Valutierung Schecks und Lastschriften |
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Verfasst am: 16.02.2006 13:26 - Geaendert am: 16.02.2006 13:28 |
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Hy Leute,
bei meiner Bank können die Kunden die Schecks einreichen oder Lastschriften einziehen seit geraumer Zeit erst verspätet darüber verfügen.
Verspätet= 6 Bankarbeitstage nach Budat
Der Kontostand weißt zwar die Gutschriften auf aber die Kunden können erst diese 6 Tage später darüber verfügen.
Das stoßte bei den Kunden anfangs sehr auf...
Habt ihr diese Regelung auch???
Falls ja, wie begründet Ihr das??? |
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Verfasst am: 16.02.2006 13:31 |
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Die Lastschriften und Schecks werden ja erstmal E.v. (Eingang vorbehalten) gutgeschrieben. D.h. der Scheck wird erst dem Konto gutgeschrieben und dann wird geprüft, ob er gedeckt ist etc. Sollte dies nicht der Fall sein, geht das Geld zurück. Hat der Scheckeinreicher dann schon drüber verfügt, wär natürlich schlecht...
Das kann man den Kunden so auch ganz gut erklären, das verstehen sie. |
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Verfasst am: 16.02.2006 13:33 |
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Man nennt dies auch Eingang unter Vorbehalt....
Lastschriften bis zu 6Wochen Rückgaberecht
Ist halt unterschiedlich von Bank zu Bank wie Sie damit umgehen und wann Sie einer Verfügung zu stimmen. |
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Verfasst am: 16.02.2006 13:48 |
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Wenn man den Kunden das so erklärt beschwert sich keiner mehr, da jeder Kunde das genauso machen würde!
übrigens: die Vergangenheitsform von stoßen ist stieß und nicht stoßte.... |
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Verfasst am: 16.02.2006 15:23 |
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Danke ;-))
Man könnte gar nicht meinen dass ich D Staatsbürger bin ;-) |
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