Negativer Schufaeintrag |
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Verfasst am: 09.01.2004 20:27 |
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Also um mal noch mal auf diesen Freund mit der negativen Schufa zurück zukommen.
Also erstens mal denk ich auch nicht, dass er als Minderjähriger einen Negativeintrag hat. Falls er es nicht genau weiß, hat er das Recht auf Einsichtnahme in seine Schufadatei. Dann kann er das mal abklären.
Zweitens hat keine Bank das Rechte eine Schufaabfrage zumachen ohne die Zustimmung des Betroffenen. Dein Freund könnte also rein theoretisch der Bank die Erlaubnis verweigen, sich über ihn zu erkundigen. Wobei die dann sicher den Braten richen und er nicht der bevorzugte Kandidat für ne Stelle ist... So das war mal mein Senf zu diesem Thema.
Bis dann dann
siri |
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Verfasst am: 12.01.2004 15:29 |
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Hallo,
ich weiß aus sicherer Quelle das er trotzdem Bankkaufmann werden kann. Wie lange ist die Sache her? Er kann das ganze wenn alles erledigt ist bei der Schufa für ein entgelt löschen lassen!!!
Liebe Grüße
energywoman |
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Verfasst am: 12.01.2004 15:39 |
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Na klar kann er trotzdem Bankkaufmann werden. Die Frage ist: Will die Bank ihn trotz des Eintrags?
Und diesen kann er mit Sicherheit nicht löschen lassen!!! Dann wäre das ganze System sinnlos! |
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Verfasst am: 12.01.2004 15:55 |
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Ich glaub das auch nicht das man für Geld einen Eintrag löschen lassen kann weil sonst könnte das viel zu sehr ausgenutzt werden und wäre den Banken keine Hilfe mehr dann könnten sie gleich drauf verzichten. |
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