Urlaub -Recht & Pflicht- |
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Verfasst am: 02.12.2002 13:05 |
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Hallo zusammen,
wir sind alle bei unserer Urlaubsplannung sehr aufgeschmissen.
Wer weiß wie es mit dem Urlaub geregelt ist. Wann muß die Bank zustimmen, wann darf sie.
Bei uns heißt das konkret.
max 1 Brückentag.
nicht Weihnachts- und Osterferien zusammen Urlaub nehmen.
Kein Übertrag ins neune Jahr.
Wie ist das den bei ecuh, habt ihr ähnliche Probleme euren Urlaub genemigt zu bekommen. |
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Verfasst am: 02.12.2002 14:14 |
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Morgen
Ist das jetzt wieder eine neue Regel von der Frau B., oder was. Ich habe dir hier mal einen Ausschnitt von unserem TV kopiert. §14.3 sagt doch ganz klar während den Ferien, also müsste doch eigentlich Weihnachten u. Ostern kein Problem sein. Ich hoffe ich konnte dir helfen....
§ 14 (Erholungsurlaub)
1) Der Auszubildende erhält in jedem Urlaubsjahr einen Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, die er erhalten hätte, wenn er als Auszubildender tätig gewesen wäre.
§ 11 Abs. 2 Unterabs. 1 gilt entsprechend.
2) Der Erholungsurlaub richtet sich bei den in § 1 Abs. 1 Buchst. a genannten Auszubildenden nach den für gleichaltrige Angestellte der niedrigsten Urlaubsstufe, bei den in § 1 Abs. 1 Buchst. b genannten Auszubildenden nach den für gleichaltrige Arbeiter jeweils maßgebenden Vorschriften.
3) Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der Berufsschulferien zu erteilen.
4) Der Auszubildende darf während des Erholungsurlaubs nicht gegen Entgelt arbeiten |
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Verfasst am: 02.12.2002 14:20 |
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normalerweise dürftest du schon urlaubstage ins nächste jahr bis zum märz mitnehmen......
gruss serb! |
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Verfasst am: 02.12.2002 15:45 |
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JO, danke Groschinger.
wo hast du den den >TV her?? |
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