@ Sandra
Der Fall mit dem Vormundschaftsgericht tritt aber in der Regel nur ein,wenn ein Erblasser nicht möchte,dass die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Erben das Geld verwalten....
Ansonsten ist es nicht möglich,das Sparbuch zu Gunsten der Erziehungsberechtigten zu sperren
Außer eben für gemeinschaftliche Verfügungen der Erziehungsberechtigten und dass der Minderjährige bis zur Volljährigkeit oder der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten nicht verfügen darf..._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |