nochmal hilfe!!! |
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Verfasst am: 08.04.2005 15:22 |
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Jep. Ist ne Comic-Figur. Deshalb greift der § 132a auch nicht, da es kein ernsthafter Versuch ist den Titel unerlaubt zu führen.
Sonst könnte man ja auch alle Schauspieler einbuchten die unpromoviert im Theater Dr. Jekyll spielen... |
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Verfasst am: 26.04.2005 15:30 |
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Meldung von heute:
Wegen zwei Buchstaben nahm seine Karriere ein jähes Ende: Im Februar musste Thomas Kühr den Vorsitz der Geschäftsführung der Telekom-Tochter T-Venture Holding aufgeben. Unfreiwillig. Gestolpert war der Gründungsvorsitzende der Risikokapitalfirma über die zwei Buchstaben „Dr.“, mit denen er seinen Namen – nicht ganz wahrheitsgemäß – verschönert hatte. |
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