Verkauf Riester |
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Verfasst am: 05.03.2006 14:11 |
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Wie sprecht ihr oder eure Kollegen die Kunden auf Riester an?
Wie findet ihr die Kundenansprache in der Schalterhalle, wenn der Kunde am GAA oder Auszugdrucker steht? |
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Verfasst am: 05.03.2006 19:58 - Geaendert am: 05.03.2006 19:59 |
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Da die Union Investment dieses Jahr eine große Marketingkampagne auf Grund des 50. Geburtstag gestartet hat, fällt die Ansprache recht einfach. Wir haben in der SB-Halle Pappkartonschafe stehen und dann fragt man halt einfach, ob die Leute schon ihre schäfchen ins trockene gebracht haben.
Außerdem gehört Riester in jedes Kundengespräch (außer bei Nachlass und nicht förderberechtigten personen)._________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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Verfasst am: 05.03.2006 22:58 |
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Ich glaub ich hab ein Dejavue :-D |
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Verfasst am: 20.03.2006 13:43 |
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Erhalten folgende Gruppen die Riesterförderung:
- Arbeitslosengeldempfänger I?
- Arbeitslostengeldempfänger II?
- Frauen in Mutterschaftsurlaub? |
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Verfasst am: 20.03.2006 13:47 |
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RIESTER REIßT RENTNER RAUS :-)
oder indem ich irgendwie fragen stelle typisch...
"nutzen sie ihre staatlichen zuschüsse aus?"
da kriegen die kunden meistens spitze öhrchen halt wg. förderung zuschüssen und so. |
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Verfasst am: 20.03.2006 13:49 - Geaendert am: 20.03.2006 13:57 |
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ich glaube arbeitslose schon wenn sie einen monat eingezahlt haben aber sicher bin ich mir nicht aber riester ist doch hartz IV sicher...
und hausfrauen können einen vertrag ab 10€ monatl. abschließen und dann die förderung auch voll ausnutzen.
irgendwas war da :-)
aber ich bin mir absolut unsicher. |
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Verfasst am: 20.03.2006 13:55 |
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Riester können auch arbeitslose machen. die liegen unter dem satz und müssen deshalb "nur" 60 euro pro jahr einzahlen. gutes verkaufsargument: 5 euro pro monat zur seite legen für eine zusatzrente von ... euro (muss man dann speziell ausrechnen). ausßerdem ist riester hartz -IV sicher. der staat hat nach gesetz es so festgelegt, dass es nicht gepfändet werden kann.
die einzahlungen sind ja flexibel, sodass ein arbeitsloser im folgejahr, wenn er wieder arbeiten geht, mehr einzahlen kann bzw. muss um die volle förderung zu bekommen. auf www.union-investment.de ist die riesterrente als UniProfiRente suüer beschrieben! |
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Verfasst am: 20.03.2006 14:02 |
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Ist das nicht so, dass Hausfrauen nur gefördert werden können, wenn der arbeitstätige Ehemann einen Vertrag abgeschlossen hat und dann die Hausfrau ebenfalls einen abschließen kann? *grübel*
Grüße Jazzy |
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Verfasst am: 20.03.2006 14:03 |
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ja ich glaub so war das...
wo dus sagst hatts KLICK gemacht... |
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Verfasst am: 20.03.2006 14:04 |
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Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen ist der tatsächliche
Zahlbetrag der Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe, Krankengeld etc.) für die Bemessung des
Mindesteigenbeitrages maßgeblich.
Ruht die Leistung wegen Anrechnung von Einkommen
oder Vermögen, so ist der Sockelbetrag zu entrichten. Auch
hier gilt: Es kommt immer auf das Vorjahr an! Wenn Sie also
erst im laufenden Jahr arbeitslos oder krank werden, so berechnet sich der Mindesteigenbeitrag trotzdem nach Ihrem Vorjahreseinkommen.
Quelle:
VDR Verband Deutscher Rentenversicherungsträger |
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Verfasst am: 20.03.2006 14:28 |
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so, jetzt hab ich nochmal schnell in einer unserer Präsentationen nachgeschaut...
also nicht begünstigt sind:
- freiwillig Versicherte
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Versicherungspflichtige in einem berufsständischen Versorgungswerk (keine Ahnung, wer das ist)
- Bezieher einer Vollrente
- Sozailhilfeempfänger
- Pflichtversicherte in der GRV, die zusätzlich in einer Versorgungseinrichtung mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung pflichtversichert sind.
Grüße Jazzy |
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Verfasst am: 20.03.2006 15:39 |
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Danke für die Antworten.
@exlocke-lisa
So super ist diese Seite nicht! |
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