Beantragung von Kindergeld!!! |
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Verfasst am: 31.05.2005 15:03 |
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hab mich eingehend erkundigt, du kannst folgendes alles absetzten:
Fahrtkosten zur Bildungsstätte
Unfallkosten auf KFZ-Fahrten zu Bildungsveranstaltungen
Verpflegungspauschalen
doppelte Haushaltskosten
übernachtungskosten in Deutschland
Fahrten zu Lerngemeinschaften
Arbeitsmittelkosten
Arbeitszimmerkosten
Darlehen zur Finanzierung von Aus und Fortbildungskosten |
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Verfasst am: 31.05.2005 18:35 |
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hmm das ist ja mal gut, dann könnte ich das dieses jahr auch noch kriegen. aber um noch zusätzliche werbungskosten anzugeben, muss ich ja nachweisen, dass ich auch die 920 hatte oder? d.h. ich müsste alles nachweisen. und wenn ich das nicht kann, nehme ich lieber die pauschale von 920, richtig? |
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Verfasst am: 31.05.2005 23:09 - Geaendert am: 31.05.2005 23:09 |
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Korrekt, 920 bekommst Du in jedem Fall, selbst wenn Du sagen würdest, dass Du weniger hattest.
Der PC wird nur zu dem Teil angerechnet, der auf die Ausbildung/Arbeit entfällt. Da wird ein mehrseitiger Fragebogen zugeschickt (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Ich habe geschrieben, dass ich einen leistungsfähigen Desktop-Rechner besitze, aber für die Ausbildung einen Laptop anschaffen musste (hab das mit einer Bescheingung der Schule von wegen Referate halten usw. garniert) und den Laptop ausschließlich beruflich nutze. Darauf hin haben die meinen Rechner (inkl. Peripherie, Betriebssytem und Office-Paket) komplett zu 100% anerkannt. Die Software konnte ich voll im Jahr der Anschaffung absetzen, die Hardware musste ich über drei Jahre abschreiben.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 01.06.2005 18:38 |
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und was hast du für die 920 so alles angegeben, damit du den laptop noch gesondert absetzen konntest? |
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Verfasst am: 01.06.2005 23:06 |
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Fachliteratur bei Amazon bestellt, jeweils eine Dienstreise zur Post (Hin- und Rückweg), um das Paket abzuholen.
Pendlerpauschale für die Wege zur Arbeit.
Mein Steuerberatungsprogramm, weil ich nur Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit hatte, weshalb widerum das Programm zu den Werbungskosten zählt (keine Arbeit -> kein Steuerberatungsprogramm nötig).
Und mein persönlicher Favorit: 156 Euro Kassenfehlbeträge für die Male, in denen ich den Kassenabschluss vergeigt habe und dann Geld aus eigener Tasche dazu gelegt habe, um vor meinem Arbeitgeber nicht schlecht da zu stehen. Da das natürlich eigentlich nicht OK ist, habe ich dazu keine Belege. Das Finanzamt erkennt pauschal 13,- Euro pro Monat an und die Kindergeldstelle bei mir ebenso, aber ohne Garantie !!!!
Ich bin ja schließlich kein Steuerberater, sage nur, wie ich es gemacht habe.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 02.06.2005 14:46 |
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Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob ihr mir vielleicht sagen könnt, ob man die halbwaisenrente auch zum einkommen dazu zählt ?
danke im vorraus |
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Verfasst am: 02.06.2005 17:40 |
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Ja, sonst. Einkünfte |
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Verfasst am: 02.06.2005 17:51 |
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Ich hätte mal ne kleine Frage. Wie lange hat es bei Euch gedauert bis ihr das Kindergeld erstattet bekommen habt? |
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Verfasst am: 06.06.2005 15:15 |
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Gibts bei den WK nich auch irgendweine Pauschale die ich absetzen kann? Bin ohne WK 200,- drücber *hmpf* |
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Verfasst am: 06.06.2005 19:57 |
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Euch ist aber klar, dass ihr nur Sachen absetzen könnt wenn ihr Steuern zahlt? :-) |
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Verfasst am: 06.06.2005 22:08 - Geaendert am: 06.06.2005 22:09 |
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@Darkness:
Anfang 2003 für 2002 vier Wochen; Anfang 2004 für 2003 acht Monate.
@kuecken:
Ja, eben genau die 920,- Euro, von denen oben geschrieben wurde. Jedem ist klar, dass Du nunmal einige Aufände hast (Weg zur Arbeit z.B.). Deshalb macht es sich der Gesetzgeber einfach und gewährt "Otto Normalverbraucher" die Pauschale und spart sich die Bearbeitung, selbst wenn das Geld vielleicht gar nicht ausgegeben wurde. Wer mehr ausgegeben hat, muss halt den Nachweis erbringen.
@Thomas84:
Nö, wieso? Ich setze beim Kindergeld wesentlich mehr ab als bei der Steuer, da die Steuer Dinge anerkennt, die für die Familienkasse belanglos sind (z.B. Vorsorgeaufwendungen). Richtig ist, dass diejenigen, die keine Steuern zahlen, in aller Regel wenig Schwierigkeiten haben, Kindergeld zu bekommen. Aber eine Voraussetzung für‘s "Absetzen" im Zusammenhang mit Kindergeld ist das Steuern zahlen nicht.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 07.06.2005 08:51 |
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Hallo!
Also ich hab mein Kindergeld letzte Woche wieder bekommen. Seht auf jeden Fall zu das ihr diesen Antrag ausfüllt. Es können wirklich alle bekommen bis ende des 3 Lehrjahres!
Ich weiß nicht ob es grad schon genannt wurde, aber ihr könnt zu dem noch angeben:
- Lerngemeinschaften (ganz wichtig )
- Verpflegungspauschalen ( fragt in eurem Betrieb deren Pauschale nach denn diese ist meißt zu niedrig angesetzt und ihr könnt den Restbetrag für euch nutzen)
- Fahrtkosten ( ebenfalls, bei Teilerstattung den Rest angeben)
Ja und der Rest wie eben schon genannt wurde.
Also Info zum neuen Gesetztesbeschluß:
Die Kindergeldstellen wissen selbst noch nicht wie sie damit umgehen sollen, deshalb müßt ihr trotzdem die Brutto und Netto Gehälter angeben, natürlich + eurer sonstigen Einkünfte!
Aber keine Panik. Es dauert zwar wirklich lange aber es klappt!
Also viel spaß dabei!
Gruss
FixWix |
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Verfasst am: 07.06.2005 09:03 |
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schließ mich den anderen an.
ein versuch ist es wert!
wobei ich sagen muss, dass ich auf die rückerstattung gar nicht so lange gewartet habe. habe meinen antrag am 18.3.2005 abgegeben und meine eltern hatten dann das geld am 30.04.2005 auf dem konto. ;-) |
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Verfasst am: 19.06.2005 14:30 - Geaendert am: 19.06.2005 14:53 |
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Also bis Ende des dritten Lehrjahres stimmt so nicht uneingeschränkt.
Bisher reichte es, wenn jemand z.B. im Juni Prüfung gemacht hat, mit den Ausbildungsbezügen Januar bis Juni unter der Hälfte der Jahres-Verdienstgrenze zu bleiben, um noch sechs mal Kindergeld zu kassieren.
Die Familienkassen haben sich jetzt aber einen neuen Trick einfallen lassen, um Sonderzahlungen usw. auch richtig "zu berücksichtigen": Jetzt müssen 6/12 des JAHREGEHALTES unterhalb der halben Verdientsgrenze liegen, also wird das volle Banker-Gehalt der zweiten Jahreshälfte anteilig berücksichtigt.
Meines Erachtens ist das zwar nicht haltbar, da das Geld ja in den ersten sechs Monaten nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes des Kindes zur Verfügung stand und die Kopplung an das Kalenderjahr sehr willkürklich ist, aber naja .. es wird jedenfalls b.a.w. (bis zur nächsten Klage?) so gehandhabt, zumindest in Niedersachsen.
ABER JETZT DAS BESTE: Gestern kam Post von der Familenkasse, ich hatte ja Anfang der Woche den Antrag weggeschickt und dabei die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Man schreibt mir, respektive meinen Eltern:
"Aufgrund ungeklärter Rechtsfragen kann eine Bearbeitung Ihres Antrages zur Zeit nicht erfolgen. Eine Abstimmung mit anderen staatlichen Stellen ist auf Bundesebene notwendig. Wir werden uns nach Abschluss der juristischen Klärung unaufgefordert bei Ihnen melden und bitten Sie, bis dahin von Rückfragen abzusehen."
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.06.2005 16:08 |
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Alle die unter 11000 € (und das haben wahrscheinlich die meisten die letztes Jahr im zweiten/dritten Lehrjahr waren wohl verdient) und an die 2400 € Sozialversicherungsabgaben gezahlt haben ( das haben wir auch ) kriegen es meistens zurück. Ihr könnt die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bank ( einfache Strecke) und zur Berufsschule (zweifach) mit 0,30 € ansetzen, Bücher mit absetzen und jeden Tag an dem Ihr länger als 8 Stunden geabeitet habt ( Schlado evtl noch nen 2. Tag in der woche ) da bekommt ihr dann auch noch mal pro Tag 6 €. Endweder ihr setzt die Werbungskosten von 920 € an oder die tatsächlichen Kosten ( Bei mir waren alleine die Fahrtkosten bei fast 2000 €) und ich hab das Geld zurück bekommen. wenn Ihr Fragen habt könnt ihr mir gerne ne Mail schicken. |
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Verfasst am: 19.06.2005 16:30 - Geaendert am: 19.06.2005 16:33 |
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Was ich nie verstehe, sind diese Formulierungen wie "Ich habe es zurück bekommen" oder "... wieder bekommen". Kindergeld ist keine Steuerzahlung, die man mal geleistet hat und ERSTATTET bekommt, sondern eine Transferleistung, die man einfach nur BEKOMMT.
Die 6,- Euro bei mehr als acht Stunden können AFAIK ausschließlich bei Dienstreisen geltend gemacht werden (dazu zählen nach Meinung der meisten Familienkassen auch Berufsschulfahrten), nicht aber für "normale" Arbeit.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.06.2005 18:13 |
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einige haben es echt gut :-/
ich warte seit anfang märz immer noch auf meine eventuelle zahlung oder zumindest auf eine entscheidung
und könnte das geld nun echt gut gebrauchen
heißt wohl geduld bewahren |
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Verfasst am: 28.06.2005 09:16 |
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wie kann ich denn die fahrten zu schulungen ansetzen?
auch doppelt oder nur eine strecke? |
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Verfasst am: 28.06.2005 10:47 |
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So, dann hab ich aber auch noch eine Frage:
Hatte 2003 den Antrag gestellt. Mitte 2004 wurde abgelehnt. Kann ich dennoch auf Grund der Gesetzesänderung die Transferleistung für 2003 / 2004 / ->06/2005 bekommen??
Am Besten ruf ich mal den Steuerberater an ;-)
mfg sigma |
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Verfasst am: 28.06.2005 13:25 - Geaendert am: 28.06.2005 13:27 |
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@ sigma:
Keine Chance für 2003, sorry! (Darauf bezog sich doch der Antrag, oder?) Ein Bescheid wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Wenn in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt wird, ist der Bescheid endgültig.
Einwände wie "Sie hätten Sozialversicherungsbeiträge abziehen müssen", müssen in dieser Zeit gestellt werden, ggf. mit Verweis auf anhängige Verfahren etc. Nur das hätte aufschiebende Wirkung gehabt. Deine Ablehnung ist leider endgültig.
Du kannst nur für solche Zeiträume Zahlungen beantragen, für die noch kein rechtsgültiger Bescheid vorliegt.
Gruß
Julien |
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