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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Ausbildungszeugnis
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Paparazzia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.06.2004 14:35
Ich hatte nur ein Gespräch mit dem Ausbildungsleiter, aber das hat nicht viel gebracht. Ich bin von der damaligen Ausbilderin, die mich auch beurteilt hat, richtig gemobbt worden. Dafür habe ich auch mehrere Zeugen. Aber davon wollte die Personalabteilung nichts wissen. Tja, so ist das halt. Sei froh, dass du in so einem netten Unternehmen arbeitest!
Pummeluff
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.06.2004 19:17
Unsere Bank steht außerhalb der Gewerkschaft, von daher muss man das Zeugnis akzeptieren.
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.06.2004 22:35
was hat denn die Gewerkschaft mit einen Arbeitzeugnis zu tun, hab ich da was verpasst?
man müßte ein Arbeitszeugnis so oder so anfechten können wenn es nicht den Tatsachen entspricht, das ist soweit ich weiß auch nicht davon abhängig ob man in der Gewerkschaft ist oder nicht (oder verwechselst du das vllt mir einem Betriebsrat???)
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2004 09:37
Hi Paparazzi,

ich hoffe, ich hab Deinen Name diesmal richtig geschriebe :)!?
Ich würde ein schlechtes Arbeitszeugnis auf jeden Fall anfechten. Auch wenns übertrieben klingt, im Notfall auch vorm Arbeitsgericht. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Dir Deine ganze Zukunft versauen.
Ich seh zB lieber ein schlechtes Abschlusszeugnis als ein schlechtes Arbeitszeugnis. Arbeitszeugnisse werden nach der Ausbildung mehr (viel mehr) Gewicht haben, als Deine Prüfungergebnisse.
Außerdem muß Dir der Vorstand, PersoChef Dir ein gutes Zeugnis austellen. Hab also keine Angst, es Dir auch auf dem gerichtlichen Wege "zu holen". Es wird sich später auszahlen!
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2004 12:27
Hallo Ihr,
wollte mich unbedingt bei Eurer Diskussion zu Wort melden. Bin kein Azubi mehr sondern Ausbilder(in) auf einer Filiale.
Bei uns wird nicht nach Sympathie beurteilt, sondern nach den entsprechenden Beurteilungskriterien. Und da kann die Meinung von Azubi und Ausbilder manchmal ganz schön abweichen. Z. B. hat ein Azubi, dessen Arbeitseifer ich etwas bemängelt hatte, nicht verstanden warum, weil er doch jeden mittag vor der Pause und abends immer noch fragte, ob er noch was machen könne.
Das war dann exakt 5 min nachdem wir geschlossen haben, immer mit Jacke unterm Arm und Tasche schon in der Hand. Hab ich da was falsch verstanden oder er????

Ich finde, sowohl Azubi als auch Ausbilder sollten sich um ein gutes Verhältnis bemühen. Ist im Prinzip wie in der Schule und da kann ich ja auch nicht machen, was ich will.
Grüßle

Sparkassenmaus
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2004 15:57
supermaus ;)...
es ging ums zeugnis und nicht um die beurteilungen ;)
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2004 16:18
Bei uns resultiert das Zeugnis aus den Beurteilungen, sonst kann ich das ja auch bleiben lassen!
Wollte nur klarstellen, daß man sich in Bezug auf seine eigene Einschätzung ziemlich vertun kann.
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2004 20:47
Kann man eigentlich auch gegen gut klingende Zeugnisse klagen!?
Ich meine die Sache mit den positiven Formulierungen ist doch allgemein bekannt!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.06.2004 10:32 - Geaendert am: 29.06.2004 10:35
och mausi nit beleidigt sein,
ursprünglich ging es halt darum das das zeugnis trotz guter beurteilungen schlechter ausfällt aufgrund mangelnder objektivität der hochgelobten herren/damen in der personalabteilung ;)

@fox, da alle zeugnisse vermeintlich positive aussagen beinhalten muss man ja zwangsläufig gegen die positiven aussagen klagen ;) . ich werd auf jedenfall zu nem arbeitsrechtler laufen und meins mal checken lassen und evtl. gegen einige einträge vorgehen. aber ich habs ja noch nicht.
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2004 10:39
@plas: Wenn du noch gar kein Zeugnis hast, wieso bist du dir dann schon jetzt sicher, dass du es ändern lassen willst?
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.06.2004 10:56
ich bin mir nicht sicher, ich sagte nur evtl.
aber überprüfen lass ich das auf jedenfall. hatten in der familie schonmal nen fall das nen zeugnis falsch ausgestellt wurde und das nach freundlichen anfragen des anwalts auf einmal über 2seiten länger war, mal abgesehen von den formulierungen.
geschenkgottes
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2005 13:01 - Geaendert am: 12.08.2005 13:04
@sparkassenmaus
ich habe da volles verständnis für, dass du hier über Beurteilungen schreibst!!
Du kannst da ja nichts dafür das es hier um ein Zeugnis geht!!

Bei euch in der Sparkasse ist eben alles etwas anders:

die Arbeitsweise, die Produkte und die Berater!!!

:::: don‘t forget there is a price you can‘t pay, cause I am the game and I want to play ::::

Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2005 13:12
Tja, die SpassKasse...
Da ist ja nix neues :)

<><><><><><>$<><><><><><>$<><><><><><><>$<><><><><
yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

Andre_SPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2005 21:56
Wir wollen ja mal nicht von der Coba sprechen! Nicht wahr Benji...
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2005 15:29
Also ich hab mein Ausbildungszeugnis bekommen da bei mir nicht sicher war ob ich bei dieser Bank bleibe.
War in Ordnung.

Kann wirklich nicht drüber klagen.
Aber die Feinheiten sollte man schon beachten wenn man sich das Zeugnis durchliest.!!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2005 19:35 - Geaendert am: 14.08.2005 19:15
@ B-Mann:

> Welcher Volldepp hat eigentlich festgelegt dass Zeugnisse
> keine negativen Formulierungen enthalten dürfen?!

Ein qualifiziertes Zeugnis muss nach herrschender Meinung wohlwollend verfast werden. Höchstrichterlich bestätigt durch BGH v. 26.11.1963, VI ZR 221/62.

@ plas:

> dafür sind wir ja alle in der gewerkschaft, damit die
> arbeitsrechtler sich das mal angucken und ggf dem
> personalchef da ein paar takte zu sagen.

Hm, Ironie? Ich denke nicht, dass man sich einen Gefallen tut, wenn man als Azubi schon gewerkschaftlich organisiert ist (war bei uns auch kaum jemand). Gerade als junger Mensch sollte man schauen, ob man nicht auch durch eigene Leistung vorankommen kann.

Generell kann ich von einer "Überprüfung" zusammen mit Dritten (egal ob nun mit gewerkschaftlicher Ünterstützung oder vor Gericht) nur abraten. Das neue Zeugnis wird im Endergebnis schlechter sein als das alte und den "Sachverhalt" auch codiert widergeben. So ist es zum Beispiel nicht unüblich, bei Gewerkschaftsmitgliedern einen senkrechter Strich mit Kugelschreiber oder Füller links von der Unterschrift zu machen, der aussieht wie ein "Ausrutscher".

Sinnvoller erscheint mir, mit dem Aussteller ein ernstes Gespräch zu führen, um den zugrunde liegenden Sachverhalt zu klären oder zumindest bei einer neuen Bewerbung erläutern zu können.

> ging halt nur drum das mich das nix kostet wenn ich zu nem
> anwalt gehe der zu verdi gehört ..

Außer natürlich dem monatlichen Beitrag. Meine Berufsrechtsschutzversicherung kostet mich einen Bruchteil von dem, was ich als Gewerkschaftsbeitrag zahlen müsste.

> da alle zeugnisse vermeintlich positive aussagen
> beinhalten muss man ja zwangsläufig gegen die positiven
> aussagen klagen ;)

Ein "wohlwollendes" Zeignis (s.o.) bdeutet nach laufender Rechtssprechung ausdrücklich nicht, dass es ein "gutes" Zeugnis sein muss (z.B. LAG Bremen, Az.: 4 Sa 101/00). Die Beweispflicht für überdurchschnittliche Leistungen liegt beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber hat sich nicht zu rechtfertigen, wenn er ein durchschnittliches Zeugnis ausstellt.

Und am Ende? Was nützt das Kontra-Geben? Erstreite Dir das schönste Zeugnis und ein guter Personaler wird die Telefonnummer im Briefkopf bzw. in der Fußzeile unterstreichen. Das heißt dann: "Ruf mich an und wir reden Tacheles!".

Sorry plas, das ist nicht gegen Dich gerichtet, Du hattest nur die plakativsten Aussagen geschrieben.

Und ein letzter Hinweis noch zum Thema Arbeitsgericht: In der ersten Instanz ist die Erstattung der Gerichtskosten selbst dann ausgeschlossen, wenn man Recht bekommt. Der Streitwert wird bei der Anfechtung mehrerer Formulierungen i.d.R. mit einem Monatseinkommen angesetzt. Davon die Anwaltsgebühren oder gar ein Stundenhonorar, ... sollte man sich gut überlegen.

Gruß
Julien
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