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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Wohngeld
 
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 10:28
Hallo zusammen!

Ich brauch mal Hilfe. Kann mir jemand die Vorraussetzungen nennen, die man erfüllen muss, um Wohngeld zu erhalten?


Ich such mir grad nen wolf....

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

- Ich bin Star, Superstar...
ich habe keine Talent, aber Disziplin
und ich lasse mich am Piercing durch die Medien zieh´n, jaja!! -

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 10:36
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen,
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann,
Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.

Voraussetzung für den Miet- und Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Haben mehrere Familienmitglieder den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, oder gibt es mehrere gemeinsame Eigentümer, ist das Familienmitglied mit den höchsten Einkünften (Haushaltsvorstand) antragsberechtigt.

Leistungsvoraussetzungen

Die Höhe des zu bewilligenden Wohngeldes richtet sich einerseits nach der Höhe des Gesamteinkommens, andererseits nach der Höhe der anzuerkennenden Miete, die sich wiederum aus der Anzahl der Familienmitglieder, der Bezugsfertigkeit und der Ausstattung ( Bad/Dusche und/oder Heizung) der Wohnung ergibt.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Erfüllung der Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen sie schriftlich in der Wohngeldabteilung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung.

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung von Wohngeld gestellt werden. Wohngeld wird erst vom Beginn des ersten Monats an gewährt, in welchem der Antrag in der Wohngeldabteilung eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es in der Regel kein Wohngeld.

http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/Antragsberechtigung.htm

Samstagsarbeit rockt !!!

Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.10.2006 10:46
vielen vielen Dank!!!

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