Elternzeit |
|
|
Verfasst am: 09.08.2006 19:06 |
|
|
hallo an alle,
ich habe mal ne frage. Weiss jemand wie lange man nach der ausbildung arbeiten muss um von der Bank Erziehungsgeld zu kriegen? Gibt es eigentlich einschränkungen wenn man ein befristeten Vertrag zb. für ein jahr bekommen hat, aber in der zeit schwanger wird und aufhört? weiss jemand was dazu? uns wisst ihr euch wieviel man an Erziehungsgeld kriegen würde? Ist das auch lohnabbhängig vom Ehemann?Ich weiss ich habe viel gefragt frue mich aber auf jede antwort.
Vielen dank schonmal im vorraus. |
|
|
|
Verfasst am: 09.08.2006 19:14 |
|
|
Erziehungsgeld von der Bank? Ich will nicht abstreiten, dass es so etwas gibt, aber ich kenne nur Erziehungsgeld bzw. bald ja Elterngeld von der Regierung. Und das bekommst Du, wenn Du ein Kind bekommst, egal wie lange Du gearbeitet hast.
Wenn Du dich hingegen auf das Mutterschaftsgeld beziehst, kann ich dir leider gar nicht weiterhelfen. Ich habe mir das selbst mal durchgelesen aber nie wirklich gerafft wie das alles funktioniert.
Mutter respektive Vater werden ist in Deutschland ein epischer Krieg gegen Bürokratie und soziale Ungleichheit.....
mfg
Florian |
|
|
|
Verfasst am: 10.08.2006 14:18 |
|
|
Du meinst wahrscheinlich das Geld, dass du vom Arbeitgeber für deine Kinder bkeommst. Das können z. B. 150,00 EUR mtl. sein für jedes Kind. Das ist aber total abhängig von dem Tarifvertrag, bzw. vom Arbeitgeber. Das muss er nicht machen.
Für das Erziehungsgeld wird das Einkommen des Mannes selbstverständlich mit angerechnet, wobei du das erste halbe Jahr die kompletten 308,00 EUR bekommst. Ab dem siebten Monat ist das verdienstabhängig. Das Erziehungsgeld kannst du maximal für 36 Lebensmonate beantragen. oder 24 Monate mit 400 und irgendwas EURO.
Du kannst auch noch sogenannten Landeserziehungsgeld beantragen, doch damit kenn ich mich nicht wirklich aus.
Kindergeld bekommst du, bis das Kind volljährig ist und das sind 154,00 EUR. Es kann sein, wenn das Kind "zu wenig" in der Ausbildung verdient, dass dir das Kindergeld bis zur Ende der Ausbildung zusteht. Aber bis dahin wird wahrscheinlich eh wieder was geändert sein. |
|
|
|
Verfasst am: 10.08.2006 14:45 |
|
|
Das Erziehungsgeld hat nichts damit zu tun, wie lange du schon gearbeitet hast! Das kannst du immer beantragen....
Landeserziehungsgeld bekommt man denke ich im Anschluss an das Erziehungsgeld und auch nur auf Antrag. Allerdings zahlen das nicht alle Bundesländer. Da musst du dich mal bei der zuständigen Stelle bei euch erkundigen.
Viele Grüße |
|
|
|