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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

wg. GWG total angeschissen ...
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AkitheDragon
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2006 17:56
Meine Freundin macht zur Zeit ein Praktikum in einer etwas kleineren Filiale. Neulich hatte sie (wie öfter bei diesem Kunden) eine größere Einzahlung (30 tausend Euro) und hatte vergessen gemäß GWG Legitimationsdaten aufzunehmen .... dafür hat sie saumäßig ärger bekommen!!

Ziemlich unfair und auch falsch in meinen Augen, zumal das ein Kollege "abgezeichnet" hat und ihr - wenn sie solche hohen Einzahlungen macht - die Kompetenzen klar aufgezeigt werden müssen ... selbst ich als Azubi durfte anfangst nicht so hohe Beträge entgegen nehmen ... ich weiss nicht ... totale schweinerei .... und jetzt soll sie sich das ganze GWG gesetz durchlesen und darf dann Fragen beantworten ....

Was könnte man da am besten machen?? ....
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2006 18:01
So, wie ihr geheißen wurde:

Lesen, dann antworten!

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2006 18:03
Tja, was soll man da sagen?
Natürlich nicht so wahnsinnig gut und spricht auch nicht gerade für das Klima unter den Kollegen, weil sich der abzeichnende Kollege normalerweise vor die Praktikantin hätte stellen müssen, aber auf der anderen Seite hat deine Freundin natürlich auch Ihren teil dazu beigetragen....
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2006 18:50
Also ich finde dies schon mehr als falsch gelaufen!

Ein Praktikant hat noch gar nicht das Wissen und somit die Kompetenz solche Geschäftsabläufe zu bearbeiten!

Außerdem denke ich, dass der zuständige Mitarbeiter Ihr hätte über die Schulter schauen müssen!

Geldwäsche Gesetzt ganz durchlesen, finde ich etwas übertrieben, es würde denke ich ganz ausreichen, wenn Sie die für die Bank und den Schalterverkehr relevanten Paragraphen lesen müsste und auch die Arbeitsanweisung der Bank.

LG
Sandra
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2006 20:23
also bei uns dürfen Praktikanten sowieso nicht buchen. Die haben ja nicht mal ne Legi.
Komische Filiale.
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 08:59
Ich finde den Sachverhalt auch komisch...
Bei uns dürfen Praktikanten keine so hohen Geldbeträge entgegennehmen!!
Der Kollege, der den Beleg abgezeichnet hat sollte zur Rechenschaft gezogen werden, nicht die Praktikantin

***Liebe ist das, was wächst und gedeiht, je mehr wir es verschenken***

Klad
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.03.2006 09:03
da bin ich genau deiner Meinung @Little_Sunshine bei uns dürfen die Praktikanten auch nicht eigenständig die Legi prüfen!! vor allem nicht an der Kasse.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.03.2006 09:03
Bei uns werden Praktikannte ausschließlich in den internen Abteilungen eingesetzt.

User und Passwörten haben die nur für Office.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 09:17
Praktikanten dürfen nichst d.h. fast nichts alleine machen!!! Kundenverkehr am Schalter mal überhaupt nicht! Wie lange macht Sie denn schon Praktikum?
Du kannst den Kollegen ja bei seinem Chef anschwärzen gehen....
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 09:17
1. ham praktikanten nicht an der kasse zu arbeiten.
2. hat ihr direkter vorgesetzter sie ausreichen im thema geldwäschegesetz zu schulen, ist ja wohl nicht entschieden genug passiert.
3. bei jedem der an der kasse arbeitet sollte es bei so einem betrag aber klingeln, egal ob praktikant oder GS-Leiter so kompliziert sind die gwg-vorgaben nun auch nicht.
4. klasse pädagogische maßnahme, is ja wohl ne schei* GS oder? Also wir ham dafür en lustiges lernprogramm mit anschließendem test....

na ja...man kann nicht alles haben

Samstagsarbeit rockt !!!


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 09:47
Also die Sache kommt mir auch höchst seltsam vor!

Wenn bei uns ein Praktikant ist, dürfen wir dem gar nicht "zu viel Zeigen" Klar dürfen die mal Geld nachzählen oder so. Aber der Fall von Dir ist in meien Augen nicht o.K.
Das der Praktikant der warscheindlich vorher noch nie etwas von GWG gehört hat eins aufn Deckl bekommt, für das, dass die in der Zweigstelle was anstellen - unglaublich!
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 09:51
Praktikanten haben nur zusammen mit einem Kollegen an der Kasse zu steht wenn überhaupt und zum Thema GWG, sorry woher soll das ein Praktikant wissen? Azubis bekommen dafür extra ne Schulung
daniel23679
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2006 10:10
Also ich stimme meinen Vorschreibern zu.
und zum anderen kann man das GWG ja nachholen
Hat der Kunde ein Konto, schreibt man das GWG aus den Kontodaten ab und wenn nicht schreibt man halt "persönlich bekannt" was solls, wird eh nie kontrolliert
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 11:40
von der revision dürfts eh eins aufn deckel geben, da der praktikant kasse gemacht hat...

Samstagsarbeit rockt !!!

immortal_technique
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.06.2006 21:13
entschuldigt bitte den kontra-produktiven beitrag oder ignoriert ihn, aber:

who cares ???

achja,unser praktikant hatte heute ein schweineschnitzel zu mittag...wie findet ihr das???
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.06.2006 23:07 - Geaendert am: 22.06.2006 23:09
nuja ob die revision meckert k.a
ich nehme mal net an dass die buchung über die personalnummer der praktikantin lief (falls überhaupt vorhanden) sondern eher über die personalnummer bzw. benutzerkennung eines mitarbeiters. und dann wüsst ich net wie die revision das finden soll :) falls net direkt vor ort.

ich finde des ganze auch bissle komisch. bei uns darf die praktikantin zwar auch geld annehmen (kleinere beträge) und auch kleinere beträge auszahlen, aber da is halt doch jmd. noch in unmittelbarer nähe. zudem schien der kunde für größere beträge bekannt, warum ging der kollege net gleich hin?

wenn eine gwg schulung gemacht wurde, dann ist es zwar schon blöd dass sie es net angewendet hat, aber auch hier finde ich, hätte der abzeichnende mitarbeiter mit aufpassen sollen.

was könnte man machen? dazu kann ich leider nix sagen, weil es nunmal passiert ist. groß aufregen würde ich mich auch net, je nachdem wie lang sie noch praktikum machen muss kann die zeit eher unangenehm werden vom verhalten der "kollegen" ihr gegenüber.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2006 08:19
Also, ich kann das nicht glauben...
Es ist schlichtweg nicht erlaubt, einen Praktikanten sowas überhaupt machen wohl eher der Vorgesetzte dieser Filiale eins auf den Deckel, denn es gibt klare Vorschriften, wer in diesem Fall die Verantwortung für die verschusselte Meldung trägt.
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2006 08:47
Ich finds nicht gut dass Praktikanten an der Kasse arbeiten...Die sollen in irgendeine Interne Abteilung wo sie nix kaputt machen können!!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2006 08:50
@ djb:

Wir ham auch dieses tolle GWG Lernprogramm:

Geil ist das immer, wennd er Mafiosi redet! ZUm wegschreien!

Und der Abschlusstest ist ja wohl easy! Wäre echt was tolles gewesen für ne Praktikantin.....

--------------------------------------------------

Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*

Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2006 08:53
Entweder ist die News ne Ente oder einfach nur traurig.

Einen Praktikanten würde ich NIEMALS Ein- und Auszahlungen selbst erledigen lassen und wenn ich es doch täte, würde ich für eventuelle Fehler gerade stehen!

Man muss doch mal bedenken, dass es hier net mal um einen AUSZUBILDENDEN geht, sondern "nur" um einen Praktikanten, der so etwas wie das GWG gar nicht wissen KANN in meinen Augen. Mag sein, dass er/sie vielleicht etwas unterschrieben hat, irgendeine Belehrung, aber inwieweit diese dann durchgeführt wurde und inwieweit der Praktikant / die Praktikantin für Nichtbeachtung haftbar gemacht werden kann, ist mir nicht geläufig.

Dennoch ist es ein Witz. Sämtliche Buchungen gehen auf das "Konto" desjenigen, der seine Personalnummer dafür hergibt. Ich hab als Azubi auch keine eigene Kennung für das Schalterprogramm und wenn ich etwas falsch mache, hafte ich zwar auch gewissermaßen, aber derjenige, der seine Personalnummer hergibt, haftet ebenso.

Sorgfältiges Arbeiten gehört zum Beruf eines Bankkaufmanns. Das ist oft lästig, jedoch unabänderlich. Dass ein ausgelernter Mitarbeiter nicht auf das achtet, was eine unwissende Praktikantin macht, ruft in mir Unverständnis hervor.

Klar war es vielleicht etwas naiv von dem Praktikanten / der Praktikantin, aber nunmehr die Schuld auf sie abzuwälzen... das sieht doch nur so aus, als wollte der entsprechende Mitarbeiter seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Sorry, ist einfach so in meinen Augen, wenn es wirklich so war, wie es beschrieben wurde.

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

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