Welche kv |
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 01:02 |
|
|
Leider muss ich mich nun gesetzlich versichern...
Bei welcher Kasse seit ihr und warum?
Haben alle gleiche Leistungen und welche ist die günstigste?
Können sich studenten privat versichern (nach meiner Ausbildung)
Danke für die Antwortenwer Rechtschreibfehler findet kann sie berhalten.. |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 06:12 |
|
|
Ich bin bei der Barmer Ersatzkasse.
Die ist mit 14,7 Punkten zwar etwas teurer als die anderen KVs, aber bei nem Azubigehalt jucken die paar Promille nicht wirklich.
Die Barmer hat bei uns in der Familie eigentlich so ziemlich alles bezahlt was je anfiel, und das ohne große Bürokratie und ohne großes Gejaule. Ganz im Gegensatz dazu, was andere Kassen also regelmäßig abziehen.
Von meinem Standpunkt aus ist die Barmer das Geld wert, denn eigene Gesundheit geht mir dann doch vor nen eventuellen Anwaltskrieg mit ner zahlungsunwilligen KV.
mfg
Florian |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 07:20 |
|
|
Die Leistungen aller gesetzlichen Kassen sind ziemlich identisch (zu ca. 95 %), da durch den Leistungskatalog des Sozialgesetzbuchges vorgegeben.
Unterschiede ergeben sich fast nur durch den Beitragssatz, was in der Tat bei Azubis keine 10,- Euro im Monat ausmacht. Trotzdem: durch unterschiedliche Beitragssätze und ggf. Sonderprogramme (z.B. Verzicht auf Praxisgebühr bei Konsultation des immer gleichen Hausarztes) können durch die geschickte Kassenwahl 100 Euro oder mehr im Jahr gespart werden.
Ich war während meiner Ausbildung bei der AOK, würde das aber (wegen des hohen Beitrags) heute nicht wieder machen. Mir reicht auch ein Online-Portal statt eines Vertreters und die Mitgliederzeitschrift über Nordic Walking und Co. würde ich heute auch nicht mehr mitfinanzieren wollen.
Als Student kannst Du Dich privat oder gesetzlich versichern. Du hast die freie Wahl, es sei denn Du bist unter 25 und ohne eigenes Einkommen über die Familie versichert. Ich lese bei Dir aber raus, dass Deine Familie nicht gesetzlich versichert ist, also fällt das weg. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist, wenn Du mehr mehr als 400,- Euro im Monat mit Nebenjobs verdienst, dann bist Du weiterhin sozialversicherungspflichtig.
Der aktuelle monatliche Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten beträgt ca. 55 Euro inklusive Pflegeversicherung. Der aktuelle monatliche Beitrag der privaten Krankenversicherung für Studenten hängt stark von den angebotenen Leistungen ab. Sie ist etwas teurer und liegt ca. zwischen 60 - 130 Euro.
Das alles steht aber unter riesengroßem Vorbehalt. Bis Du mit der Ausbildung durch bist, dürfte sich unser Krankenversicherungssystem massiv verändert haben.
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 09:24 |
|
|
Bin auch bei der Barmer - wie bereits geschrieben: Teurer, aber gut.
Meine komplette Family is dort, es gab nie Probleme, egal bei was. Egal ob Behandlungen wegen ADS, psyschichen Problemen, Familientherapie etc. - immer ohne Murren bezahlt.
AOK hat auch um mich "geworben", die fand ich aber total unsympathisch, zumal ich mich weder auf einen Hausarzt noch auf eine "Hausapotheke" festlegen wollte (was Geld gespart hätte), da ich schon gläsern genug bin, und net die AOK noch alles über mich erfahren muss.....
Bin voll zufrieden!______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 09:58 |
|
|
Bin auch bei der Barmer. Hauptgrund war, dass die als 1. auf mich zugekommen sind ob ich schon eine Versicherung habe *g* Bin aber inzwischen auch sehr mit der Leistung zufrieden. Haben auch größere Reparaturen an den Zähnen ohne Wenn und Aber bezahlt was ich schonmal sehr wichtig finde.
Bin auch gern bereit etwas mehr für gute Leistung zu zahlen.—= Born as a slave, destined to lead =— |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 16:42 |
|
|
Hier scheint allgemein Unwissenheit vorzuherrschen was die gesetzlichen Kassen angeht. Eure Krankenkasse erfährt nicht, warum Ihr beim Arzt seid und entscheidet auch in der Regel nicht, ob etwas bezahlt wird oder nicht. Ist es im Leistungskatalog, wird es bezahlt. Der Arzt teilt seiner kassenärztlichen Vereinigung mit, dass er X und Y für Kasse ABC abrechnet und die sammelt dann das Geld ein.
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 26.06.2006 22:22 |
|
|
Stimmt auch nicht genau. DIe Kassenärztliche Vereinigung bekommt von der GKV einen festen Betrag per Quartal zugeteilt.
Das heißt, dass es für jeden GKVler wichtig ist am Anfang eines Quartals zu den Ärzten zu gehen, sonst haben die ihr "Pulver" schon verschossen und können nicht die entsprechenden Leistungen abrechnen--> führen diese nicht an den Patienten durch, weil sie sonst in die eigene Tasche greifen müssen.
Die Ärzte rechnen über die KV ihre Leistungen ab. Richtig ist, dass die Krankenkasse nicht erfährt, welcher Kunde, welche Leistung bekommen hat. |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 01:19 |
|
|
Danke für eure Antworten
Mein Problem ist nämlich,dass ich jetzt Privatpatient bin und wenn ich in die gkv einzahle könnte ich meinen Gesundheitszustand und das Eintrittsalter (war damals 20) für die Zukunft aufrechterhalten(Anwartschaftsversicherung)
Kostet allerdings im monat 60euro!!!!!!!
Wenn ich kündige kann ich nie wider in die PKV,da meine Krankenakte aus, na ja sagen wir Zivieldienstgründen, voll ist und ich die jetzige pkv nur über Vitamin b bekommen habe.
Für die Zeit der Ausbildung würde ich ja noch 60 Euro verstehen (wenn ich danach studiere und wieder in der PKV bin) aber was ist wenn ich nicht studiere??? Bis ich über die Beitragsbemessungsgrenze komme habe ich graue Haare und tausende in die Anwartsschaftsversicherung bezahlt.
....und wenn ich studiere muss ich auch mehr als 400 euro verdienen,denn sonst verhungere ich
Ich denke PKV a.d. oder??????????????wer Rechtschreibfehler findet kann sie berhalten.. |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 11:57 |
|
|
Kannst ja noch die aktuelle Diskussion abwarten, vielleicht kommt bald der für alle zugängliche "Basistarif" der PKV und Du erhälst Dir bessere Leistungen. Oder andersherum wird eine astronomisch hohe Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt. Entscheide dann!
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 14:18 |
|
|
nur nochmal zur Begriffsdef--> möglicherweise bringt ihr da was durcheinander:
Beitagsbemessungsgrenze= bis zu diesem Betrag wird mein Beitrag bemessen, zur Zeit 5250,--, das heißt wenn ich drüber bin max bis 5250,--
Versicherungspflichtgrenze:
(5250-500)*75%, bis zu diesem Betrag bin ich in der GKV beitragspflichtig, d.h, wenn ich drüber bin kann ich die GKV verlassen, in die PKV wechseln oder mich gar nicht versichern! |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 14:34 - Geaendert am: 27.06.2006 21:29 |
|
|
Die Unterscheidung ist korrekt. Bei den Beträgen werden allerdings Krankenversicherung und Rentenversicherung durcheinander geworfen.
Mein Vorschlag zu warten bezieht sich eben gerade auf den aktuellen Vorschlag, die Unterscheidung aufzuheben und dadurch die Grenze für die KV drastisch anzuheben.
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 14:37 |
|
|
oh sorry verwechselt
bbg--> für GKV (5250-500)*75%
vpg --> 5250 *75% |
|
|
|
Verfasst am: 27.06.2006 18:47 |
|
|
Also ich bin bei der ikk direkkt und habe dadurch ein paar € mehr als alle meine Mitazubis. Vor allem macht es sich bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bemerkbar. Die haben zur Zeit 12,0% und es gab bis jetzt noch keine Probleme! |
|
|
|