Beantragung von Kindergeld!!! |
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Verfasst am: 28.06.2005 13:55 |
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Das mit den 6EUR bei Dienstreisen stimmt so nicht. Wenn du zum Beispiel Berufsschule hast und länger als 8 Stunden von Zuhause weg bist bekommst dus auch. Allerdings gibts da auch Ausnahmen und die alle zu erklären würde hier den Rahmen sprengen. Richtig ist aber, dass man für ne SCHLADO keine 6 EUR bekommt. |
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Verfasst am: 28.06.2005 13:59 |
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Berufsschulbesuch sind ja auch Dienstreisen, das ist unstrittig, der SCHLADO in der Filiale ist aber ein normaler Arbeitstag, da gibt‘s "nur" die Pendlerpauschale.
Und nach solchen Diskussionen fragt sich noch jemand, warum es unserem Land so schlecht geht und warum keiner mehr irgendwas versteht ...
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 28.06.2005 14:04 |
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Ich habe nie irgendeinen Antrag gestellt, aber verstehe ich das jetzt richtig?
Ich kann für den Zeitraum von August 2003 bis Juni 2005 noch die Nachzahlung beantragen?
Mich verwirrt das hier alles. Ich hasse Steuern usw. |
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Verfasst am: 28.06.2005 15:43 |
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@Louis:
Richtig, Du kannst es noch beantragen.
Kindergeld wird immer bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, danach nur noch auf Antrag, wenn ...
... das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde UND
... das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist UND
... die Verdienstgrenze (s.o.) nicht überschritten wird.
Den Antrag müssen aber Deine Eltern stellen, denn sie füttern Dich ja durch und bedürfen daher der Unterstützung. Zu Formularen, Sondefällen, wann Du es selbst beantragen kannst usw. siehe die Links weiter oben im Thread.
Gruß
Julien |
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