|
Verfasst am: 19.09.2006 15:46 |
|
|
Der Avalkredit ist ein Bürgschaftskredit, bei dem ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. Es handelt sich um eine Form der Kreditleihe. Die Bank übernimmt dabei eine akzessorische Bürgschaft oder eine abstrakte Garantie als Haftung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag für eine Verpflichtung des Kunden. Damit wird diesem die Aufnahme eines Kredites bei einem dritten erleichtert.
Bankbürgschaften werden hauptsächlich von Behörden, aber auch von privaten Unternehmungen gefordert:
für Zahlungsverpflichtungen der Bankkunden aus Frachten, Steuern und Zöllen, z. B. beim Frachtstundungsverfahren der Bahn.
für vereinbarte Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung einer Leistung, z. B. Straßen-, Brücken-, Hausbau.
Als Gegenleistung für die Bürgschaft zahlt der Schuldner an das Kreditinstitut die so genannte Avalprovision, die im Allgemeinen zwischen 0,5% und 2,5% pro Jahr liegt. Der Avalkredit hat bei der Sicherheitsleistung für den Schuldner den Vorteil, dass er keine die Liquidität belastenden Beträge hinterlegen muss.
www.wikipedia.de |
|
|