Ja du brauchst halt bei allen einen aktuellen HR Auszug und den Gesellschaftsvertrag.
Bei der AG nennt der sich ja Satzung. Ich persönlich würde auch noch die persönliche Legitimation einholen ,damit ich genau weiss, derjenige der vor mir ist, ist auch laut HR ein Vertretungsberechtigter.
Aber es steht wohl irgendwo, dass die Bank von in einem öffentlichen Register genannten Personen keine Legitimation braucht. Naja.
Achso, diese BGB Gesellschaft gibt es garnicht mehr. Das nennt sich nun GBR also Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Da brauchst du keinen Gesellschaftsvertrag, soweit ich das weiss, weil eine GBR auch mündlich vereinbart werden kann.
Meines Wissens wird in kein Register eingetragen , daher brauchste dann auch keinen Auszug.
4 Legitimationsprüfung § 154 AO
Die Legitimationsprüfung bei juristischen Personen erfolgt anhand eines öffentlichen Registers (z.B.
Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister) oder eine andere amtliche Veröffentlichung
z.B. eine Verordnung oder Gesetz. Der Registerauszug muss neueren Datums sein. Eine Kopie des
Registerauszuges ist nur zugelassen, wenn uns diese vom zuständigen Registergericht zugesandt
wurde. Die Anforderung einer unbeglaubigten Abschrift ist ausreichend. In einer Übergangsphase
kann auf die Fotokopie zurückgegriffen werden, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Die persönliche Legitimation von Kontobevollmächtigten erfolgt durch Personalausweis oder
Reisepass (die Anschrift muss erfragt werden). Der Führerschein gilt nicht als Legitimationspapier.
Werden die Legitimationspapiere in Kopie zugesandt, sind folgende Hinweise auf den Ausweiskopien
anzubringen:
• gemäß Anschreiben vom....
• gemäß Unterschriftsprobenblatt vom...
• gemäß Kontovollmacht vom...
Auf die Identitätsprüfung von Verfügungsberechtigten kann verzichtet werden, wenn von dem
Kontoinhaber fünf Personen legitimationsgeprüft oder 5 Personen in ein öffentliches Register
eingetragen sind. Hierbei können die in das öffentliche Register eingetragenen Personen mitgezählt
werden, auch wenn sie keine Verfügungsberechtigung über die Konten bei der Bank erhalten.