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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Ausbildung beendet....
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2006 21:51
hi leute,
hab mal ne Frage, hatte heute meine mündliche Prüfung, und habe die Bescheinigung erhalten, dass ich die Prüfung bestanden habe.

Nun zu meiner Frage: Wurde von meinem Institut nicht übernommen??? Mein Chef meinte ich sollte bis zum 31.01 noch zur Arbeit erscheinen, da lt. Ausbildungsvertrag erst die Ausbildung beendet ist.....

Er liegt meines Erachtens aber total falsch oder?
Wir haben in der Schule gelernt, das mit bestehen der Prüfung die Ausbildung beendet ist oder???

naja, werde morgen einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen...
Chris1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.01.2006 22:16
Da hast du richtig aufgepasst!
Mit bestehen der mündlichen Prüfung endet die Ausbildung!
Nur würde ich mich nochmal bei deinem Arbeitgeber blicken lassen, auch in Bezug auf ´dein Zeugniss, das du von ihm bekommst!
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.01.2006 22:55
Hey und wenn du morgen arbeiten gehst du sie dir Arbeit geben, wurdest du für eine gewisse Zeit übernommen... Weiß nicht glaub zumindest für ein paar Monate...
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.01.2006 23:19
Solltets du nach dem bestehen deiner Prüfung einfach wieder zur Arbeit erscheinen OHNE einen bestimmten Arbeitsvertrag zu unterschreiben, wirst du automatisch nach dem Gesetzt welches mir entfallen ist in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, da dein Arbeitgeber stillschweigend deiner Weiterbeschäfftigung zugestimmt hat. Und wenn der meint das Ausbildungsverhältnis endet erst mit dem im Ausbildungsvertarg angegebenen Datum, dann hat der Herr seinen Job nicht verdienet.

_________________________________________________
das leben ist eine sexuell übertragene krankheit mit 100% sterblichkeitsrate und wir sind alle infiziert ....

Steffi84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.01.2006 08:01
Das stimmt. Das kenne ich auch so.
Wenn du weiter arbeiten gehst, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
Schau mal im Gesetz nach, muss ja im I-Net irgendwo zu finden sein.
Viele Grüße!
 

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