What the Hell...? |
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Verfasst am: 20.04.2006 08:55 |
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Hey ihr Lieben,
Was sind Stückzinsen und wie kann man sie berechnen...?LG
Simba |
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Verfasst am: 20.04.2006 09:00 |
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Stückzinsen sind bei festverzinslichen Wertpapieren die Zinsen vom Tag des Erwerbs bis zum nächsten (vergangenen oder künftigen) Zinstermin. ----------------------
~ Keine Sorge -
ich bin nur ein Geräusch
Meine Stille
wehrt sich vor dem Laut... ~ |
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Verfasst am: 20.04.2006 09:01 |
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jahrelang hab ich mich mit dieser frage gequält...
jetzt bin ich fertig und hab trotzdem keine ahnung...! |
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Verfasst am: 20.04.2006 09:05 |
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Stückzinsen:
Beim Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren muss der Käufer dem Verkäufer die anteiligen Zinsen(Stückzinsen) für den Zeitraum in dem das WP in Besitz des Verkäufers war zahlen.!!!
Stückzinsen werden taggenau vom Zinszahlungstermin bis zum Vekauf bezahlt/gerechnet... |
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Verfasst am: 20.04.2006 10:09 |
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Ich hab das grade gelernt,aber das könnte ich jetzt hier nicht so erklären,wie man die berechnet. Haben die immer bei BSB A und B berechnet... eigentlich ganz einfach. |
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Verfasst am: 20.04.2006 11:31 |
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Stückzinsen: WP haben jedes Jahr einen Termin wo es Zinsen gibt. Wenn zb. am 3.6. gj. (ganzjährig) der Zinstermin ist, dann bekommt man jedes jahr an diesem Tag Zinsen.
So, ich kauf WP mit diesem Zinstermin am 10.6..
Also ich bekomme ab die Zinsen für ein ganzes Jahr, obwohl ich die Zinsen vom 3.6. bis 10.6. abziehen müsste.
Also berechne ich diese, (Stückzinsen).
Berechnung: 10.6. ist ein Montag
3.+4.+5.+6.+7.+8.+9.+10.+11.+12.-11.
1 +1 +1+1 +1 +1 +1 +1 +1 ////////+1 -1
des sind die Tage muss mann machen so: zwei Bankarbeitstage dazuzählen und einen wieder abziehen.
vorsich wochenende, zählen nicht als Bankarbeitstage, und Vorsicht auf Feiertage,
Gruß |
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Verfasst am: 20.04.2006 12:20 |
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Aha,... also sehe ich das richtig, dass quasi der Käufer dem Verkäufer Zinsen für 11 Tage zurückzahlen muss, oder?
Aber wie ist das dann mit dem Freistellungsauftrag?
Das hat dann doch auch etwas mit dem berühmt berüchtigten Stückzinstopf etwas zu tun.........????LG
Simba |
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Verfasst am: 20.04.2006 12:33 |
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FSA und Stückzinstopf sind getrennt..
Die gezahlten Stückzinsen gehen in den Stückzinstopf und werden dann mit erhaltenen Zinsen verrechnet.(Hier ist es egal welche Zinsen es sind)Wenn der SZ-Topf leer ist wird der FSA verwendet.. |
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Verfasst am: 20.04.2006 14:16 |
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Ja,...
aber irgendwie kapier ich das mit dem Stückzinstopf nicht so richtig.
Das ist ja quasi wie ein Sammelkonto für Stückzinsen. Aber warum gibt es das? Warum werden die angefallenen Stückzinsen nicht ganz normal ausgezahlt....? |
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Verfasst am: 20.04.2006 16:11 |
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Weil das der Staat so haben will... |
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