Mündelsicher müssen Anlagen nur sein, wenn das minderjährige Kind unter Vormundschaft steht. Ansonsten können Eltern jederzeit Aktien für ihre Kinder kaufen. Bei Verlust ist das halt das Problem der Eltern.
hab nur noch eine tafel weiße schokolade und kämpf gerade mit einer kollegin darum. aber sie ist im ersten lehrjahr, also kann ich meine kompetenz einsetzen..*grins*
also wenn ich ehrlich sein soll hab ich jetzt grarkeine schokolade mehr :(:( alles leeeerrr :( aber ich gehe gleich in die mipa erstmal in mc donalds XD hahaha yeahhhh asia weeksss mhh und diese sesamröllchen ein geschenk gottes XD
jaa leider .... -.- essen und typen hahahaha
bin halt echt hammer verfresse aber manchmal bin ich vllt diszipliniert und nehme voll ab haha schoon lustig
Damit meine ich, dass die Bank nicht unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn die Eltern trotz ausführlicher Beratung und Bedenken des Beraters (für ein Kind in Aktien zu investieren) für das/die Kind/er Geld in Aktien anlegen.