Als Azubi Selbstständig?EILT BITTE |
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Verfasst am: 01.08.2006 21:17 - Geaendert am: 01.08.2006 21:49 |
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Hallo, mal eine frage.
Weiss jemand, ob man während der Ausbildungszeit selbst z.B. einen eigenen restaurant haben kann? sodass ich z.b. der Geschäftsführer bin. Das heisst also auch selbstständig während der Ausbildung bin? Kann mir jemand eventuell dazu ein Gesetz geben oder hat mal jemand was dazu gehört?
Danke für eure Antworten im vorraus. |
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Verfasst am: 01.08.2006 21:51 |
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Hallo Engelchen!
Als Geschäftsführer bist du angestellt nicht selbstständig, doch das nur am Rande.
Nebenbeschäftigungen musst du dir von deinem Arbeitgeber "erlauben" lassen.
Wenn du jetzt aber schon vor der Ausbildung eine Firma besitzt, aber nicht drin arbeitest, könnte ich mir vorstellen, dass das gehen könnte, ebenso kleine Nebenjobs wie kellnern oder in nem Supermarkt jobben.
Der Posten eines Geschäftsführers dürfte dich da jedoch zu sehr in Anspruch nehmen, so dass der AG da was gegen hätte.
Aussnahme: Ehrenamtlicher Dienst in Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW), hier MUSS er dich freistellen |
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Verfasst am: 02.08.2006 09:07 |
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Soweit ich weiß hat sich das geändert. Der Arbeitgeber muss noch noch von einer Nebentätigkeit in Kenntniss gesetzt werden.
Verbieten kann er das nicht.
Wenn deine Ausbildung unter dem Job als Geschäftsführer leidet, dann wird sich dein AG allerdings schon was überlegen...
Am besten wäre es, wenn du ganz offen mit deinem Pers. drüber sprichst. |
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Verfasst am: 02.08.2006 09:08 |
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P.S. wir hatten schon Azubis die auch halb im Familienbetrieb drin waren.... Junior Chef quasi... |
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Verfasst am: 02.08.2006 09:34 |
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also bei nns im jahrgang ist ein azubi selbstständig (irgendwas mit IT)-es geht also |
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Verfasst am: 02.08.2006 09:46 |
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Also ich hab gehört, das der Arbeitgeber, deinem Arbeitsverhältnis nebenbei zustimmen muss.
Wir dürfen z.B. keine Nebenjobs haben. Hast du aber einen, obwohl er davon nichts weiß und es durch Dritte erfährt, so hat er das Recht einer außerordentlichen Kündigung. |
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Verfasst am: 02.08.2006 10:08 |
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@nelson, bei uns ist das auch so.
nebenjobs sind komplett verboten, ansonsten kommt die kündigung.
und mit dem selbständig sein ist es glaub ich das selbe. |
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Verfasst am: 02.08.2006 10:32 |
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Man muss den Arbeitgeber nur in Kenntnis setzten, dass man was macht, verbieten kann ers nur, wenns gegen die Bank (bsp. für die VoBa arbeiten und für die Allianz Abends sachen verkaufen) oder deren Ansehen (bsp. Gogo-Tänzerin)ist......
Aber frag net, wo das steht! Weiss ich nämlich net....______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 02.08.2006 10:40 |
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Also ich hab mal die Definition gehört, das dir dein Arbeitgeber alles verbieten kann, was deine Leistung während der Ausbildung beeinflusst. Somit fällt ja nebenbei Wochenarbeit raus. Ich glaube nicht, das denen das gefällt, wenn du in der Woche bis 2 Cocktails mixt (nur als Beispiel).
Und ehrlich gesagt, wenn ich bis 18.00 arbeiten muss, irgendwann abends will icha uch mal meine Ruhe haben.
Und das we muss man ja auch mal genießen ;-)
Also frag am besten nach, da hat jeder Betrieb denke ich sowieso seine eigenen Erfahrungen und Regelungen gemacht. |
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Verfasst am: 02.08.2006 11:13 |
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Der Arbeitgeber kann NEBENtätigkeiten grundsätzlich nicht verbieten. Nebentätigkeiten sind jedoch anzeigepflichtig, wenn es im Vertrag steht, oder eine Betriebs- oder Geschäftsordnung dieses vorschreibt. Eine Nebentätigkeit bei einem anderen Kreditinstitut kann jedoch untersagt werden. Das gilt auch für Versicherungen wenn es hauseigene Produkte gibt. Durch die Nebentätigkeit dürfen jedoch die anderen gesetzlichen Vorschriften (Arbeitszeitgesetz max 10 Std, Mindestruhezeit, Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht beeinträchtigt werden. Eine Tätigkeit am Wochenende z.B. als Aushilfe ist deshalb möglich. Nach 8 Std.-Tag in der Woche noch 4 Std. in der Kneipe ist jedoch wg. Überschreitung der Höchstarbeitszeit unzulässig. |
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Verfasst am: 02.08.2006 20:15 |
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In der Regel sind selbstständige Tätigkeiten nicht gestattet, wenn diese im Konkurrenz zum eigenen Beruf stehen. Im kaufmännischen Bereich der Banken gilt dieses Verbot deutlich umfassender: In der Regel sind SÄMTLICHE selbsständigen Tätigkeiten untersagt.
Ob der AG hier eine Sondererlaubnis ausstellen kann, oder ob das gesetzlich fixiert ist, weiß ich aber selbst nicht mehr.
mfg
Florian |
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Verfasst am: 03.08.2006 12:46 |
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Du brauchst die Zustimmung des AG, wenn du nebenbei arbeiten willst. Er kann es prinzipiell verbieten
Soviel ich weiß sieht das bei Selbstständigkeit anderst aus. das kannst du machen ohne den Segen des Chefs |
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Verfasst am: 03.08.2006 21:08 |
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"""Soviel ich weiß sieht das bei Selbstständigkeit anderst aus. das kannst du machen ohne den Segen des Chefs """
Sorry, aber das ist definitiv falsch, da bin ich zu 100% sicher. Der Arbeitgeber kann gegen Verstoß durch den MA sogar dessen Geschäft durch Selbsteintritt ohne dessen Erlaubnis übernehmen.
In kaufmännischen Berufen ist die Einschränkung bezüglich Selbstständigkeit extrem scharf geregelt, wie gesagt, das gilt ganz besonders für Banken, die JEDE Selbstständigkeit in allen Bereichen untersagen dürfen.
Das Kapitel wurde bei uns erst vor ein paar Wochen in Wirtschaftslehre durchgearbeitet. Wir wurden zu Beginn der Ausbildung auch dahingehend belehrt, dass jedes evtl. vorhandenes Gewerbe aufgegeben werden muss.
Am besten schaue ich mal in meinen Unterlagen nach, wo man das nachlesen kann, dann kann ich auch mal ne Quelle angeben.
mfg
Florian |
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Verfasst am: 03.08.2006 21:15 |
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vielen dank an alle antworten wäre auch gut wenn ich was nachlesen kann, aber ich werde mich mit meinem chef mal unterhalten und fragen. also es geht bei mir einfach nur darum ich will ein Restaurant kaufen und einfach nur als Geschäftsführer dastehen aber nicht arbeiten. ich würde dann meine leute habe die alles machen würden. es geht eigentlich nur darum aber ich muss trotzdem mal fragen. danke an alle vielen dank |
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