Betriebsveruntreuung - Wichtig |
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Verfasst am: 03.08.2006 22:35 |
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Hey Leute,
mal ne Frage wegen einem aktuellen Fallbeispiel aus unseree Bank.
Ein Ex-Kollege von mir der zu einem Finanzdienstleister gewechselt ist hat Kundenlisten mitgenommen und will die wohl abgrasen... Ist das rechtens bzw. was kann die Bank so einem anhaben??? Der verursacht ja richtig Schaden.
Aber man hört ja auch oft dass viele Berater Ihre Kunden mitnehmen bei einem Bankwechsel. Da passiert doch auch nie was.
Wäre mal interessant die Frage zu klären ,weil das kann ja jeden mal betreffen... |
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Verfasst am: 04.08.2006 08:21 |
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das ist definitiv NICHT erlaubt. aber das problem ist natürlich zu bewiesen, dass er an diese kunden aufgrund von listen etc und nicht alleine drangekommen ist... |
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Verfasst am: 04.08.2006 08:35 |
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Ber Berater darf die Liste mit den Kunden nicht mitnehmen. Da bin ich mir eigentlich sicher. Ich schau grad nochmal nach wo des steht....
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Verfasst am: 04.08.2006 08:48 |
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Naja, er kann ja sagen, er hat alles aus dem Telefonbuch..... Ich denk, da is schwer was zu machen...... ______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 04.08.2006 08:51 |
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Liste mitnehmen, verboten,
Kunden mitnehmen, erlaubt.
Wenn der Berater den Kunden anspricht,
ob er weiter unter seiner Betreuung stehen will, dann ist die Antwort/ Entscheidung des Kunden maßgebend, man kann doch niemandem verbieten, den Finanzdienstleister zu wechseln...!!!
Daher ist es ab bestimmten Positionen gang und gebe, den Mitarbeiter zu beurlauben (egal, ob diese gekündigt hat oder gekündigt wird).
Damit wollen die Banken vermeiden, dass sich "der Gehende" Kundendaten (Name, Telefonnummern) notiert.
Wenn man die Kündigung geschickt legt,
kann man also bis zu drei Monate bezahlten Urlaub machen...;)))--------------------------------------------------
Dumm stellen schafft Freizeit
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Verfasst am: 04.08.2006 09:05 - Geaendert am: 04.08.2006 09:05 |
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Haben wir da zuviel Vertrauen in unsere Mitarbeiter?
Unsere PKler dürfen auch dann bleiben, wenn sie zu nem Finanzdienstleister wechseln......
Meine, im Falle einer Kündigung ohne Beurlaubung!______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 04.08.2006 09:07 |
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Bei uns werden nur führende Mitarbeiter beurlaubt. |
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Verfasst am: 07.08.2006 10:21 |
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Wenn man sich mit seinen Kunden gut versteht und dann erzählt, dass man zu einer anderen Bank geht, dann entscheiden viele Kunden schon automatisch, dass sie auch mitgehen. Das ist hart für das alte Institut, aber das kann passieren... ------------------------------------------
www.oldenburger-ballsportforum.de.vu |
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Verfasst am: 07.08.2006 12:20 |
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ich denk auch das das nicht für normale PKBs gilt aber für alles darüber auf jedenfall...also PrivatBanking, Wealth Management etc...
Listen darf man auf keinen Fall mitnehmen oder verwenden aber Kunden "mitnehmen" ist ok, denn viele Kunden haben ja über Jahre hinweg eine gewissen Vertrauensbasis zu ihrem Betruer aufgebaut und sind wegen dem Betreuer bei der Bank, da ist es egal bei welcher Bank der betreffende Betreuer ist....Viele Banken stellen aufgrund dessen auch gerne externe Berater aus gehobenen Positionen ein weil sie hoffen das der Berater dann auch Kunden mit gewissen Potential "mitbringt" |
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Verfasst am: 07.08.2006 14:06 |
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@all
"Betriebsveruntreuung" ??????
Vertrauliche U n t e r l a g e n hat er veruntreut !!!!!
Und das ist selbstverständlich nicht erlaubt. Sofern sich das zweifelsfrei ermitteln läßt wird dies mit Sicherheit für den ehem. Mitarbeiter Konsequenzen haben.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 07.08.2006 14:24 |
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@nici
Wieso soll das für ganz normale PKB‘s nicht gelten?
Die Listen sind Eigentum der Bank und nicht des PKBs.
Insofern könnte man das auch Diebstahl nennen.
Das hätte, sofern einwandfrei bewiesen, in unserem Haus in jedem Fall personelle Konsequenzen, sprich Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 07.08.2006 14:52 |
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@super nein das meinte ich nicht....ich meinte das das mit der Beurlaubung nicht so für normale PKBs gilt da die ja meistens "normale Kunden" haben...
das was du mienst da hast du natürlich vollkommen recht! |
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Verfasst am: 07.08.2006 22:26 |
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Es lässt sich ja auch ziemlich leicht nachweisen ob das Kunden von seiner Kundengruppe sind.
Selbst wenn er behaupten würde, dass er die Nummern vom Telefonbuch hat, kann man recht schnell widerlegen, dass es ja ausschließlich SEINE Kunden waren die er "angesprochen" hat.
Außerdem ist es ein ziemlich schmaler Grad zu behaupten, dass er die Kunden nur darauf "hingewiesen" hat, dass er die Bank wechselt. Immerhin kann man ziemlich schnell denken, dass die "Wollen-Sie-dann-auch-zu-meiner-Bank-kommen"-Frage hinterher kommt. |
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Verfasst am: 07.08.2006 23:51 |
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Na ja, ich z.B. bin ebenfalls Vermögensberater, und wer in dem Kundensegment seinen Job ernst nimmt, wird für seine Top 30 Kunden kaum Listen benötigen um die zu kontaktieren... ;-) |
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Verfasst am: 08.08.2006 11:01 |
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@flexer
Es sind eben nicht s e i n e Kunden, sondern die Kunden seiner B a n k !!!!
Das ist ein riesiger, entscheidender Unterschied.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 08.08.2006 13:17 |
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Kundenlisten mitzunehmen ist natürlich verboten.
Das mit der Beurlaubung stimmt, ich bin bei meinem Wechsel auch für 7 Wochen beurlaubt worden.
Die Kunden bekommen schon von alleine raus, wo man hinwechselt, da muß man gar nichts sagen.
Die rufen einen dann auch privat an, da ja der Kontakt wesentlich enger ist wie im "normalen" PK Geschäft wo man bis zu 1000 Kunden betreut. |
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