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Moderator: TobiasH
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JAV muss nach münd. Prüf. gehen, was tun?
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Hexentanz
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.12.2005 14:11
Kündigungsschutz von Mitgliedern der JAV

Mitglieder der JAV genießen einen besonderen Kündigungsschutz, § 15 KSchG.
Nach § 78a BetrVG muss der Arbeitgeber einem Auszubildenden der Mitglied der JAV ist, drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich mitteilen, wenn er nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernehmen will.

Der Auszubildende, der Mitglied der JAV ist, kann von sich aus innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung die Weiterbeschäftigung verlangen, § 78a Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG gilt entsprechend.

Stellt der Arbeitgeber nach § 78a Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht Antrag auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen ist oder ein bereits begründetes Arbeitsverhältnis aufzulösen ist, so muss er darlegen, dass eine Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.

Es kann einem Arbeitgeber zuzumuten sein, ein Mitglied der JAV, dass seine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat, weiterzubeschäftigen, wenn er innerhalb von drei Monaten vor der vertraglich vereinbarten Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einen frei werdenden Arbeitsplatz anderweitig besetzt, ohne dass dies aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig gewesen wäre, vgl. BAG, 12.11.1997, 7 ABR 73/96.


Ich hoffe das hilft weiter......
Klosterfrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.12.2005 15:37
Bei uns war das auch der Fall!

Mein Kollege ist in VERDI eingetreten, (würde ich der betroffenen Person auch raten) und mein Kollege hat dann sehr gute unterstüzung bekommen unter anderem einen vorgefertigten Brief an den Vorstand (der ihn auch rausschmeissen wollte), Beratung etc.

Und falls die Bank hardcoremäßig drauf ist und vor Gericht geht, dass macht sie aber eh net weil sie sicher verliert, hätte das Verdi-Mitglied sogar Rechtschutz.

Und das alles für ein Paar euro im Monat, weil azubis sehr wenig zahlen müssen.

MfG

Klosterfrau
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