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Berichtsheft
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Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 15:16
ich hab mein berichtsheft direkt nach der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss wiederbekommen und jetzt liegt es zu hause.

naja muss es langsam mal meinem Ex Mitazubi in die Filiale bringen, denn er wollte es gerne haben zum abgucken.

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 15:44
Soll halt auch dem Schutz der Auszubildenden dienen. Somit muss jeder Auszubildende belegen, was er in der Lehre gelernt hat. Der AG ist also verpflichtet den Azubi nicht nur als billige Arbeitskraft zu gebrauchen, sondern ihm auch was beizubringen. Also mal positiv sehen ;-)

Ich habe mein Berichtsheft nach der Lehre verbrannt.
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.04.2005 16:12
Außerdem muss man aufpassen was man reinschreibt.
Wenn ihr in der mündlichen Prüfung was gefragt werdet und ihr sagt dann "Keine Ahnung, das hatten wir nie", ist es ganz schön blöd wenn das dann im Berichtsheft steht
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 16:15
in der prüfung fragen sie eigendlich nichts aus dem berichtsheft, das machen sie nur in der nachprüfung und wenn denen etwas komisch vor kommt

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.04.2005 16:24
wie ich sehe haben die meisten keine probleme mit dem berichtsheft... ihr habt halt nen coolen ausbilder gehabt... bei uns is des voll streng, alle 2 wochen abgeben etc...

hatte schon etliche gespräche mit meinem ausbilder, weil dem mein berichtsheft net so gepasst hat wie ichs geschrieben habe....

wer schaut sich den des berichtsheft eigentlich an auserm ausbilder??? niemand... oder???

ich findes des is reine schikane gegen azubis... und wir sind doch sowieso nur eine billige arbeitskraft oder net...

**************************************************

"Bitte nennt mich nicht arrogant, aber ich glaube, ich bin was Besonderes"

**************************************************

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 17:07 - Geaendert am: 12.04.2005 17:10
"ich findes des is reine schikane gegen azubis... und wir sind doch sowieso nur eine billige arbeitskraft oder net..."

Du musst mal lesen. Das ist eben genau der Grund für ein Berichtsheft, damit du nicht nur eine billige Arbeitskraft bist und auch etwas lernst.

Ich musst mein Berichtsheft bei der mündlichen Prüfung vorlegen. Sollte beim Beratungsgespräch noch Zeit übrig sein, kannst du auch zu Punkten aus deinem Berichtsheft ausgefragt werden.

Übrigens sind die Prüfer zur mündlichen nicht dämlich. Also mit Ebay wirds wohl schwierig werden. :) Und da es (zumindest bei uns) Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung war, wäre ich damit auch vorsichtig. Wäre doch schade, wenn du wegen fehlendem Berichtsheft deine Ausbildung nicht beenden kannst.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 21:13
Also bei mir war es so, dass das Berichtsheft zwar geführt und auch von den Ausbildern abgezeichnet wurde, bei der Prüfung aber niemanden interessiert hat. Außerdem soll es ja nur geführt werden, bewertet wird es nicht und es geht auch nicht in den Abschluss ein.

Man kann sich auch nicht in einer Prüfung damit rausreden, dass man etwas nie gehabt/gemacht hat, ich kann meinem Fahrprüfer auch nicht sagen, dass ich nicht alle Verkehrszeichen hatte.

Bin froh, dass ich für die letzten zwei Monate einfach ein Blatt eingeheftet habe, auf dem Stand "vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX wurde das bisher Gelernte vertieft."

Und die IHK wird einem auch nichts verwehren, nur weil das Ausbildungsheft fehlt, die Trainees zum Sparkassen-Betriebswirt in meiner Ausbildungsbank haben niemal ein Ausbildungsheft oder eine Zwischenprüfung gemacht und haben von der IHK auch den Bankkaufmann "nur" mit der Abschlussprüfung bekommen (das ist jetzt nicht abwertend gemeint, die haben dafür genug andere anstrengende Sachen gemacht).

Gruß
Julien
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2005 22:20
"Und die IHK wird einem auch nichts verwehren, nur weil das Ausbildungsheft fehlt"

Man sollte hier auf KEINEN Fall Sachen behaupten, die später Anderen das Genick brechen, nur weil sie darauf vertrauen!

Schauen wir doch einfach ins Gesetz:

§6 Nr. 4 BBiG

"Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten..."

UND (wichtig!)

§39 Nr. 2 BBiG

"Zur Abschlussprüfung ist zugelassen wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat"
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.04.2005 09:52
seht ihr also bleibt uns keine andere wahl als das berichtsheft zu schreiben ist zwar wirklich der größte mist aber uns bleibt nix anderes übrig
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2005 10:03
masterbankerin
willst du an einem tag
marketmaker werden
weil du wirklich überall was postest, obwohl manches wirklich total sinnlos is??

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.04.2005 10:04
Ich habe 20 Monate keins abgeben und dann alle auf einmal.
Meine Ausbilder hat die alle bloß überflogen. ich habe immer das reingeschrieben, was ich auch tat. aber halt immer mit der selben formulierung. Und die IHK braucht die Hefte, denn auf grund dem was dort drinne steht wählen sie Fälle. Jemand der nur in kredit abteilung war, bekommt nicht die zwei fälle zur auswahl. "Akkredetiv " und "Kontoführung" sondern auf jeden fall "Kredit" und halt ein beliebiges. also schreibt kein scheiß rein.
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2005 10:09
dann haben sie bei mir aber echt falsch ausgesucht.

hatte n kreditfall und ne mitinhaberin vonner OHG die sich beschwert, da ihre kunden nicht zahlen.

war ich begeistert

aber wenigstens istes noch ne drei geworden mit dem kreditfall

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2005 11:08
Bei mir wurde auch nicht berücksichtigt, was ich während der Ausbildung in der Immobilienbank getan habe.
Hatte Anlage in Aktien und/oder Mietkautionskonto zur Auswahl. Grausam...
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.04.2005 12:05
@ don sandro.

das stimmt nicht. Du musst in deiner Ausbildungszeit alle Abteilung des KIs durchlaufen haben!!! Deswegen kannst du jeden Fall in der Prüfung bekommen!!!
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.04.2005 12:13
Hallo!
Also erstmal sollte man vielleicht sagen, dass man bei nahezu allen Ausbildungsberufen ein Berichtsheft führen muss und nicht nur in der Bank - steht nämlich in der Ausbildungsordnung!

Wir hatten einen total netten Ausbilder nur in Sachen Berichtsheft war er etwas strenger. Nachdem der Jahrgang vor mir total schludrig mit dem Ding umgegangen ist und unser Ausbilder dann ca. 1 Woche vor der AP die Wochenberichte von ca. 20 Wochen bekommen hat, wurde er richtig sauer. Dann mussten wir es wöchentlich abgeben - war aber auch besser, denn so eine Seite schreibt sich schnell - im Gegensatz zu 20 Seiten!

Gruß, Christiane
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2005 22:13 - Geaendert am: 29.05.2005 22:23
@Deep-Blue:
Das ist jetzt wahrscheinlich die schlechteste Ausrede, die ich je verwendet habe, aber dafür ist sie wahr ...

Statt "Und die IHK wird einem auch nichts verwehren, nur weil das Ausbildungsheft fehlt" wollte ich schreiben "... nur weil da was im Ausbildungsheft fehlt".

Asche auf mein Haupt, der Beitrag oben ist natürlich Mist.

Ich will niemanden dazu anhalten, das Ausbildungsheft KOMPLETT zu vernachlässigen, vorgelegt habe ich es auch. Es hat halt nur niemand reingeschaut. Ich wollte sagen, dass man es meiner bescheidenen Meinung nicht übertreiben soll, da es einem nicht automatisch etwas nutzt.

Die Ausbildungsnachweise dürfen eigentlich keinen Einfluss auf die Fälle in der Mündlichen haben, das wäre schon eine sehr schlechte Prüfungskommission.

Man kann sich auch keinesfalls darauf berufen, etwas nicht gelernt zu haben (wie schon geschrieben).

Wenn natürlich der Ausbilder Wert darauf legt, ist es etwas ganz anderes für das Standing in einer (kleinen ?) Bank. Und dass der Anblick eines offensichtlich schluddrigen Hefts die Note der mündlichen Prüfung nicht gerade anhebt, ist wohl auch klar ...

Also nichts für ungut.

Gruß
Julien
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2005 09:37
ich waer soooo froh, wenn das bei mir immer nur eine seite gewesen waer! aber jetzt hab ichs ja hinter mir und kann mich erstmal voll entspannen ;)
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