Also du hast Anspruch,rückwirkend für die letzten vier Jahre das Kindergeld noch zu bekommen, in deinem Fall also von 2202 bis 2004 (der Januar)
hab meine Ausbildung zur gleichen Zeit gemacht wie du und hab auch schon 2004 eine Nacherstattung beantragt (für 2003). Die wurde damals abgelehnt, weil da dieses Urteil noch nicht draußen war.
Jetzt habe ich durch dieses Urteil nochmal eine Nacherstattung beantragt, die wurde bisher aber abgelehnt. Grund: Weil sie damals abgelehnt wurde. Bin jetzt also grad mächtig am rumzackern mit denen, dass ich meine Kohle doch noch bekomm.
Das AZ des Urteils vom 11.01.2005 ist: 2BvR 167/02.
Das musst dann bei der erneuten Antragstellung auf Kindergeld angeben,dass die wissen,warum des nochmal beantragt wird.
Und dann kannste dich auf ne saftige Nachzahlung freuen,auch wenn‘s ein/zwei Monate dauert.
Viel Erfolg und sag Bescheid, wie‘s ausgegangen ist!_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
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Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |