Kindergeld |
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Verfasst am: 16.09.2006 22:03 |
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Hi,
befinde mich im zweiten Lehrjahr und frage mich ob ich das Kindergeld am Ende des JAhres zurückzahlen muss??? Alte Azubis haben das Kindergeld jedoch die vollen 2,5 Jahre bekommen, weiß jemand was dazu??
Danke
ciao
BtoK |
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Verfasst am: 18.09.2006 18:38 |
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Heyyy Leute
bekommt man eigendlich trotz der Ausbildung noch Kindergeld?? Wie oder wo kann man das dann beantragen oder weiterlaufen lassen?? Hab nämlich keine Ahnung und bin nämlich erst 17 also hab ich doch theoretisch mein Recht auf Kindergeld noch. Naja freue mich auf eine Antwort byeee |
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Verfasst am: 18.09.2006 19:17 - Geaendert am: 18.09.2006 19:27 |
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1. Kindergeld erhalten die Eltern. Kindergeld kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte
seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. §74 I 1 EStG
2. Kindergeld erhalten die Eltern ohne Prüfung des Einkommens des Kindes, wenn das Kind nicht volljährig ist.
3. Kindergeld erhalten die Eltern für ein volljähriges Kind,
solange es sich in Ausbildung befindet und die Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680 Euro betragen.
Im Urteil (Aktenzeichen 2 BvR 167/02) von Januar 05 wurde entschieden, dass Netto einkommen des Kindes als Berechnungsgrundlage berücksichtigt wird. Nun halten sich auch die Kindergeldabrechnungskassen an diese Berechnung.
Bruttoeinkommen
./. Sozialabgaben
./. Werbungskosten
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= berücksichtigtes Einkommen zur Berechnung des Kindergeldes
Quelle und weitere Informationen unter:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeld_volljaehrig.php
Nochmals:
Julien hat in diesem Forum sehr gute Beiträge zum Kindergeld geschrieben. Mit Hilfe der Funktion
Forum durchsuchen
erhält man diese Beiträge. |
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Verfasst am: 19.09.2006 10:03 |
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Gilt das auch, wenn ich nicht mehr zuhause Wohne mit dem Kindergeld? |
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Verfasst am: 19.09.2006 10:06 |
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Gilt was dann auch? Herrmann hat ziemlich viel geschrieben! |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:04 |
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Ich meinte habe ich überhaupt einen Anspruch?
Wenn ich in der Ausbildung bin und alleine wohne |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:10 - Geaendert am: 20.09.2006 09:01 |
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Ich glaube diese beiden Punkte sind für dich von Bedeutung:
1. Kindergeld erhalten die Eltern. Kindergeld kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte
seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. §74 I 1 EStG
2. Kindergeld erhalten die Eltern ohne Prüfung des Einkommens des Kindes, wenn das Kind nicht volljährig ist |
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