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Bankgeheimnis
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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:31
Sie haben schon recht: Big Brother is watching you! (oder George Orwell: 1984) ;-)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:43
Sowas sollten sie mal in der Schweiz, speziell mit der Credit Suissé versuchen......
steFan
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 16:50
es werden nur daten abgefragt wenn der kunde bei nachfrage der ämter (am wahrscheinlichsten finazämter) keine antwort oder unvollständig beantworten. dann werden stammdaten wie name, anschrift bevollmächtige von den konten übermittelt. KEINE KONTOSTÄNDE UND UMSÄTZE.

es darf nicht jeder beamter einfach so daten abfragen, es muss ein grund/ verdacht vorliegen...

#eintracht-frankfurt @ qnet =)

isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:54
glaubst du ernsthaft, dass es dabei bleibt?
und das es nicht relativ leicht ist gründe zu "erfinden7konstruieren"?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:54
@steFan: wie willst du als Bank prüfen ob der Verdacht der dir genannt wird "berechtigt" ist? da könnt ja jeder kommen.
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:57
hä?
ich dachte das geht direkt über ne online schnittstelle und die bank erfährt garnichts davon?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 17:05
@isabell: genau das hab ich nämlich auch gehört. Wir bekommen gar nicht mit ob abgefragt wird.
SaschaLaschet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 17:06
Richtig, wir als Bank erfahren gar nicht, ob die Stammdaten abgerufen worden sind.
Das Ganze wird wohl über die BaFin oder so laufen.
Allerdings muss dass Finanz oder Sozialamt den Steuerpflichtigen oder Leistunsempfänger von der Kontrolle in Kenntnis setzen. Sollten Konten nicht in der Steuer erwähnt werden, muss der St.Zahler dies erklären. Sollte er dem nicht nachkommen, wird ggf. ein Strafverfahren eingeleitet und die Kontenstände müssen doch zugänglich gemacht werden.

In meinen Augen is das ne Sauerei!!! Aber noch ist nicht aller Tage Abend, es läuft noch ne Verfassungsklage gegen dieses Gesetz.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 17:35
Am besten man hat jemanden dem man vertraut im Ausland (schweiz, luxemburg, lichtenstein....) und führt seine konten auf dessen namen in diesen ländern! dann kann nämlich jedes sch... amt kommen und hat geloost!!! HA!HA!
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 17:50
Für Risiken und Nebenwirkungen von Steuerhinterziehungen mit Ausländischer Komplizenschaft wenden Sie sich bitte an ihren Berater von der VOBA und ja nicht an das Finanzamt!
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 18:12 - Geaendert am: 14.03.2005 18:13
@ Stefan

Das stimmt nicht, die Banken bekommen von dieser Abfrage überhaupt nichts mit. Und es muss auch kein begründeter Verdacht vorliegen. So sollen z.b. alle Sozialempfänger oder Arbeitslose geprüft werden ob sie nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld irgendwo Geld herkriegen.
Und sie können schon schauen wieviel Geld man auf dem Konto hat und wie hoch die monatlichen Einkünfte sind!

Außerdem bringt Schweiz, Luxemburg usw. auch nichts mehr, die Nummernkonten gibt es nämlich nicht mehr. Es bestehen nur noch die alten, wenn man jetzt ein neues eröffnet muss man sich ganz normal legitimieren wie überall sonst auch.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 19:17 - Geaendert am: 14.03.2005 19:26
Abgefragt werden können Name und Adresse des Kontoinhabers, das Eröffnungsdatum des Kontos und seine Nummer, die Kontoart sowie etwaige Verfügungsberechtigungen. Informationen zum Kontostand oder zu Buchungen gibt es auf diese Weise allerdings nicht.

Quelle:
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/03/14/wirtschaft/741013.html

Die Kontoevidenzzentrale:

Seit dem 1. April 2003 sind nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) alle Kreditinstitute (mit Sitz im Inland oder deutsche Zweigstellen ausländischer Banken) verpflichtet, die Stammdaten ihrer Kunden und Depots elektronisch zu hinterlegen. Die täglich aktualisierten Daten wiederum werden an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übermittelt, das diese Daten speichert. Auch die Erträgnisaufstellungen, welche die Banken gemäß § 24 c Einkommensteuergesetz (EStG) zukünftig jährlich ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen, werden gespeichert.

Aufgrund der ebenfalls neuen Bestimmungen der §§ 93 und 93 b AO sind die Finanzämter ab 1.4.2005 befugt und auch in der Lage, im Einzellfall auf diese Daten zuzugreifen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 19:33
Der Steuerpflichtige wird vor einem Kontenabruf grundsätzlich um Aufklärung des steuererheblichen Sachverhaltes gebeten. In diesem Auskunftsersuchen soll er bereits auf die Möglichkeit hingewiesen werden, seine Angaben durch einen Kontenabruf zu überprüfen.
Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Damit wird er also über die Durchführung des Kontenabrufs informiert.
Ergibt sich keine Diskrepanz zwischen den Erklärungen des Steuerpflichtigen und dem Ergebnis eines in seinem Fall durchgeführten Kontenabrufs, wird der Steuerpflichtige im Steuerbescheid über die Durchführung eines Kontenabrufs informiert.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Aktuelles-.378.29851/Artikel/index.htm?printView=y
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 19:52
@black_cat: soweit ich weiß muss SCHON ein begründeter verdacht vorliegen, allerdings wird es auch nicht allzu schwer sein, einen zu erfinden (wie oben bereits erwähnt wurde). mir ist es allerdings sch***egal, ob das finanzamt weiß, ob ich ein konto bei der xy-bank habe, solange sie nicht direkt auf den kontostand zugreifen können.

ansonsten kann eben nur die anlage im ausland helfen (@isabelle84: kannst du mich vielleicht doch irgendwie in luxemburg einschleusen ;-))

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 22:34
Also diese Regelung trifft doch eh meistens nur für die Schwerreichen zu oder etwa nicht??

Was juckt mich sowas.
Ich hinterziehe keine Steuern und habe nichts zu befürchten.

Und denen die versuchen die Ämter auszutricksen, denen gönne ich sowas.
Mal richtig schön tief in die Sche...... reingreifen :-)
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 08:52
@black cat:
also das mit den nummernkonten was du sagst stimmt nicht!!!
aber hallo die gibts sehr wohl noch. natürlich musst du bei der eröffnung deine daten angeben, usw.
aber du kannst mit der kontonummer unterschreiben und nur eine kleine anzahl von leuten in der bank können einsehen wem das konto gehört.
ist auch bei gesellschaftskonten so. der BO muss angegeben werden, allerdings sehen das auch nur wenige,
wer hinter der gesellschaft steht
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 09:30
Was nehmt ihr so an Kontoführungsgebühren für Nummernkonten?
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 09:32
keine ahnung... da muss ich mal nachfragen.
warum willste das denn wissen?
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 09:37
na wieso wohl *G*
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 09:49
*g* hab zwar noch nicht genug damit sich so ein Nummernkonto lohnt aber man weiß ja nie was kommt!?
(Lotto, plötzlicher wirtschaftsaufschwung, ne mille Provision für nen netten Kunden.....)
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