Steuererklärung 2005 |
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Verfasst am: 03.01.2006 11:38 |
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letztes jahr hab ich n paar euro steuern gezahlt, die ich natürlich gerne wieder hätte, außerdem muss ich AN-sparzulage beantragen, was ja auch über die Est-Erklärung gemacht wird. wie mach ich das am einfachsten und schnellsten? Wann mach ich das? bis wann hab ich zeit? |
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Verfasst am: 03.01.2006 11:42 |
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es gibt das Programme,die dich zu allen Eingaben auffordern und dann in die Formulare übertragen und diese auch ausdrucken. Die musste dann beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Wenn du das das erste mal machst kannst du dir bis zu 4 Jahren Zeit lassen,danach immer bis September des Folgejahres.
Hat jemand zufällig schon ein Programm oder ähnliches für 2005?_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 03.01.2006 11:52 - Geaendert am: 03.01.2006 12:26 |
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Vorsicht: Wer zur Veranlagung verpflichtet ist und seine Erklärung selbst macht, muss das bis Ende MAI des Volgejahres erledigen. Die Frist bis einschließlich September gilt nur für die steuerberatenden Berufe, wenn Du also Deine Erklärung machen lässt. Du kannst beim Finanzamt aber eine Verlängerung beantragen, das ist meist problemlos. Falls Du keine Verlängerung nachweisen kannst, KANN das Amt Säumniszuschläge festsetzen, worauf aber in aller Regel verzichtet wird, meist mahnt das Amt auch.
Am schnellsten und komfortabelsten ist die Online-Einreichung. Ein Windows-Programm gibt es kostenlos unter http://www.elster.de, dort wird auch das Prozedere erläutert. Komfortable Eingabemöglichkeiten (z.B. Berechnung der doppelten Haushaltsführung) oder gar eine Steuerberatung macht das Programm aber nicht. Ich benutze dafür seit 1999 das Programm t@x2000 (bzw. inzwischen t@x2006) und bin damit bestens zufrieden.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.01.2006 11:56 |
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Dazu hab ich auch mal ne Frage!
Muss nur Arbeitnehmersparzulage beantragen für die
letzen beiden Jahre. In wie weit muss ich denn den
Bogen ausfüllen? |
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Verfasst am: 03.01.2006 11:58 |
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@ julien
Woher kann ich dieses Programm beziehen?_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
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Verfasst am: 03.01.2006 12:20 |
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@ Cooli:
Für das Beantragen der Zulage machst Du eine "vereinfachte" Steuererklärung. Du brauchst den Mantelbogen des jeweiligen Jahres und kreuzt oben auf Seite 1 nur "Antrag auf Arbeitnehmersparzulage" an. Dann überträgst Du die Daten von Deiner Lahnsteuerkarte in die Anlage N und vermerkst dort die Anzahl der beiliegenden Anlagen VL, die Du vom Vertragsunternehmen bekommen hast.
@ ANdiRE:
Das Programm gibt es in jedem gut sortierten Buch/Softwareladen (oder z.B. bei Amazon), die Windows-Standardversion ist mit 12,95 Euro nicht zu teuer, i.d.R. gibt es das Programm ab Mitte des Jahres, wenn die ersten durch sind, für 3-5 Euro bei eBay. Mac oder Linux-Nutzer (wie ich) müssen allerdings zur umfangreicheren professional-Version greifen, die 39,95 kostet.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.01.2006 13:07 |
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Habe meine Erklärung für 2003 auch erst im Nov. 2004 abgegeben...also immer mit der Ruhe :-) |
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Verfasst am: 03.01.2006 13:13 |
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Naja ... je eher gibt es das Geld zurück ;-)
Mein altes Finanzamt (Osnabrück-Land) hat im August 2005 alle (!) Steuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 angefordert, Frist 14 Tage, Verlängerungen wurden nicht gewährt (nicht, dass die das irgendwie hätten schultern können ...). Bei der Kassenlage unseres Staates sind Säumniszuschläge doch eigentlich eine klasse Sache ;-)
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.01.2006 13:20 |
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wie kann ich die daten aus meiner LSt-Karte übernehmen, wenn ich die meinem arbeitgeber gegeben habe und auch nciht wieder zurückbekommen??? |
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Verfasst am: 03.01.2006 15:58 - Geaendert am: 03.01.2006 16:00 |
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Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte auf Verlangen herausgeben. Ansonsten schickt er sie direkt an die ausstellende Gemeinde.
Wenn der Arbeitgeber die einzutragenden Daten bereits elektronisch übermittelt hat (was bei Banken nicht unwahrscheinlich und bald auch Pflicht ist), so bekommst Du eine Kopie der Daten als Ausdruck.
Meist stehen die Zahlen auch auf der Gehaltsabrechnung Dezember, aber das Finanzamt braucht natürlich einen Beleg, entweder die Steuerkarte oder die eTIN (Identifikationsnummer der elektronischen Übermittlung).
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 03.01.2006 18:18 |
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Großes Lob @ Julien.
Toll, wie er seine Gedanken niederschreibt. |
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