernommen werden, dann MUSS der arbeitgeber ihm das 3 Monate vorher mitteilen.

Falls du mir nicht glaubst, fax ich dir gerne meine Unterlagen.
Hab das nämlich erst gestern in ner Vorlesung mitbekommen, darum bin ich mir da auch so sicher!!!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 15:14
nochmal für euch

gilt aber nur in öffentlich rechtlichen....


BPersVG § 9

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflegegesetz oder dem Hebammengesetz stehenden Beschäftigten (Auszubildenden), der Mitglied einer Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, nach erfolgreicher Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.

(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluß an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Personalvertretung oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgreich endet.

(4) Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Verwaltungsgericht beantragen,

1. festzustellen, daß ein Arbeitsverhältnis nach den Absätzen 2 oder 3 nicht

begründet wird, oder2. das bereits nach den Absätzen 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,
wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist die Personalvertretung, bei einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese beteiligt.

(5) Die Absätze 2 bis 4 sind unabhängig davon anzuwenden, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist.
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 15:27
@plas

ich kann weder aus absatz 1 noch aus absatz 2 rauslesen, dass der ag VERPFLICHTET ist den jav‘ler zu übernehmen.
absatz 2 ist echt schwammig, wann hat man die ausbildung erfolgreich abgeschlossen? mit einer 1 in der ap? toll, der ag kann immer noch sagen "sie passen nicht zu uns" und muss dich nicht übernehmen. "erfolgreich enden" ist somit defintionssache und das bedeutet wiederrum, dass der ag letztendlich am längeren hebel sitz. so versteh ich das. aber ich bin gerne bereit mich belehren zu lassen,...
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 16:24
@eze
erfolgreich abgeschlossen, heißt bestanden.
und wenn du dann die übernahme beantragst (es sei denn es werden garkeine azubis übernommen)
und der ag will dich nit übernehmen, dann muß er das erstmal vor dem verwaltungsgericht darlegen warum es unzumutbar ist...
z.b. der eze hat wiederholt geld ausm tresor geklaut oder den offenstehen lassen etc.. also dinge die zu ner abmahnung führen z.b. und das verwaltungsgrericht entscheidet dann darüber ..
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 16:35 - Geaendert am: 26.05.2004 16:50
Ich gebs glaube bald auf. Einige mögen es mir vielleicht übel nehmen aber manche reden echt Stuss hier zusammen ohne auch nur einen Hauch von Wissen und das Schlimme ist, dass einige das auch noch glauben*rumheul*

!!!!JAV´ler müssen unbefristet übernommen werden!!!!
Bin selber lebender Beweis (klingt gut)


§78a Betriebsverfassungsgesetz für nicht öffentliche.
§9 BPersVG für öffentliche.

selber lesen macht schlau!

-----
"wie sieht es denn mit den Stellvertretern aus, müssen die auch übernommen werden? "

ALLE die in der JAV sind müssen unbefristet übernommen werden.
------

..und alle die in der JVA sind, sind dort in der Regel befristet untergebracht ;)
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 16:41
Diese Diskusion gabs schon 1000mal. hier ein Beispiel:

Am besten runterscrollen zum Post von Katja.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=2734&forumid=9
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 16:48
himmel is ja gut, ich glaubs euch ja!!!
*g*
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2004 23:21
........ nit so arrogant bitte .. jeder von uns ist doch wohl jav mitglied ....
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