meldung beim arbeitsamt nach abgeschlossener ausbildung?! |
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Verfasst am: 12.05.2006 12:19 |
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hallo,
ich werde nicht übernommen und werde im oktober ein studium beginnen...dazwischen möchte ich mich durch einen nebenjob finanziell stärken. welchen anspruch (und wie hoch ca.?) hätte ich, wenn ich keinen nebenjob machen könnte oder wollte? muss ich mich auf jeden fall beim arbeitsamt melden und was gibt es generell für pflichten?
kennt sich damit jemand aus?
das einzige, was ich bis jetzt hier gehört habe ist, dass man sich nach einem ausbildungsverhältnis nicht 3 monate vor ende melden muss... |
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Verfasst am: 12.05.2006 12:34 |
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uns wurde gesagt das wir uns spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden sollten.
da war noch nicht sicher ob wir nen befristeten Vertrag bekommen oder nicht.
würd mich an deiner Stelle einfach mal bei denen melden.
mehr kann ich dir leider auch nicht sagen, sorry |
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Verfasst am: 12.05.2006 12:42 |
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Du musst dich sofort beim arbeitsamt melden, sobald du erfährst ob du übernommen wirst bzw. nicht!!
Dann ist zu klären wg. der Prüfung ob bestehen oder nicht!!
Normal bekommt man das ja gesagt nach bekanntgabe der Ergebnisse von der schriftl. Dann direkt aufs Arbeitsamt und arbeitslos melden!!
Ja du darfst einen nebenjob haben aber nur eine bestimmte Stundenzahl und eine bestimmte verteilung der stunden auf den Monat, ansonsten wird es von deinem Geld abgezogen!!
Sofern du bereits für oktober eine stelle oder studiumplatz hast bekommst du nur geld sonst passiert nix!!! |
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Verfasst am: 12.05.2006 12:51 |
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wie, ich bekomme nur geld sonst passiert nix???
kann ich theoretisch bis zum oktober vollzeit arbeiten und auf hartz IV verzichten? ja,oder?! |
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Verfasst am: 12.05.2006 13:28 |
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Generell muss man sich 3 Monate vor Ausbildungsende beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden, da in den meisten Betrieben erst kurz vor Ende der Ausbildung (ca. 1 Monat) bekannt wird, ob man übernommen wird oder nicht. Diese drei Monate gelten auch, wenn man nicht weiß, wie es nach einem befristeten Vertrag weitergeht (3 Monate vor Vertragsende Mitteilung ans zuständige Arbeitsamt). Bei Erhalt der Kündigung muss man sich ja schließlich auch unverzüglich melden.
Wird man übernommen reicht dazu eine kurze Nachricht ans Arbeitsamt, dass man einen Job hat. Dies gilt auch ab dem Tag, an dem das Studium beginnt: Einfach eine kleine Mitteilung schicken.
Wird man ausgestellt ist man ab diesem Tag eingetragen als Arbeitssuchend. Man erhält dann auch Infomaterial zu angebotenen Stellen usw.
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 12.05.2006 15:03 |
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wenn du zwischenzeitlich was arbeitest brauchst dich gar net beim arbeitsamt zu melden. wär ja schwachsinn! |
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Verfasst am: 12.05.2006 16:05 |
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Generell ist zu sagen, dass du dich arbeitslos melden mußt. du mußt denen auch sagen, dass du ab Oktober einen Studium beginnst. Du bekommst Arbeitslosengeld, das sind ca. 60% von dem was du jetzt hast. Nebenjob kenn ich mich nicht genau aus, Kannst aber glaub ich bis zu ner bestimmten Stundenzahl bzw. Lohn machen. Du brauchst dann bestimmt keine Maßnahmen mitmachen, damit du nen Job findest, denn du hast ja schon was. |
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