Kündigungsfrist |
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Verfasst am: 16.03.2006 12:55 |
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wie ist die kündigungsfrist während des ausbildungsverhältnisses?
wer kann mir helfen |
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Verfasst am: 16.03.2006 12:57 |
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steht das nicht im vertrag?
willst du kündigen? |
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Verfasst am: 16.03.2006 12:58 |
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Kündigung
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (§ 15 BBiG). Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 15 BBiG). Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist allerdings unwirksam, wenn die zugrundeliegende Tatsache länger als zwei Wochen bekannt ist.
Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Berufstätigkeit entschieden hat (§ 15 BBiG).
Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe (nach der Probezeit) erfolgen. |
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Verfasst am: 16.03.2006 13:00 |
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Während der Ausbildung hast du gegenüber deinem Arbeitgeber einen besonderen Kündigungsschtuz, soll heißen, du musst schon in die Kasse greifen, damit er dich rauswerfen kann! Du kannst hingegen kündigen, aber nur, wenn du den Beruf nicht mehr ausüben möchtest, also wenn du nicht nochmal irgendwo anders ne Bankausbildung weitermachen möchtest! Tja, aber wie ist die Frist? Sollte man eigentlich wissen so kurz vor der AP? Ich habe leider keine Ahnung! |
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Verfasst am: 16.03.2006 13:59 |
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d.h. wenn ich zum 1 mai eine stelle bekommen würde die ich gerne annehmen würde müsste ich bis zum 3.4. kündigen? |
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Verfasst am: 16.03.2006 14:04 |
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so würde ich das jetzt sagen.. - aber verlass dich da nicht drauf :-) |
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