Kindergeld !?!?!?! |
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Verfasst am: 08.10.2005 18:07 |
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Lieber ruhrpotterjung, wenn du schon auf fremden Weiden grast, dann bemühe dich um Groß- und Kleinschreibung, Auf deiner Homepage bemühst dich ja auch! |
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Verfasst am: 08.10.2005 22:19 |
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Hallo,
es gibt doch die neue Regelung wie schon weiter oben angesprochen. Es ist definitiv so, dass man noch Kindergeld bekommt! Wer Probleme hat sollte sich das entsprechende Gesetz zur Hand nehmen und das mal dem netten Sachbearbeiter vor die Nase legen!
@ Julien: Mit freiwilligen Renteneinzahlungen ist vielleicht die Pensioneskasse gemeint. Da bezahlst du z.B. 100 € rein (vor Steuerabzügen) und dein Urlaubsgeld und so kommt auch da rein (--> nach dem alten Gesetz hätte man dann so unterhalb der Grenze gelegt und hätte weiter Kindergeld bekommen)
Aber dank des neuen Gesetzes kann man den Mist jetzt lassen ;) |
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Verfasst am: 08.10.2005 23:50 |
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In der Regel bekommt man ohne Problem bis zum 3. Lehrjahr Kindergeld, danach muss man ein paar € mehr an Werbugnskosten nachweisen.
Da eben wie schon gesagt nur noch das Nettogehalt gill und nicht wie vorher das Bruttogehalt.Fernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 09.10.2005 16:16 |
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Es gibt kein neues Gesetz. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, auf das man sich berufen kann, in der Regel akzeptieren die Familienkassen das. Einen verbindlichen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Auch dann bekommt nicht automatisch JEDER Kindergeld, sondern nur der der mit seinen Einkünften unter der Grenze bleibt. Die kann auch ein Azubi durch Provisionen, Kapitaleinkünfte etc. überschreiten.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 09.10.2005 19:54 |
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Sorry, aber Ungenauigkeiten bringen nunmal niemanden weiter. Es ist überhaupt nicht selten, dass man trotz Sozialversicherungsabgaben über die Grenze kommt, diese liegt ja "nur" bei 640 Euro im Monat. Im dritten Lehrjahr bekommt man z.B. im privaten Bankgewerbe 868,- Euro pro Monat. Wenn ich davon mal die Werbungskostenpauschale und die Sozialversicherungsabgaben (unterstelle mal 25%) abziehe, unterschreitet man die Grenze gerade mal um gut 60,- bis 70,- Euro. Wenn da noch Bonuszahlungen dazu kommen (Provisionen, Weihnachtsgeld!) oder Oma in den vergangenen Jahren einen ordentlichen Sparvertrag bedient hat, dann hat man schnell mehr!
> Es ist definitiv so, dass man noch Kindergeld bekommt!
Das ist halt definitiv falsch, sorry. Natürlich kann man in o.g. Fall oft noch was reißen mit Werbungskosten, die den Pauschbetrag überschreiten, aber wenn man z.B. im gleichen Ort wohnt, in dem auch Auusbilde rund Berufsschule liegen, dann wird es schwierig.
Weiterhin denken sich die Famileinkassen da schon was neues aus. Aktuell: Wer z.B. Ende Juli die Ausbildung abschließt, bei dem legen einige Familenkassen nicht etwa das Gehalt Januar bis Juli als Grundlage, sondern 7/12 des Jahresverdienstes, um "Bonuszahlungen angemessen zu berücksichtigen". Da kommt man mit dem anschließenden Bankergehalt leicht über die Grenze.
Außerdem kann es hier gut eine Anpassung der Gesetze geben, da ja jetzt viele Leute Kindergeld bekommen, denen der Gesetzgeber das gar nicht zugedacht hat. Daher noch mal der Hinweis: Es gibt KEIN Gesetz (daher auch keines, dass man dem Sachbearbeiter unter die Nase halten kann), nur ein Verweis uauf ein Urteil in einem Einzelfall, das zugegeben sehr schlagkräftig ist.
Es ist aber falsch, hier einen Automatismus zu unterstellen. Ich gönne das Geld jedem (wirklich bedürftigem), habe es selbst für 2001 aufgrund des Urteils in der letzten Woche nachträglich bekommen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 10.10.2005 09:14 |
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Ist ja eine rege Diskussion darüber, aber es gab ein Urteil, dass nicht das Brutto-Jahreseinkommen gerechnet wird, sondern Netto. Von einigen Mitazubis habe ich gehört sie bekommen sogar jetzt noch welches nachgezahlt vom ganzen Jahr, weil bei Ihnen auch erst das Bruto genommen wurde. Einfach mal bei der betreffenden Stelle nachfragen.
Ich bekomme es auch noch im Dritten Lehrjahr, auf Grund der hohen Fahrtkosten. Wenn ihr ne eigene Wohnung habt, könnt ihr 4 Heimfahrten pro Monat anrechnen zu je Km 0,30 Eur. Jetzt kommen vielleicht wieder einige und sagen das geht nur bei doppelter Haushaltsführung, ist aber Quatsch. Punkt 4 auf dem Antrag besagt es geht auch ohne. |
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Verfasst am: 10.10.2005 09:18 |
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Sorry wegen dem Brutto/Netto.
Wurde hier ja schon beantwortet. Hatte nicht den kompletten Thread durchgelesen.
Mich würde es mal mit dem letzten halben Jahr der Ausbildung interessieren, weil ich auch Juli auslerne.
Mir wurde immer gesagt man bekommt es für die letzte Zeit auch. Was interessiert mich das Geld was ich nach der Ausbildung bekomme, davon kann ich vorher auch nicht leben. Außerdem können die ja nicht damit rechnen, dass jeder übernommen wird. Und zurückzahlen muss man es glaube ich dann auch nicht. Oder????????????? |
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Verfasst am: 10.10.2005 15:55 |
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Moin... wat macht ihr denn für einen stress? Klar kriegt ihr kindergeld! Seit dem 01.04. diesen Jahres gilt bei auszubildenden nur noch das netto gehalt und dann kriegt ihr nur durch abzug der werbekostenpauschale (1044 euro) sogar auch im dritten jahr noch kindergeld... ohne probleme! |
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Verfasst am: 10.10.2005 19:30 - Geaendert am: 10.10.2005 20:23 |
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@shah0405:
So langsam gebe ich es auf, lesen scheint für einige angehende Bankkaufleute echt zu schwierig zu sein. Bitte lies doch die vorigen Beiträge, bevor Du sinnlos etwas dazu postest. Nebenbei beträgt die Werbungskostenpauschale nur 920,- Euro.
@ buzzt77:
Ich vertrete genau die gleiche Ansicht wie Du. Nur die Familienkassen sehen es halt aus bestimmten Motiven absichtlich anders. Das mit den Sozialversicherungsbeiträgen haben die ja auch jahrelang anders gesehen.
Das mit den Heimfahrten gilt für tatsächlich durchgeführte Fahrten bei doppelter Haushaltsführung oder wenn der Lebensmittelpunkt woanders liegt und man wehgen dem Beruf dort nicht wohnen kann, das ist aber i.d.R. darzulegen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 10.10.2005 19:56 |
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@shah
Da muss ich Julien recht geben. Ich hab meine Ausbildung bei einer Privatbank gemacht, und bin mit 13,5 Monatsgehältern + Provisionen deutlich über die Grenze gekommen. Da ich quasi nur 10 min. von der Arbeit bzw. 20 min bis zur BS entfernt gewohnt habe, war da auch nichts mit zusätzlichen Fahrtkosten.
Finde ich ehrlich gesagt auch nicht schlimm. Ich habe in der Zeit gutes Geld verdient und war auf Kindergeld nicht angewiesen. |
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Verfasst am: 10.10.2005 22:22 |
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Hat jemand vielleicht einen Link für mich mit Vordrucken für die rückwirkende Beantragung? |
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Verfasst am: 24.10.2005 15:58 |
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Also bei der Beantragung des Kindergeldes kann man (soweit ich informiert bin) auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ansetzen. (genaueres müsste ich noch in Erfahrung bringen)
Ausserdem kann man die Beträge einer Entgeltumwandlung abziehen.
Dazu noch die Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschale abgezogen, müsste dies doch reichen, oder?
Hab diese Sachen auf jeden Fall vor kurzem Angegeben. Jetzt mal schauen, was rauskommt. |
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Verfasst am: 24.10.2005 16:02 |
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Ich bekomme auch Kindergeld
setzt nicht mal Werbungskosten mit an,
Fahrtkosten reichen bei mir schon,
25 km eine Strecke zur Arbeit und 35 bis zur Berufsschule.
EInzigster Nachteil bekomme es erst im nachhinein,
man kann aber eine Prognose machen für das nächste jahr was man alles an Aufwendungen hat, so bekommt man sein Geld, wieder schön monatlich ausgezahlt |
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Verfasst am: 24.10.2005 16:22 - Geaendert am: 25.10.2005 10:10 |
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Ich geb‘s auf ... ich will nicht mehr ... mir wird‘s zu blöd.
Will vielleicht nochmal jemand zum 26. Mal alles posten, was schon gesagt wurde?
Gruß
Julien
P.S.: Fahrtkosten SIND Werbungskosten ... es schmerzt ja nicht nur, dass es andauernd wiederholt wird, sondern auch, dass sich Leuten zu Ratgebern berufen fühlen, die das System nicht nur nicht verstanden haben, sondern sich nicht mal die geringste Mühe geben (z.B. mal einen Thread vollständig lesen ...), es zu tun. So geht‘s doch nicht ... |
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Verfasst am: 25.10.2005 09:35 |
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sorry hab jetzt nicht alles durchgelesen und hoffe ich schreib nix doppelt aber versuchs mal mit gehaltsumwandlung. sone betriebsrente wodurch dein einkommen sinkt. ist vielleicht auch nicht so toll wenn du dann weniger bekommst aber ist glaube ich ein rechenbeispiel. musst zur not mal bei der hausversicherung fragen. so wurde es uns empfohlen..
Bert
PS: bitte nicht schlagen wenns hier schon irgendwo steht :) |
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Verfasst am: 25.10.2005 10:10 |
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SCHLAG!
SCHLAG!
SCHLAG!
Ich gehe jetzt raus und klaue einer alten Frau die Handtasche. Bitte nicht festnehmen und anzeigen. Ich hab vorher Bitte gesagt, damit bin ich doch raus, oder?
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 25.10.2005 10:31 |
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Julien, unser Kindergeldexperte, hat Recht.
Als Bankkaufmann sollte man in der Lage sein, einen Text, den Julien verständlich formuliert hat, zu lesen. Dann kann man noch immer zu ganz speziellen Punkten konkrete Fragen stellen, aber nicht immer wieder zu ganz grundsätzliche Tehmen, die schon öfters behandelt wurden. |
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Verfasst am: 25.10.2005 10:58 |
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Julien da kommt dann aber die Kriminaldeliktssteuer drauf, nur zur Info.
Was regt ihr euch so auf Hermann und Julien? Seid ihr es etwa anders in diesem Forum gewohnt? |
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Verfasst am: 25.10.2005 11:27 |
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Nein eigentlich nicht ... aber es ist dieses ewige Helfersyndrom ... ich spende schließlich auch noch für Unicef, obwohl ich mich an den Hunger in der Welt gewöhnt habe.
Gewöhnen heißt nicht Aufgeben ... obwohl ... langsam bin ich soweit ... muss allmählig eh mehr für‘s Studium tun ...
Gruß
Julien |
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